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Gesetzentwurf §1626a BGB, gemeinsames Sorgerecht nichteheliche Eltern
#21
Das wird wohl eher die Praxis entscheiden, ob sich eher die "gutgläubige Variante" nach Bluter oder die "schlechtgläubige Variante" nach p durchsetzen würde. Die allgemeine Mütterhörigkeit von Behörden würde eher für zweiteres sprechen. Allerdings darf man nicht unterschätzen, dass eine allgemeine Erwartung, dass jeder Elternteil sorgeberechtigt ist, hier auch eine positive Mentalitätsveränderung eintreten kann, die dann wieder mehr für eine Veränderung zum Positiven spricht. Aber beides hängt zusammen.

Mit einer Petition hatte ich vor einiger Zeit eine Verbesserung des §73 SGG (Sozialgerichtsgesetz) angeregt, die eine Gutgläubigkeit eingeführt hätte, wenn ein Elternteil für seine Kinder z.B. für Umgangskosten streitet. Das Gesetz ist jetzt durchaus zum Beginn des Jahres verbessert worden, indem eine "Vermutungsunterstellung der Vertretungsberechtigung für Gatten und Vewandte in gerade Linie" eingeführt wurde. Leider noch nicht soweit, wie ich es mir gewünscht hätte.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - von sorglos - 18-04-2012, 20:42

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