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Aktuelles Urteil - Unterhaltspflichtverletzung
#1
Vater hat 22 000 Euro Unterhaltsschulden

Mönchengladbach (RP) Weil er für seine neun Jahre alte Tochter bisher nur zweimal Unterhalt gezahlt hat, musste gestern der 47-jährige Vater vor dem Mönchengladbacher Amtsgericht auf der Anklagebank Platz nehmen.
[...]
Wegen vorsätzlicher Verletzung der Unterhaltspflicht verurteilte ihn das Gericht zu acht Monaten Freiheitsstrafe mit Bewährung. Ein Bewährungshelfer wird ihn in der vierjährigen Bewährungsfrist begleiten. Die Bewährung wird widerrufen, wenn er nicht den monatlichen Unterhaltsbetrag von 250 Euro zahlt. Außerdem muss er mit 100 Euro monatlich die Unterhaltsschulden verringern.

http://www.rp-online.de/public/article/m...ulden.html
gruß
malko 
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#2
Leider erfährt man nicht viel über die Mutter. Sie hat noch ein zweites Kind zu versorgen. Hat sie hier vielleicht noch einen Ex in den Wind geschossen um Unterhalt zu kassieren?

Das hier:

Der 47-Jährige, der weder einen kränklichen noch arbeitsunfähigen Eindruck macht, lebte inzwischen wieder einmal von Arbeitslosengeld.

ist schon bezeichnend. Da leben satte 43% aller alleinerziehenden Mütter auf Hartz IV, aber der Drückeberger-Vorwurf wird natürlich wieder nur auf einen Pleite-Vater angewandt.
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#3
interessant finde ich in solchen zusammenhängen immer folgende argumentationskette:
Zitat:Die kleine Tochter würde nur allzu gern in einen Turnverein gehen oder eine Ballettschule besuchen, schilderte die 45-Jährige gestern. Aber dazu reiche das Einkommen nicht.

Unterhalt??
wikipedia schrieb:Unter Unterhalt versteht man Leistungen zur Sicherstellung des Lebensbedarfs einer Person. Die Verpflichtung, Unterhalt zu leisten, kann sich aus einer vertraglichen Vereinbarung oder kraft Gesetzes ergeben. Ein veralteter Begriff lautet auch Alimente, was in der französischen Sprache soviel wie „Lebensmittel“ oder „Nahrung“ bedeutet (im übertragenen Sinn kommt also der Alimentezahlende für die Ernährung auf).
gruß
malko 
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#4
Mit dem wird die 'Obrigkeit' noch ihre Freude haben.
Er wurde letztlich verurteilt, weil die Bank sein Konto pfaendete, bevor er Unterhalt zahlte!!!!!
Sehr interessant! Genauso hab ich das auch erlebt: Auspluenderung eines zum Abschuss freigegebenen Unterhaltspflichtigen. Prinzip: Nicht etwa Gesetze sondern, wer zuerst kommt.
Hinterher hat der Ausgepluenderte noch die Auspluenderung zu verantworten und nicht etwa die Bank, die ja wohl erst hinter dem Unterhalt kommt.


Al
"Kommt mit", sagte der Hahn, "etwas Besseres als den Tod finden wir ueberall."
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#5
Wieso 6,3 Tage?
Du bist zu 120 Tagen verknackt worden! Und da dein Tag nur 5,- € "wert" ist kannst du pro Tag auch 5,- € zahlen.
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#6
Ich bin auch zu exakt 8 Monaten auf Bewährung (3 Jahre!!!!) mit diversen Bewährungsauflagen verurteilt worden.
Die Bewährung mit der damit verbundenen Dauer ist das Gängelband des Staates.
Eine falsche Bewegung (Exe behauptet irgendwas und erstattet Anzeige wegen Verletzung der Bewährungsauflagen) und man kann ohne irgendwelche Verhandlungen festgesetzt werden.

Nun, ich hab dieses Urteil genommen (obwohl falsche Beschuldigung) und hab erstmal gegen eine Bewährungsauflage verstossen, vorsätzlich und bin abgehauen nach Lilliput. Von hier aus zahle ich nun weiter, so wie ich meine, dass es sinnvoll ist und eben nicht so, wie das Gericht es will.
Will man etwas von mir, so kann man mich gern festnehmen lassen hier in Lilliput. Jedoch, dann kommt gar nix mehr.

Wie wäre das wohl in Deutschland gehandhabt worden?
Nun, dies ist eine retorische Frage und ich will es eigentlich auch gar nicht wissen, denn vorerst hab ich nicht die Absicht, mich aus dieser pfändungssicheren Umgebung nach Deutschland in die Fänge von plündernden Anwälten und Staatsanwälten zu begeben.

Al Bundy
"Kommt mit", sagte der Hahn, "etwas Besseres als den Tod finden wir ueberall."
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#7
In Rheine wurde auch ein Fast-Pleite-Vater verknackt. Das übliche Urteil, 6 Monate auf Bewährung.

Kommentar des Richters:
"Wenn man Kinder in die Welt setzt, muss man sie auch unterhalten und nicht die Allgemeinheit"

Für die fast 50% der Alleinerziehenden die auf Hartz-IV leben gilt dieser Anspruch wohl nicht...

http://www.ahlener-zeitung.de/lokales/kr...haben.html
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#8
Hinzu kommen noch die berühmt berüchtigten MitarbeiterInnen
der JÄer in der Mönchengladbacher Gegend.

Wer dort Kinder zeugt, kann sich schon heute den Strick nehmen!

Natürlich nenne ich keine Namen!

Aber meine Liste wird immer länger Tongue
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#9
Das konkrete Jugendamt, das dich beraten hat, kannst du durchaus nennen.
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#10
(04-03-2009, 21:26)p schrieb: Das konkrete Jugendamt, das dich beraten hat, kannst du durchaus nennen.

Lieber p, mich berät kein Jugendamt. In meiner eigenen Sache bin
ich hier nicht unterwegs.

"Mein" Jugendamt ist sich seiner Problematik sehr wohl bewußt.
Daher gebe ich diesem bisher alle Möglichkeiten, sich auch für Väter
einzusetzen.
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#11
"Für fünf Monate hat das Amtsgericht einen Mann (53) in Haft geschickt, weil der seinem Sohn den Unterhalt verweigert. So klar die Entscheidung war, alltäglich ist so ein Urteil nicht.": http://www.merkur-online.de/lokales/neuf...81580.html

"Das Gericht verurteilte ihn als Bewährungsversager und hartnäckigen Überzeugungstäter. Anhaltspunkte, dass er Unterhaltszahlungen irgendwann wieder aufnehmen könnte, fehlen dem Gericht gänzlich. Dabei sind Richter eigentlich bemüht, unterhaltsberichtigten Kindern den Zahler zu erhalten."

Nicht nur Drückeberger, sondern auch (Bewährungs-)Versager. Den Vater braucht man nicht zu "erhalten", nur den "Zahler".

Zahlen verschweigt der Artikel aber konsequent, sicher nicht ohne Grund. Wahrscheinlich ging es um fiktives Einkommen.
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#12
Ich mag ja jetzt blöd daher kommen, aber sehe ich es richtig, dass ich die im FAQ aufgelisteten Voraussetzungen zu einer Verurteilung nach § 170 StGB, also auch dem, dass die Staatsanwaltschaft zu BEWEISEN hat, dass der Unterhaltsschuldner hätte zahlen können und dies trotzdem nicht tat etc etc., zwar so als richtig und schlüssig erkenne, aber die Gerichte dies regelmäßig nicht anwenden und in diesem Fall auch nicht angewendet haben und sich kein Rechtsanwalt findet, der darauf herum reitet und entsprechende OLG urteile vorlegt?
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#13
Das ist jaq mal wieder lustig:
Zitat:Dabei sei er kaum in der Lage, die Miete zu stemmen.
Mehrfach schon war dem 53-Jährigen klar gemacht worden, dass Unterhalt grundsätzlich Vorrang genießt.
Auf der Strasse sitzen ist OK aber keinen Unterhalt zahlen nicht.

Um was geht's denn Mami eigentlich:
Zitat:Die mit dem gemeinsamen Kind in Neufahrn Mutter (57) hätte das Geld dringend nötig. Ihren Angaben zufolge fehlen bereits 8000 Euro Unterhalt. „Das tut uns brutal weh!“
...
Weil der Sohn über zwölf Jahre alt ist, fällt Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt weg.
Klaro - 8000 Euronen nicht zu bekommen ist schlimm - schliesslich hat Mami ihre Gebärmutter dafür 9 Monate lang ausgeleiert.
Aber auf der Strasse oder im Gefängnis sitzt sie deshalb nicht. Meine Empfehlung: Arbeiten gehen - das ist effektiver als Klagen.
Es gibt einen Grund dafür, dass für ein über 12 jähriges Kind kein Unterhaltsvorschuss mehr gezahlt wird.

Und natürlich ist der Papi nicht ein einfacher Unterlassungsstäter (eines sehr fragwürdigen Gesetzes), sondern:
Zitat:Das Gericht verurteilte ihn als Bewährungsversager und hartnäckigen Überzeugungstäter.
Dieses 'Schwein' - ein vorsätzlicher Überzeugungsunterlassungstäter, der gegen seine Bewährungsauflagen verstösst.

Jedenfalls ist sichergestellt, dass er im Winter nicht auf der Strasse, sondern im beheizten Viereck-Cafe sitzt.
https://t.me/GenderFukc
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#14
Ein Witz..

Nach den Monaten im Gefängnis wird aus diesem Typen garantiert ein treuer Zahlvater..

Gott, sende Hirn..
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#15
(25-09-2012, 12:35)Petrus schrieb: Jedenfalls ist sichergestellt, dass er im Winter nicht auf der Strasse, sondern im beheizten Viereck-Cafe sitzt.

inkl. Internet, Blibliothek, TV, Sportanlagen, kostenlose Ärztin und Zahnärztin, 5 Mahlzeiten (das kann sich manch ein Harzer nicht mal im Traum leisten) etc. Cool

Es gibt Schlimmeres...
++++++++Zahlst du noch oder lebst du schon?+++++++++
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#16
(25-09-2012, 09:31)Nappo schrieb: aber sehe ich es richtig

Das siehst du völlig richtig.
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#17
In machen Knast werden auch Kurse angeboten . Idea

Nein nicht Verbrechen-Kurse (wobei, das kann man dort auch lernen) . Sondern Informatik, Recht etc.
Alle sagten, das das nicht geht. Da kam dann einer, der wusste nicht, das das nicht geht.
Und der hats dann gemacht.
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#18
(25-09-2012, 17:56)RolandF. schrieb: In machen Knast werden auch Kurse angeboten . Idea

Nein nicht Verbrechen-Kurse (wobei, das kann man dort auch lernen) . Sondern Informatik, Recht etc.

Denen geht es besser... die müssen sich keine Gedanken über nicht-bezahlte Rechnungen machen oder zusehen wie sie den Monat wieder rumkriegen...

Was ich nie verstehen werden, sind diesen öffentlichen Verhandlungen... Es ist doch was privates, wenn einem sein Geld nicht ausreicht um zu zahlen....
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#19
@DUS : Absolut richtig ! In Umgangssachen oder Unterhaltsverhandlungen - also alles was mit Familienrecht zu tun hat - wird die Öffentlichkeit raus gelassen. Sogar LGs dürfen nicht dabei sein. Dann merkt auch keiner, wie dort die Väter verarscht werden.
Aber § 170 StGB (musste ich auch jetzt erst lernen) ist ein Offizialdelikt. Da kann sich jeder gelangweilte Rentner im Zuschauerraum lümmeln und hören, Wer da alles so seinen Unterhalt nicht zahlt.
Bei mir war es auch so. Und das in einer Kleinstadt.
Unser Amtsrichter hier hat mittlerweile sein Haus vergittert. Sehen kanst Du ihn selten.

Ich bin verurteilt worden 563 € zu zahlen und habe sogar angeblich einem Rechtsmittelverzicht zugestimmt ! Mein Einkünfte lagen in Form von Einkommensteuerbescheiden und Gewinn- und Verlusrechnungen vor.
Kommentar des Richters : "Das interessiert mich nicht. Mich interessiert was sie wirklich verdienen!" Wie bitte ?

Als Er mich jetzt zu Sozialstunden verdonnern wollte, schrieb Er : "Der Angeklagte ist arbeitslos."

Die schreiben was sie wollen. Natürlich kommen auch solche Dinge nicht in's Gerichtsprotokoll. Presse interessiert sich nicht für "Unterhaltspreller".

Meine zweite Anzeige kassierte ich, weil ich "nur" 300 € zahlte ! Heute um 14 Uhr ist die Verhandlung. Dieses Mal nehme ich Zeugen mit. Außerdem habe ich schriftlich vorher per Einschreiben/Rückschein eingereicht, dass ich mir vorbehalte in Berufung zu gehen, da es ja schon mal "Mißverständnisse" gab.

So funktioniert unser Rechtsstaat ! Ich werde heute nachmittag berichten !
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#20
Also wenn ich auch angezeigt werden sollte, werde ich das Gesprochene aufnehmen. Kein Mensch der Welt kann man mir dann erzählen, es sei nicht erlaubt oder nicht verwertbar.

Aus folgendem Grund:
1. Es ist eine Nichtöffentliche Sitzung/ Verfahren. Nix mit Vertraulichkeit des Wortes!
2. Wenn dann wirklich diese Rentner drinnen sitzen, will ich ihre Adressdaten - Zeugen. Die können dann bezeugen, dass alles genauso gesprochen wurde wie aufgezeichnet

Dann sollen die mal behaupten, es wäre alles anders abgelaufen

Berichtest du von deinem Verfahren?
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#21
@DUS : Findest Du in dem Thread von mir : § 170 StGB / Termin
Aufnahmen sind nicht verwertbar weil nicht erlaubt. Die würde Dir nicht weiter helfen.
Die Verfahren nach § 170 sind öffentlich. Es ist ein Offizialdelikt
Die Zuschauer werden sich nicht von einem Angeklagten, der ihrer Meinung nach sowieso nur ein schäbiger Unterhaltspreller ist, fragen lassen, ob sie für Dich aussagen.
Im FQ steht u.a. : .... Genau darauf hinweisen, dass man einem Rechtsmittelverzicht zustimmt!
Man denkt immer, " Ja, sowas gibts wirklich? Das passiert mir doch nicht" Und schon ist es passiert.
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#22
Hier ist wieder ein Vater, der wegen Unterhaltspflichtverletzung vor Gericht gelandet ist:

http://www.fuldaerzeitung.de/nachrichten...t40,666387
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#23
(19-12-2012, 19:56)lordsofmidnight schrieb: Hier ist wieder ein Vater, der wegen Unterhaltspflichtverletzung vor Gericht gelandet ist:

Entweder hat er noch "Leichen im Keller", oder er hätte im Falle einer Berufung gute Chancen, frei gesprochen zu werden.

Hier machte es sich die Richterin wieder ziemlich einfach, indem sie einfach die Mögliochkeit verneinte, dass der Gehaltseingang tatsächlich das Gehalt seines Bruders war.

Was eine Lebensgefährtin mit dem Unterhalt zu tun hat, ist mehr als schleierhaft.

Berufung Mann, Berufung
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#24
Neun Monate auf Bewährung:
http://www.infranken.de/regional/hassber...17,1154543

"Die Gründe, warum der Mann nichts zahlte, lagen wohl auch in seiner wirtschaftlichen Lage: Nach einem geplatzten Insolvenzfahren 2014 gibt es, wie er angab, etliche Gläubiger, die Geld von ihm bekommen. Seine Schulden schätzte der Mann auf rund 85 000 Euro."

Seit zwei Moanten hat er wieder einen Job. Und er "betonte, dass er zwar Geld zahlen, aber dafür im Gegenzug seinen Sohn sehen wolle. Ein Umgangsrechtsverfahren habe er zum Wohle des Kindes kürzlich ruhen lassen. Richterin Conver versuchte dem Mann klar zu machen, dass die beiden Sachen nichts miteinander zu tun haben: Auch wenn der Vater sein Kind nicht sehen darf, ist er zum Unterhalt verpflichtet. Als Zeugin zugegen war die 33-jährige Mutter des Kindes. Mit ihrem neuen Lebensgefährten kommt sie aktuell für den Unterhalt ihres Buben auf. Sie machte klar, dass sie dem Ex-Mann kein Umgangsrecht einräumen will."

Erstaunlich häfig wird über Fälle berichtet, die mit Bewährungsstrafe ausgehen. Andere Straftaten erhalten bei weitem nicht diese Aufmerksamkeit und über die viel häufigeren Fälle, die ohne Urteil ausgehen wird überhaupt nichts berichtet. Das Bemühen der Journaillie, Abschreckung zu erzeugen und das Mantra "unbedingt immer Unterhalt zahlen! zu verankern ist nicht zu übersehen.
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#25
Das Dumme ist nur, daß der Vater es der KM leicht macht:

Zitat:Immerhin hat der 35-Jährige zwölf Einträge im Bundeszentralregister. Darunter Freiheitsstrafen wegen fahrlässiger Körperverletzung und gemeinschaftlichen Diebstahls.

Simon II
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