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Aktuelles Urteil - Unterhaltspflichtverletzung
#32
Das längst volljährige Töchterlein zeigt den "Erzeuger" an, der sich in guter alter stalinistischer Weise selbst niedermacht in der Hoffnung auf Wohlwollen. Der Fall: Als hochqualifizierter Gutverdiener (Hausmeisterjob, 1362,72 Euro Monatsgehalt) kündigt er, wird eine Zeitlang obdachlos und ist ALG 2 Empfänger. Natürlich kein Grund, keinen Unterhalt zu zahlen. Das muss immer drin sein. So wird er verurteilt, zu drei Monaten auf Bewährung plus 100 EUR pro Monat der Rückstände. Ist ja dicke drin bei seinen 409 EUR Regelbedarf. Töchterlein lernt Arzthelferin, da kriegt sie 790 EUR Ausbildungsvergütung.

Mit seiner Tochter will er sich auch wieder treffen. Die meinte skeptisch: „Wenn was dabei rauskommt...“. Was sie damit wohl meint?

https://www.kreisbote.de/lokales/starnbe...27679.html
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RE: Aktuelles Urteil - Unterhaltspflichtverletzung - von p__ - 27-02-2017, 10:03

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