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Aktuelles Urteil - Unterhaltspflichtverletzung
#26
(07-08-2015, 19:43)p__ schrieb: (...) Als Zeugin zugegen war die 33-jährige Mutter des Kindes. Mit ihrem neuen Lebensgefährten kommt sie aktuell für den Unterhalt ihres Buben auf. Sie machte klar, dass sie dem Ex-Mann kein Umgangsrecht einräumen will."

(07-08-2015, 19:57)Simon ii schrieb: Das Dumme ist nur, daß der Vater es der KM leicht macht (...)

Bemerkenswert ist, dass die KM ganz unverblümt raushaut sie will keinen Umgang zwischen Vater und Sohn ermöglichen. Hier gibt sich niemand die Mühe das was offensichtlich ist (Mütterwille über alles) zu maskieren. Die Branche lebt doch vom Kasperletheater mann lebe in einem Rechtsstaat und hätte durchsetzbares Recht. Im Gegenteil es wird sogar abgedruckt und steht da im Klartext! Kein verlogenes Getue in Form einer alibihaften Aufforderung das JA einzubinden oder den Rechtsweg zu beschreiten; bringt natürlich nix aber es wahrt den Schein. Wie immer im Familienrecht - was wohl die Konsequenz gewesen wäre hätte der Pappi so nen Spruch gezogen?

Ob der Vater vor dem Hintergrund dieser Vita eine Bereicherung für den Sohn wäre sei mal kurz ausgeklammert. Ob er nun etwas auf dem Kerbholz hat oder nicht, krass ist das 'ne Mutti so eine klare Ansage macht, sich niemand nicht einmal die Richterin daran stört und das Ganze veröffentlicht wird mit einer Selbstverständlichkeit als sei es das normalste auf der Welt.

Habe gerade mit mir selbst eine Wette laufen ob ich es denn noch zu meinen Lebzeiten erlebe das einer Frau/Mutter in unserer Gesellschaft Grenzen aufgezeigt werden Dodgy
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#27
Heart 
Kann das sein das der ohne Verteidiger ins Verderben gerannt ist...?

Ich habe mir extra f. das nächste Verfahren vor dem AG "I  Heart  the OLG" drucken lassen...

Laut Zbericht hat er ja auch voll die Steilvorlage gegeben...Und er "betonte, dass er zwar Geld zahlen, aber dafür im Gegenzug seinen Sohn sehen wolle.


Was mir auch aufgefallen ist das nach meinem Kenntnisstand alle "Verurteilten" keine weiteren Unterhaltsverpflichtungen haben so das es f. die AG leichter ist zu "Urteilen"...

Sobald weitere Unterhaltsverpflichtungen dazu kommen wird es anstrengend und die Chancen steigen das das Verfahren gar nicht erst eröffnet wird.
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#28
(07-08-2015, 20:24)Wurstbrot schrieb: Bemerkenswert ist, dass die KM ganz unverblümt raushaut sie will keinen Umgang zwischen Vater und Sohn ermöglichen. ...

Gute Ergänzung!

Als ich meine Bemerkung geschrieben habe, war mir irgendwie unwohl; aber ich konnte das Gefühl, den Grund dafür nicht "fassen".

Du hast es sehr gut formuliert und auf den Punkt gebracht!

Simon II
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#29
Das ist doch alles vollständig krank.

Das "Urteil" von irgendeiner Feld-Wald und Wiesenjuristin vom Amtsgericht auf der grünen Wiese ist mal wieder ein Beispiel.

An den Amtsgerichten - wo viele Richter arbeiten weil sie fachlich defizitär sind - gibt es nichts zu holen; Berufung ist Pflicht.

Schön, dass die Richterin am AG formaljuristisch richtig argumentiert dass Umgang und Unterhalt nichts miteinander zu tun haben.

Ist das noch menschlich?
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#30
Das Eine hat doch mit dem Anderen nichts zu tun. Nur weil der Vater keinen Unterhalt für sein Kind an die Kindsmutter zahlt, darf die ihm doch nicht das Kind zum Umgang verwehren.

Genau das passiert aber. Und überall in Deutschland.

Da gewinnt man den Eindruck, dass die Gedankenwelt am FamGericht so liegt, dass nur der Vater sein Kind umgangstechnisch auch sehen kann, der den Kindsunterhalt pünktlich und regelmäßig zahlt.

Gericht an KM: "Liebe Frau Mutter. Wenn der KV ihnen den KU nicht zahlt. Verweigern sie ihm das Kind. Wir vom Gericht stehen hundertprozentig hinter Ihnen!"
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
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#31
Aber auch dann wenn Mann Kindsunterhalt pünktlich und regelmäßig zahlt, bedeutet nicht dass Mann einen fairen Umgang bekommt.
Denn auch dann kann Muddi ihr Spielchen treiben, die Helferindustrie "hilft" ihr gerne dabei.
"I'm the one who knocks".
“I have to return some videotapes” .
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#32
Das längst volljährige Töchterlein zeigt den "Erzeuger" an, der sich in guter alter stalinistischer Weise selbst niedermacht in der Hoffnung auf Wohlwollen. Der Fall: Als hochqualifizierter Gutverdiener (Hausmeisterjob, 1362,72 Euro Monatsgehalt) kündigt er, wird eine Zeitlang obdachlos und ist ALG 2 Empfänger. Natürlich kein Grund, keinen Unterhalt zu zahlen. Das muss immer drin sein. So wird er verurteilt, zu drei Monaten auf Bewährung plus 100 EUR pro Monat der Rückstände. Ist ja dicke drin bei seinen 409 EUR Regelbedarf. Töchterlein lernt Arzthelferin, da kriegt sie 790 EUR Ausbildungsvergütung.

Mit seiner Tochter will er sich auch wieder treffen. Die meinte skeptisch: „Wenn was dabei rauskommt...“. Was sie damit wohl meint?

https://www.kreisbote.de/lokales/starnbe...27679.html
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#33
Man müsste das Unterhaltsmaximierungsprinzip mal umkehren: Die Tochter soll einen gutbezahlten Job annehmen, um später die Pflege des "Erzeuger" bezahlen zu können.
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#34
Wenn die Eltern keinen Unterhalt zahlen, gibt später auch keinen Elternunterhalt. Man könnte es auch anders formulieren: Keinen Unterhalt zu zahlen schützt das Kind davor, später mal unterhaltspflichtig zu werden.
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#35
Echt? Wie begründet sich denn ein solcher "Verwirkungstatbestand"?
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#36
Mit § 1611 Abs. 1 BGB. Es gibt viele Urteile dazu.
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