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Aktuelles Urteil - Unterhaltspflichtverletzung
#3
interessant finde ich in solchen zusammenhängen immer folgende argumentationskette:
Zitat:Die kleine Tochter würde nur allzu gern in einen Turnverein gehen oder eine Ballettschule besuchen, schilderte die 45-Jährige gestern. Aber dazu reiche das Einkommen nicht.

Unterhalt??
wikipedia schrieb:Unter Unterhalt versteht man Leistungen zur Sicherstellung des Lebensbedarfs einer Person. Die Verpflichtung, Unterhalt zu leisten, kann sich aus einer vertraglichen Vereinbarung oder kraft Gesetzes ergeben. Ein veralteter Begriff lautet auch Alimente, was in der französischen Sprache soviel wie „Lebensmittel“ oder „Nahrung“ bedeutet (im übertragenen Sinn kommt also der Alimentezahlende für die Ernährung auf).
gruß
malko 
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Aktuelles Urteil - Unterhaltspflichtverletzung - von malko - 15-01-2009, 20:42

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