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Aktuelles Urteil - Unterhaltspflichtverletzung
#11
"Für fünf Monate hat das Amtsgericht einen Mann (53) in Haft geschickt, weil der seinem Sohn den Unterhalt verweigert. So klar die Entscheidung war, alltäglich ist so ein Urteil nicht.": http://www.merkur-online.de/lokales/neuf...81580.html

"Das Gericht verurteilte ihn als Bewährungsversager und hartnäckigen Überzeugungstäter. Anhaltspunkte, dass er Unterhaltszahlungen irgendwann wieder aufnehmen könnte, fehlen dem Gericht gänzlich. Dabei sind Richter eigentlich bemüht, unterhaltsberichtigten Kindern den Zahler zu erhalten."

Nicht nur Drückeberger, sondern auch (Bewährungs-)Versager. Den Vater braucht man nicht zu "erhalten", nur den "Zahler".

Zahlen verschweigt der Artikel aber konsequent, sicher nicht ohne Grund. Wahrscheinlich ging es um fiktives Einkommen.
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RE: Aktuelles Urteil - Unterhaltspflichtverletzung - von p__ - 24-09-2012, 23:00

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