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offener Brief an die Damen und Herren Oberlandesgerichtsräte
#1
Ibykus schrieb:Sehr geehrte Damen und Herren Richter/innen der Familiengerichtsbarkeit am Oberlandesgericht,

bei Ihrer alltäglichen Arbeit wird Ihnen möglicherweise aufgefallen sein, dass wir Väter, soweit wir den vertretungsweise durch die Mütter unserer Kinder geltend gemachten Unterhaltsansprüchen ausgesetzt sind, sehr oft aufgrund einer von Ihrer mutwilligen Betrachtungsweise abhängigen Einkommensfiktion verurteilt werden.

Nicht selten -leider wird es zu wenig angerufen- werden derartige exessive Urteilbegründungen ihren Verfassern vom Bundesverfassungsgericht wieder "um die Ohren gehauen", weil sie offensichtlich wegen Mißachtung des Verhältnismäßigkeitsprinzips redliche und anständige Väter in ihren Grundrechten aus Art. 2 Abs. 2 GG verletzen.

Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dazu ist sehr umfangreich.
Und sie ist ganz sicher auch Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren, bekannt!

Uns betroffenen Vätern stellt sich deshalb die Frage, wie es sein kann, dass fachlich überdurchschnittlich gut ausgebildete Juristen einer Berufungsinstanz wiederholt und scheinbar unbelehrbar zu solchen verfassungswidrigen und augenscheinlich dilettantischen Ergebnissen ihrer Rechtsfindungsbemühungen gelangen können?

Wir, die wir ja auch in sorgerechtlichen Verfahren regelmäßig in unseren Elternrechten verletzt werden (mit der lapidaren und dummen Begründung, das Sorgerecht könne zum Wohle des gemeinsamen Kindes nicht von streitenden Eltern gemeinsam ausgeführt werden und zwar unabhängig davon, wer den Streit verursacht hat) können nicht verstehen, dass finanzeill leistungsunfähige Väter, die sich aber betreuungswillig am Unterhalt zu beteiligen bereit erklären, von Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren Oberlandesgerichtsräte, mit kurzem Prozeß in den finanziellen Ruin getrieben werden.

Besser -und dem Wohl der betroffenen Kinder wesentlich mehr förderlich- wäre es stattdessen, das Sorgerecht zwischen den Eltern im Wege eines 50:50 Wechselmodells aufzuteilen.

Das zu ermöglichen haben Ihnen ja Vertreter Ihres Berufsstandes, nämlich die Kinderrechtekommission des deutschen Familiengerichtstages und der Deutsche Anwaltsverein, argumentativ leicht gemacht ......

erklärt sich jemand bereit, die Fortsetzung zu schreiben?
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#2
Ibykus...

Na Du bist mir vielleicht ein Schlingel. Als ich gestern deinen Erstbrief im anderen Thread lediglich ergänzte, gab`s gleich Moralhaue. Und jetzt wünschst Du, dass "Andere" weiterschreiben zu dem, was Du begonnen hast?

Aber naja. Es wird ja jeder Mann und jedes männliche Wort gebraucht für die "Sache". Ich verkürze jetzt mal fix mein Leben um sieben Minute - weil eine rauchen - und mach mich dann mal ran an die Fortsetzung deiner Brandschrift. Ok!
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
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#3
(04-11-2012, 17:42)Game Over schrieb: Ibykus...
Das eine ist Eine -aus meiner Sicht überflüssige- bloße Satzumstellung, um die ich nicht gebeten hatte.
Das Andere betrifft eigene Gedanken, die man zu einer Themenfortführung, zu der ich aufgefordert habe, benötigt.

Du selbst hast es auch in gewisser Weise so empfunden, indem Du dich beklagst.
Bei einem wesentlich einfacheren Satzumbau warst du ohne zu meckern schnell dabei!
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#4
Hm, ist wirklich nicht ganz einfach die Sache.. Ich habe selbst mal vor den 3 Richtern des OLG Stuttgart gestanden wegen Fragen zum Sorgerecht. Ich hatte den Eindruck daß die 3 Richter von ihrer eigenen Entscheidung nicht wirklich überzeugt waren. Es ging letztendlich um die Auswahl der Schule für die Kinder. Am Ende wird halt das gemacht was Mama sagt, egal ob gemeinsames Sorgerecht oder nicht.
Ich würde in einem Anschreiben an die Richter zwar Verständnis für deren Entscheidungen zeigen aber auch gleichzeitig auf die Problematik für die Väter hinweisen. Wenn Du die Richter angreifst dann landet Dein Brief im Papierkorb, die Richter ärgern sich noch ordentlich und es ändert sich nichts....der nächste Delinquent bekommt noch mehr aufgebrummt. ich würde den Dialog suchen und die Herrschaften z.B. zum nächsten Treffen des IGAF einladen um das Thema in lockerer Runde zu diskutierenBig Grin.
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#5
(04-11-2012, 18:07)Zahlmeister schrieb: Ich würde in einem Anschreiben an die Richter zwar Verständnis für deren Entscheidungen zeigen aber auch gleichzeitig auf die Problematik für die Väter hinweisen.
dass soll @skipper vorbehalten bleiben.
Bei offensichtlich verfassungswidrigen Urteilen hört mein Verständnis auf.
Und auf die damit verbundenen Probleme für davon betroffene Väter muss man sie nicht hinweisen - die kennen sie ohnehin, weswegen sie ja auch die Daumenschrauben und den Bogen regelmäßig überspannen.

Zahlmeister schrieb:Wenn Du die Richter angreifst dann landet Dein Brief im Papierkorb, die Richter ärgern sich noch ordentlich und es ändert sich nichts....
Morgen sind wir tolerant
und finden selbst die größten Idioten interessant.
Wir reichen jedem Arsxxsch die Hand.
Und was uns stört in diesem Land, das wird ab morgen nicht mehr eine Schweinerei genannt.
Na, klar! > http://goo.gl/Xkohp

Zahlmeister schrieb:ich würde den Dialog suchen und die Herrschaften z.B. zum nächsten Treffen des IGAF einladen um das Thema in lockerer Runde zu diskutierenBig Grin.
Bring ein paar Kerzen mit und vergiß Freund Skipper nicht.
Ein ordentlicher Oooommmmmm - Gesang könnte die Stimmung heben und die Einsichtsfähigkeit fördern.
Viel Spaß!
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#6
Ich sehe die Problematik darin, dass - wie Ibykus schon schrieb - viel zu wenig Unterhaltsverpflichtete vor das höchste deutsche Gericht, dem Bundesverfassungsgericht, ziehen.

Vor Gericht und auf hoher See ist man zwar in Gottes Hand, aber wenn mehr Männer den Mut haben, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen, dann ändert sich auch in der Rechtsprechung etwas.

Betrachtet eine Gerichtsentscheidung nicht als endgültig, bevor ihr nicht beim Bundesverfassungsgericht angelangt seid.

Schließt keine Vergleiche ab, stimmt keiner Einstellung des Verfahrens zu, egal ob mit oder ohne Auflagen. Besteht auf ein Urteil oder einen Beschluss.

Nur dann ändert sich etwas in der Bananenrepublik Deutschland.

Lasst äuch auch von Euren Anwälten nicht einreden, dass ein Vergleich das beste wäre, was Euch passieren kann. Anwälte raten gerne zu Vergleichen, da das Honorar dann höher ist.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#7
Socken zu Sandalen ist ein absolutes NO-GO !
Rolleyes
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#8
(04-11-2012, 18:25)Ibykus schrieb: Socken zu Sandalen ist ein absolutes NO-GO !
Rolleyes

Sorry, aber das ist ein Teil meiner Behinderung.

Ich habe am Fußrist eine sehr dünne Haut. Trage ich keine Socken, wird die Haut ganz schnell wund gescheuert. Dann brauche ich zwar keine Socken mehr, aber Verbände.

Ob das besser ausschaut, wage ich zu bezweifeln.

lg Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#9
gelobt sei, was hart macht.
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#10
@Ibykus...

Wer Zusammenarbeit wirklich wünscht, muss solche dann natürlich auch selbst zulassen! So recht will das aber in dein Kopf wohl nicht rein. Es ist nämlich nicht nötig, nur weil es der eigenen Meinung "nicht" genehm ist, Andere Meinung zu ignorieren. Insoweit gibt es meinungstechnisch zwischen wie ich nachlas Dir und dem @skipper da keine Unterschiede.

Aus meiner Erfahrung direkt an der Front versichere ich Dir hiermit, dass weder deine Meinung allein, noch die alleinigen Meinungen Anderer ausreichen, um familienrechtliche Positivveränderung zu bewirken.

Würde ich dich jetzt bitten, vom 06.12.12 - 10.12.12 mit von Karlsruhe nach Strassburg zu Fuß zu laufen, um dort in einem angemeldeten Termin einen wirklich gut ausgereiften 10-Forderungskatalog zu übergeben. Kämst Du mit, oder zauberst Du eine Erklärung wie viele Andere dafür in der Art aus deinem Privathut, dass es zu weit weg ist, dass dir das nötige Fahrgeld nicht zur Verfügung steht......?

Wie gesagt. Wer das Eine will, muss das Andere mögen. Oder anders gesagt. Wer austeilt, muss auch den Mut besitzen, einstecken zu können, ohne daraus gleich einen Weltuntergang zu konstruieren.

Egal. Ich bot Hilfe an und forderte keine Verbesserungsdiskussion.
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
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#11
@ibykus

Es gibt ein arabisches Sprichwort: Wenn Du einen Feind hast, dann töte ihn oder mache ihn Dir zum Freund....denk mal drüber nachBig Grin
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#12
so kann man als solventer "Zahlmeister" reden.

Ich empfehle dann immer, sich mit der Mutter seiner Kinder zu vertragen.
Und auch Deine Kinder werden es Dir danken.

Viel Glück!
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#13
Ibykus schrieb:.... Sie dagegen verletzen ganz offensichtlich lieber die Verfassung, die zu achten Sie gem. § 38 DRiG geschworen haben

"Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen, so wahr mir Gott helfe."

und die zu beachten Art. 20 Abs. 3 GG Sie verpflichtet!

Nun räumt der Gesetzgeber Ihnen hinsichtlich Ihrer richterlichen Rechtsfindungsprozesse zwar ein sehr weitgefaßtes Unabhängigkeitsprivileg ein. Unabhängig vom Gesetz sind Sie aber nicht! Das haben Sie geschworen!.....
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