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Unterhaltsgestaltung für die Zukunft eines 14-jährigen Jugendlichen
Grundsätzlich war ich NICHT auf leiblicher Kindssuche.

Grund der Adoption

Der nunmehrige Exvater war laut seiner Mitteilung schwer erkrankt und demzufolge erbat er bei der Kindsmutter um seine Entpflichtung aus der Zahlung von KU an seinen Sohn. Er musste bereits seinen Job aufgeben, weswegen er auch keinen KU mehr zahlen kann. Solcher war bereits einige Monate überfällig. Und er teilte noch mit, dass er zu seinem Sohn sowieso keinen Bezug hat. Deshalb wolle er seine Freigabe als Vater mittels Adoption durch mich. Anderfalls würde er vor das Familiengericht ziehen und seinen Sohn zum Umgang mit ihm zwingen. Was er nicht gemusst hätte, denn für ihn liegt nach meiner Einsichtsnhame ins Protokoll nach wie vor ein gültigen Umgangsbeschluss vom Gericht vor. Den er nur nie nutzte die letzten 11 Jahre. Mir die Gründe dafür aber nicht bekannt sind.

Mit der drohenden Gefahr von Gerichtsstreit galt es für mich jetzt nachzudenken, wie die Sache gelöst werden kann, ohne dass sich mehrere Beteiligte zu hohen Kosten vor dem FamGericht treffen müssten, um dort "aufeinander" loszugehen. Ergo Ich rief ohne Wissen der KM den Vater ihres Sohnes an und teilte ihm meinen Standpunkt mit, der da hieß, er braucht keinen Unterhalt mehr zahlen, auch nichts nachzahlen, das übernehme ich. Er möge doch trotzdem seinen Sohn kennenlernen wollen. Weil ich weiß, wie es ist, wenn Mann es nicht kann bzw. darf. Und ich schilderte ihm noch kurz die schulische und gesundheitliche Situation seines Sohnes und das in der Situation so ein Streit vor Gericht nicht gut für seine Zukunft sei.

Ergebnis

Er wiederholte, was er zuvor der KM schriftlich mitgeteilt hatte. Adoption oder Krieg vor dem FamGericht. Er kenne sich damit aus und habe Freunde, die ihn dabei unterstützen würden.

Meine Reaktion

Ich stellte Adoptionsantrag. Der Sohn, dessen Mutter und ich mussten zur Anhörung beim FamGericht. Dort wurden wir einzeln zu unseren Beweggründen befragt. Vorher erledigte das Jugendamt im Auftrag vom FamGericht noch das einzuholende Erziehungsgutachten und machte Hausbesuche bei uns. Das Ganze dauerte insgesamt knapp 9 Monate. Dann wurde positiv beschieden.

Er ist raus aus der Zahlung und ich rein. Es fand kein Gerichtsstreit statt. Er kann gesunden und sein nunmehr Exsohn kann seine Zukunft auch weiter in Angriff nehmen. Ich finanziere sie lediglich.


Eine Erkenntnis hat mir die Adoption aber denn doch gebracht.

In Sachen finanzielle Versorgung von Kindern ist es in diesem Land hier völlig egal, WER besagte Versorgung übernimmt. Wichtig ist, DAS übernommen wird.

Und in meinem Adoptionsfall wurde ich in Bezug auf ein NICHT von mir gezeugtes Kind im Rahmen des zwingend anzufertigenden Erziehungsgutachtens ruckzuck als absolut erziehungsFÄHIG eingestuft.

Was natürlich die Vermutung nahelegt, dass es Entscheidungsträger in Sachen Erziehungsfähigkeit ja oder nein halt ab und an NICHT so genau nehmen mit dem rumwühlen elterlichen Vergangenheit. Es geht ja schliesslich um Entlastung des Staates in Sachen Zahlung Steuergeld. Denn wäre der Exvater vor das FamGericht gezogen, hätte der Steuerzahler die Gerichtskosten beibluten müssen für alles, was dann dort beim Gericht für oder gegen den zu besprechenden Menschen namens Kind entschieden worden wäre. Die Eltern waren ja sozusagen mittellos, um sich diese Kosten fair zu teilen.


Bezüglich meinen sowieso leiblichen Sohn erklärten KM, Kindsanwältin, Rechtsanwältin und Jugendamt. hingegen. Ich sei erziehungsUNfähig. Und der Richter bestätigte dies dann auch und sorgte für meine Entlassung in lebend tote Vaterschaft. Einfach genial. Im einen Amtszimmer bei Gericht nein und im Zimmer nebenan ja. Fantastico!

Ist aber jetzt völlig egal. Der Mann ist jetzt frei von allen Sorgen und kann wieder genesen. Wir haben auch so schon genug Kranke rumzulaufen.

Ich bin ergo froh, diesen Entlastungsbeitrag ohne "Streit" durchgeboxt zu haben. Das war ein hartes Stück Arbeit. Auch wenn das "Profis" anders sehen und derb von Kindsklau faseln.

Apropo Arbeit.

Da habe ich die vielen gut gemeinten Ratsachläge von Usern hier beherzigt. Ich arbeite jetzt nicht mehr so viel und kann mich auf meine kommende Aufgaben konzentrieren.

1. Wieder Umgang mit meinem Kleinen Lord bei völliger Flexibilität in Sachen Umgangszeiten. Ich werde JEDEN Umgangsvorschlag der KM hundertprozentig annehmen können. Versprochen!

2. Wiederbeantragung der gemeinsamen Sorge.

Das geht. Ich bin schuldenfrei und habe vor kurzen Verantwortung für ein Kind übernommen. Damit ist Mann wie geschaffen für Erziehungsfähigkeit.

Ehrlich! Ohne die vielen Tips und Ratschläge meiner Freunde hier UND ohne dem Schneid von @LD (grandioser Auftritt gestern in der ARD!) wäre ich sicher nicht so schnell so weit gekommen in Sachen Klarheit schaffen ohne Elternwaffen.

PS: Wer denkt, ich schneide hier auf und erzähle Quark in Bezug auf den Exvater meines Sohnes. Der darf mich via pN anschreiben. Dann gebe ich ihm die Kontaktdaten und entsprechende Links, wo er sich von der Spontangesundung eines ex Unterhaltstrottels hinreichend überzeugen kann.

Ansonsten hast Du selbstverständlich vollkommen recht.

Es ist ein Unterschied, ob Mann kann, aber nicht (mehr) will, oder ob Mann will, aber nicht mehr kann bzw. noch nie durfte.

Und Unterhalt hat damit absolut nichts zutun. Mann kann auch außerhalb der gemeinsamen Sorge für Unterhalt(ung) sorgen. Bestes Beispiel war ja gestern in Dinos! Sendung diese Richterin a. D. Die jetzt in Büchern ihre "wirren" Gedanken unters Mobvolk der AlleinVerziehung streut. Auf dass das Volk noch blöder wird, als es ohnhein schon ist.
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RE: Unterhaltsgestaltung für die Zukunft eines 14-jährigen Jugendlichen - von Dzombo - 10-09-2014, 11:39

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