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Unterhaltsgestaltung für die Zukunft eines 14-jährigen Jugendlichen
Wo siehst Du Deinen Nutzen oder wäre das für Dich OT? Ist ja Dein Thread.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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@wackelpudding...

Ich bin Mitglied bei tfq. Da ist für mich absolut nichts OT. Ob was OT war, habe nicht ich entschieden.

Ich entschied nach Beweggründen und nicht danach, welchen Nutzen ich aus etwas ziehen könnte, falls es denn klappt.
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
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Das jemand etwas tut, wovon er nichts hat, ist für mich nur schwer vorstellbar... Wobei Nutzen ja nicht materiell sein muß...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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@wackelpudding...

Was wäre denn für Dich vorstellbar in Sachen Nutzen und mir?
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
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Ach nee, ich bin nicht die Serviceeinheit zur Generierung von Lebenssinn...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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@wackelpudding...

Sorry. Wenn Du hier halt immer den online Begutachter spielst, musst Du halt auch etwas dafür tun. Sowas gibt es auch bei mir nicht umsonst.
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(26-09-2014, 06:57)Dzombo schrieb: Wer mir die Frage beantwortet, wie ich den Verlust von 337€ jeden Monat auf Seiten der KM bei deren Arbeitslosigkeit hätte vor dem Hintergrund meiner persönlichen Finanzsituation damals deckeln können, bekommt ein Eis von mir spendiert!
Dann hätte das mit dem Einstellen der Forderung nach Unterhalt später kommen müssen. Aber es hätte von euch aus kommen müssen. Ich kann jedenfalls nachvollziehen, warum der Vater, nachdem er von eurer Heirat gehört hatte, und weiterhin Unterhalt gefordert wurde, aber du noch nie mit ihm Kontakt gesucht hattest, den Unterhalt eingestellt hatte. Der wird sehr erzürnt gewesen sein. Möglicherweise war er tatsächlich deswegen krank und arbeitsunfähig. Da war es zu spät mit deinem Angebot, ihn beim Umgang mit seinem Sohn zu unterstützen. Er hat dein Angebot als Trick gewertet, wie hier deutlich wird.
(26-09-2014, 05:48)Dzombo schrieb: Meine Fragen an ihn waren:

1. Warum willst Du die Adoption?

2. Bemühst Du dich um Wiederaufnahme von Kontakt, wenn ich Dir zusichere, dass Du keinen KU mehr zu entrichten brauchst? Ich gebe Dir mein Wort darauf.

Seine Antwort war:

Das ist mir zu unsicher. Ich werde sowieso keinen KU mehr zahlen, weil nicht mehr können. Ich bin krank, kann nicht mehr arbeiten und muss mich jetzt erholen. Es bleibt dabei. Adpotiere meinen Sohn und ich bin weg. Adoptiere ihn nicht und es gibt Krieg. Dann gehe ich vor Gericht und lasse meinen Sohn zum Umgang mit mir zwingen. Dann legte er auf.
Das Angebot hätte früher kommen müssen, bevor er dich zum Feind erklärt hat. Dann wäre es möglicherweise was geworden.
Ich vermute, dass auch dein Sohn, der ja inzwischen 16 Jahre alt ist, das nachvollziehen kann.
(26-09-2014, 06:57)Dzombo schrieb: Mit ihm können alle darüber [über seinen Vater] sprechen, die es wollen.
Wenn du mit ihm darüber sprichst, gibt es emotionale Blockaden. Das muss jemand anderes tun.
(26-09-2014, 06:57)Dzombo schrieb: Das kann sogar sein Exvater kann das tun.
Der wird es nicht von sich aus tun.
(26-09-2014, 06:57)Dzombo schrieb: Und wenn der Junge erwachsen ist, dann rede ich mit seinem Exvater.
Das wird nur zu etwas Sinnvollem führen, wenn der Vater weiß, wie du tickst. Er kennt dich kaum. Und er wird das, was du ihm sagst, nicht so verstehen, wie du es meinst.
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@DNO...

Du gehst falsch an die Sache ran.

Was hätte mich dazu bewegen sollen, die KM wiederum dazu zu bewegen, auf den KU besagten Kindes zu verzichten. Was sie dem für alle gleich geltend sollenden Gesetz ja überhaupt nicht darf?

WAS!
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Oder hypothetisch klar formuliert.

Du lernst eine Frau kennen und lieben. Ihr bekommt ein gemeinsames Kind. Dann klappt das mit euch nicht mehr. Ihr trennt euch. Das Kind geht mit ihr. Sie lernt mich kennen. Dich lerne ich nie kennen. Dafür aber ihr Kind. Da ich nicht blöd bin, weiß ich, dass das Kind ja einen Vater hat. Deshalb sage ich sofort zu jetzt meiner Freundin, dass wir per sofort auf KU-Zahlung von Dir verzichten. Das sage ich Dir dann persönlich, nachdem ich Dich gesucht bzw. gefunden habe. Wir reden von Mann zu Mann und nach unserem Gespräch bist Du von Zahlung von KU befreit. Das erzählen wir Männer aber niemanden. Auch nicht dem Jugendamt, dem Jobcenter (bei Bedarf) und auch nicht dem Gericht.

Eines Tages klaptt dass dann zwischen mir und deiner Ex nicht mehr und auch wir trennen uns voneinander. Dein Kind nimmt sie selbstredend auch von mir wieder mit. Jetzt findet sie aber auf die Schnelle keinen Neuen. Und ist auf Hartz4. Da sagt sie dann. KU kriege ich von meinem Ex. Dem leiblichen Vater? Ne! Von meinem Ex. Mein Ex hat meinem Exex versprochen, für sein leibliches Kind den gesetzlich vorgeschriebenen KU freiwllig weiter zu bezahlen. Dadurch sind mein Ex und mein Exex zu Lebensfreunden geworden. Aber leider hat mein Ex sein Versprechen ggü. meinem Exex gebrochen. Mein Ex hat jetzt plötzlich null Bock mehr, KU für mein Kind mit meinem Exex zusammen zu bezahlen. Muss er auch nicht. Das U-Gesetz schreibt dazu klar vor und interessiert sich nicht für Versprechen zwischen Ex und Exex....

Das Ganze geht vor Gericht und jetzt rate mal, wer dort die A-karte bekommt und dann WIRKLICH Grund zum sauer sein hat!

Du und NICHT ich.

Davor habe ich den Ex meiner Ehefrau bewahrt. Ursächlich war ich auf Krieg gebürstet. Und den hätte der Ex meiner Frau im Kampf um Kohle verloren. Er wäre krank geblieben und hätte fett nachzahlen müssen.

Ganz zu schweigen vom Ärger für das Kind. Das im Krieg um Kohle zwischen seinen Eltern unter die Räder gekommen wäre.
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(27-09-2014, 04:50)Dzombo schrieb: Was hätte mich dazu bewegen sollen, die KM wiederum dazu zu bewegen, auf den KU besagten Kindes zu verzichten.
Sie sollte nicht mehr fordern. Möglicherweise hätte der Vater ja freiwillig weiter gezahlt. Wenn nicht, hätte sie Pech gehabt. Die Mutter führte mit dir einen gemeinsamen Haushalt, und sie zwang einen Außenstehenden, diesen gemeinsamen Haushalt zu unterstützen.
Für mich gibt es nur die Wahl zwischen Mutter mit Kind und weder Kind noch Mutter. Mutter mit Kind und Forderung gegen den Vater, halte ich für unanständig.
(27-09-2014, 04:50)Dzombo schrieb: Was sie dem für alle gleich geltend sollenden Gesetz ja überhaupt nicht darf?
Dann ist das Gesetz falsch, und muss umgangen werden, zum Beispiel, indem der Neue dem Vater das Abgezwungene von seinem Geld schenkt.
(27-09-2014, 05:19)Dzombo schrieb: Ursächlich war ich auf Krieg gebürstet. Und den hätte der Ex meiner Frau im Kampf um Kohle verloren. Er wäre krank geblieben und hätte fett nachzahlen müssen.
Warum das? Wolltest du ihn bestrafen oder wolltest du Geld haben?
(27-09-2014, 05:19)Dzombo schrieb: Ganz zu schweigen vom Ärger für das Kind. Das im Krieg um Kohle zwischen seinen Eltern unter die Räder gekommen wäre.
Das ist ein guter Grund es nicht getan zu haben.
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@DNO...

Ich habe es ja auch NICHT getan. Wenigstens das kam in deinem Kopf an der RICHTIGEN Stelle an.

Ansonsten landest Du mit deinen fast schon OFFENSIVEN Provokationen bei mir Gott sei Dank NICHT.

Obwohl der folgende von Dir kreierte Satz haarscharf an Konfrontation vorbeigeschrammt ist.

"Die Mutter führte mit dir einen gemeinsamen Haushalt, und sie zwang einen Außenstehenden, diesen gemeinsamen Haushalt zu unterstützen".

Du brauchst dringend einen Crashkurs in Sachen Unterschied Unterhalt nach BGB und Unterhalt nach SGB 2.

Denn ich führe mit meiner Frau keine Bedarfsgemeinschaft gemäß SGB 2 und nach Machart Fremdversorgung, sondern vielmehr ein mittlerweile gefestigtes, erfolgreiches, kleines Patchwork-Familienunternehmen nach Art FairFamlySmile

Und für das, was Du Dir da immer mal so ausdenkst, trage ich definitiv KEINERLEI Verantwortung. Das ist ausschliesslich eine Sache zwischen Dir und Dir!
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(27-09-2014, 10:16)Dzombo schrieb: Ansonsten landest Du mit deinen fast schon OFFENSIVEN Provokationen bei mir Gott sei Dank NICHT.
Ich hatte und habe nicht vor, dich zu ärgern. Wir haben eine Meinungsverschiedenheit. Und Diskussionen werden erst interessant, wenn man nicht der gleichen Meinung ist. Wenn du mir ein Argument bringst, das mich überzeugt, ändere ich meine Meinung.
Der strittige Punkt ist, dass ein Vater dazu gezwungen wird, die Patchworkfamilie aus seinem Kind, dessen Mutter und deren Lebengefährten mit Geld zu versorgen.
(27-09-2014, 10:16)Dzombo schrieb: Obwohl der folgende von Dir kreierte Satz haarscharf an Konfrontation vorbeigeschrammt ist.

"Die Mutter führte mit dir einen gemeinsamen Haushalt, und sie zwang einen Außenstehenden, diesen gemeinsamen Haushalt zu unterstützen".
Das ist aber inhaltlich korrekt. Was hat noch bis zur Konfrontation gefehlt?
(27-09-2014, 10:16)Dzombo schrieb: Du brauchst dringend einen Crashkurs in Sachen Unterschied Unterhalt nach BGB und Unterhalt nach SGB 2.
In einem Fall gibt es Geld für die Patchworkfamilie aus einem großen Topf, in den viele Leute einzahlen. Im anderen Fall gibt es einen einzelnen, der gezwungen wird, dieser Patchworkfamilie Geld zu geben.
(27-09-2014, 10:16)Dzombo schrieb: Und für das, was Du Dir da immer mal so ausdenkst, trage ich definitiv KEINERLEI Verantwortung.
Ich denke mir nichts mal so aus. Insbesondere passt das, was ich heute schreibe, zu dem, was ich gestern geschrieben habe.
Die Antwort auf deine Frage von gestern
(27-09-2014, 04:50)Dzombo schrieb: Was hätte mich dazu bewegen sollen, die KM wiederum dazu zu bewegen, auf den KU besagten Kindes zu verzichten.
hattest du vorgestern selbst gegeben.
(26-09-2014, 05:48)Dzombo schrieb: 2. Bemühst Du dich um Wiederaufnahme von Kontakt, wenn ich Dir zusichere, dass Du keinen KU mehr zu entrichten brauchst? Ich gebe Dir mein Wort darauf.

Es tut mir sehr leid, dass wir aneinandergeraten sind, denn das meiste, was du schreibst, halte ich für richtig, und du bist ein herzensguter Mensch.
Den strittigen Punkt, an dem sich das hier entzündet hat, werde ich in einem eigenen Thread bearbeiten.
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1. Ich suche mir meine Partnerin grundsätzlich selbst aus.
2. Das UG ist nicht mein Machwerk.
3. Habe ich den Exvater von Zahlung gemäß UG auf Lebenszeit befreit.
4. Musste dessen Exsohn wegen Geld nicht vor Gericht.
5. Muss ich damit leben, dass Männer wie Du solche wie mich als Kinderrklauer sehen.
6. Die mit UH-Prostituierten ins Bett gehen.
7. Deswegen automatisch zum Frauenversteher mutiert und zum lila Hund werden.
8. Und somit absolut untragbar sind für den VW gegen Diskriminierung.

Gestern sprach ich mit meinem Schwager. Der hat drei Kinder mit zwei Müttern. Die Mütter haben beide schon lange wieder einen neuen Stecher. Eine hat inzwischen ihren Stecher geheiratet. Er lässt anfragen, warum er als nicht mehr Stecher beider Mütter trotzdem weiter KU für seine drei Kinder von 16, 12 und 10 zahlen muss, obwohl er dass wie er hörte, ja laut deiner Meinung ab dem Tag hätte nicht mehr tun brauchen, ab dem die Mütter seiner Kinder mit jeweils ihren Neustechern zusammen gezogen waren. Und er ist stinkesauer darüber, dass ihn besagte Neuen seiner Exen über diese wichtige Tatsachenbehauptung nicht informiert haben. So was sollten Väter Vätern sagen. Mann muss ja zusammenhalten in diesen UG-Zeiten.

Im Übrigen. Diese DEINE hier postulierte These der Abwicklung von UH nach elterlichen Trennung hat deutsche Väter in ihrem Kampf für das Ende ihre Diskriminierung überhaupt erst entzweit und sinnlosen Krieg von Vätern untereinander exorbitant geschürt.

Wenn Du weiter mit dieser kruden These der Regelung von UH Haushalten gehst, fressen auch in Zukunft an sich super Väter in miesen Sozialbruchbuden den Kit aus den Fenstern, oder fangen sich im Knast eine Metallvergiftung ein, weil sie an den Gitterstäben ihrer Zellen lecken.


Zum gewinnbringenden Vorteil der Anti-Väter-Lobby. LEIDER.
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(28-09-2014, 06:29)Dzombo schrieb: 3. Habe ich den Exvater von Zahlung gemäß UG auf Lebenszeit befreit.
Leider erst nach vier Jahren und nachdem er gedroht hat, es für euch unangenehm und teuer zu machen. Aber besser spät als nie. So wie es jetzt ist, ist es gut.
(28-09-2014, 06:29)Dzombo schrieb: 5. Muss ich damit leben, dass Männer wie Du solche wie mich als Kinderrklauer sehen.
Das stimmt nicht.
Ich kenne weder deine Frau noch den Vater des Sohnes. Ich kenne aber Väter, die sich nicht für ihre Kinder interessieren. So etwas gibt es, leider. Du wärst ein Kinderklauer, wenn der Vater sich um Kontakt bemühen würde, von der Mutter daran gehindert würde, und du die Mutter dabei unterstützen würdest. Es ist aber anders. Du hast dem Vater mitgeteilt, dass er mit seinem Sohn in Kontakt treten soll und dass du ihn dabei unterstützen wirst. Das Problem ist, dass er sich gar nicht dafür interessiert, oder dass er dir nicht glaubt.
(28-09-2014, 06:29)Dzombo schrieb: 6. Die mit UH-Prostituierten ins Bett gehen.
Ich kenne weder deine Frau noch den Vater des Sohnes. Ich weiß nicht, warum er nie versucht hat, mit seinem Sohn in Kontakt zu treten. Vllt hat er sich nie für sein Kind interessiert. So etwas gibt es, leider.
(28-09-2014, 06:29)Dzombo schrieb: Er lässt anfragen, warum er als nicht mehr Stecher beider Mütter trotzdem weiter KU für seine drei Kinder von 16, 12 und 10 zahlen muss, obwohl er dass wie er hörte, ja laut deiner Meinung ab dem Tag hätte nicht mehr tun brauchen, ab dem die Mütter seiner Kinder mit jeweils ihren Neustechern zusammen gezogen waren.
Weil wir in einem Rechtsstaat leben, und die Mütter und deren Neustecher die Dreistigkeit und das Recht dazu haben, auf seine Kosten zu leben.
(28-09-2014, 06:29)Dzombo schrieb: Im Übrigen. Diese DEINE hier postulierte These der Abwicklung von UH nach elterlichen Trennung hat deutsche Väter in ihrem Kampf für das Ende ihre Diskriminierung überhaupt erst entzweit und sinnlosen Krieg von Vätern untereinander exorbitant geschürt.
Soll ich etwa etwas unterstützen, was ich unanständig finde und selbst nicht tun würde, nur weil es einige Dreiste tun, die das gleiche Ziel wie ich verfolgen? Ich entzweie hier nichts. Ich stelle nur fest, dass es entzweit ist. Man kann nicht gegen Diskriminierung und Ausplünderung von Vätern sein, und selbst einen anderen Vater ausplündern.
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(25-09-2014, 18:07)Dzombo schrieb: @Theo...

So. Jetzt haben wir auch deinen Vortrag in Sachen böser Mann klaut gutem Papa sein Kind und kolptiert dabei mit der unterhaltsgeilen KM gehört.

Die Tatsache. Der Brief des Typen an die KM:

"Ich zahle Dir keinen Unterhalt mehr. Das kann dein Neuer machen. Der kann ihn auch gleich adoptieren. Ich gebe dir 14 Tage Zeit zum überlegen. Wenn Du nein sagst, mache ich Stress und lasse meinen Sohn zum Umgang mit mir zwingen".

Theo. So Du Schlaumeier. Jetzt bist Du wieder dran. Wie hätte es deiner Meinung nach laufen sollen?

Hallo Dzombo,

ganz klar: Nicht reagieren, Brief aufheben.

Bei Erpressungen ist es immer ganz wichtig, einen ruhigen Kopf zu bewahren und dann zu überlegen, wie die angedrohte Situation zu vermeiden ist.

In diesem Fall weiß ich nicht, ob der Brief schon strafrechtlich relevant wäre. Aber lassen wir das einmal außen vor.

Offenbar wäre der Umgang mit dem Vater für Deinen Ziehsohn etwas Unangenehmes, sogar mit Angst Behaftetes.

Allerdings wäre der Vater vor Gericht nicht mit einer Umgangserzwingung durchgekommen: Allein schon das Vorlegen des Briefes hätte bewiesen, dass sein Vorhaben mutwillig und rechtsmissbräuchlich ist. Da hätte es keines psychologischen Gutachtens bedurft.

Ich wollte Dich mit keinem Wort angreifen. Es liegt mir auch fern, die Adoption selbst zu kritisieren. Es gibt bestimmt Gründe (gerade auch in diesem Fall), die für eine Adoption sprechen können. Nur, Erpressung sollte nie ein Grund sein, etwas zu tun.

Ich bin deshalb so sensibilisiert für dieses Thema, weil ich vor langer Zeit selbst einmal erpresst wurde (hatte nichts mit Familienrecht zu tun). Damals habe ich mich auch erfolgreich dagegen gewehrt und gelernt, sich niemals durch so miese kleine Drohungen einschüchtern zu lassen.

Und was den KU betrifft, weiß ich gar nicht, warum Ihr alle so einen Terz macht um ihn nur ja nicht einzufordern: Der Kerl setzt ein Kind in die Welt, kümmert sich nicht, und dann sollen andere auch noch für ihn zahlen... Ja geht's noch?
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Den wie Du ihn nennst Kerl kenne ich nicht persönlich. Deshalb werde ich ihn nicht schlecht reden. Er wird seine Gründe haben, so zu reagieren, wie er reagiert hat.

Im Umkehrschluss hatte ich meine Gründe und habe auch bloß reagiert.

Wenn ergo jemand hier meint, dass er seinen Frust wegen dem UG an mir auslassen darf, so hat sich dieser Jemand schlicht einfach mal geirrt. Wer trotzdem weiter Wind säht, muss ZWINGEND damit rechnen, Sturm zu ernten. Basta!

Ich eigne mich weder zum Frauenhasser im Grunde, noch zum Exenhasser im Detail. Ergo werde ich absurdester Argumentation bezüglich dem UG durch vorgenannte Hasser definitiv NICHT folgen. Dieses UG ist schlimm und niemand kann und wird das ernsthaft bestreiten. Es muss abgeschafft werden. Das gelingt aber nicht, in dem sich ein paar Totallaien ein bisschen Google reinziehen und dann meinen, dass die zukünftigen Neustecher ihrer Exen zwar deren Finanzpflicht gemäß bestehender gesetzlicher Regelung zu übernehmen haben, sich aber ansonsten aus dem Leben IHRER Kinder rauszuhalten hätten.

Der Kerl, der mit meiner Ehefrau zusammen ein Kind in diese Welt gesetzt hat. Der hätte sich jederzeit um auch SEIN Kind kümmern dürfen und auch können. Das tat er aber nicht. Nicht mal, als ich ihm anbot, es so zu machen, wie es sich die Hasser wünschen. Ich zahle den KU für ihn weiter und er kann Beziehung mit seinem Kind leben. Egal wo. Ob bei uns zu Hause, bei sich zu Hause, irgendwo im Urlaub, oder weiß der Geier wo noch alles. Das wollte er nicht. Er wollte erst vom KU befreit werden und sich dann um sein Kind kümmern. Was er sogar selbst jetzt noch dürfte. Aber er kommt einfach nicht. Er hat sich verpisst! Das müssen sein für mich nach wie vor Sohn, die Kindsmutter dazu und ich als ihr neuer Stecher jetzt allein erst mal verarbeiten. Da wir ja hofften, er würde sich melden. Jetzt, wo ich ihn vom KU befreit habe und nie auch nur im Ansatz angedacht hatte, seinen Platz als leiblicher Vater einzunehmen.

Ruhig Dzombo, ruhig. Du fährst nicht zu dem Kerl hin und haust ihm eine rein. Auch wenn er noch so ein D-sack ist, der wegen Geld sein Kind sitzen gelassen lässt. Und Du wütend darüber bist, dass Du dein eigenes Kind niemals hättest für Geld sitzen gelassen. Und Du noch wütender darüber bist, dass man Dich fertig gemacht hat und Du erst mal wieder Kraft brauchtest, um aufzustehen, nachdem Du zum zweiten Mal zu einem deiner Kinder umgehauen und entsorgt wurdest.

Schönes Restwochenende noch.
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(28-09-2014, 09:46)Theo schrieb:
(25-09-2014, 18:07)Dzombo schrieb: "Ich zahle Dir keinen Unterhalt mehr. Das kann dein Neuer machen. Der kann ihn auch gleich adoptieren. Ich gebe dir 14 Tage Zeit zum überlegen. Wenn Du nein sagst, mache ich Stress und lasse meinen Sohn zum Umgang mit mir zwingen".
Allerdings wäre der Vater vor Gericht nicht mit einer Umgangserzwingung durchgekommen: Allein schon das Vorlegen des Briefes hätte bewiesen, dass sein Vorhaben mutwillig und rechtsmissbräuchlich ist. Da hätte es keines psychologischen Gutachtens bedurft.
Vllt hast du damit recht. Mein Problem ist, dass dieser Text nur eine andere Formulierung für "Kein Umgang - kein Unterhalt. Basta!" ist. Dass das jemand schreibt, der nie Umgang haben wollte, und nicht jemand, der aufgegeben hat, weil er gegen die Mutter keine Chance gesehen hat, geht nicht aus dem Brief hervor.
(28-09-2014, 09:46)Theo schrieb: Es gibt bestimmt Gründe (gerade auch in diesem Fall), die für eine Adoption sprechen können. Nur, Erpressung sollte nie ein Grund sein, etwas zu tun.
Die Lebenspartnerschaft mit der Mutter ist ein hinreichender Grund, wenn klar ist, dass der Vater keinen Umgang haben will. Wenn der Vater Umgang haben wollte, wäre das ein Grund gegen die Adoption gewesen.
(28-09-2014, 09:46)Theo schrieb: Der Kerl setzt ein Kind in die Welt, kümmert sich nicht, und dann sollen andere auch noch für ihn zahlen... Ja geht's noch?
Ich kann nachvollziehen, dass du den Kerl dafür bestrafen willst. Aber dann darf nicht die Mutter dafür belohnt werden, dass sie mit diesem Kerl ein Kind gemacht hat, indem der Kerl dazu gezwungen wird, die Patchworkfamilie der Mutter zu unterstützen. So etwas ist nämlich eine Einladung zum UHNtum, wobei ich nicht behaupte, dass Dzombos Frau eine UHN sei.

Dzombo, du schreibst Widersprüchliches.
(28-09-2014, 13:13)Dzombo schrieb: Den wie Du ihn nennst Kerl kenne ich nicht persönlich. Deshalb werde ich ihn nicht schlecht reden.
passt nicht zu dem Rest. Denn da redest du schlecht über ihn.
Ich finde es völlig in Ordnung, schlecht über den Kerl zu reden, wenn du die Information, die du über ihn hast, für hinreichend belastend hältst.
(28-09-2014, 13:13)Dzombo schrieb: Dieses UG ist schlimm und niemand kann und wird das ernsthaft bestreiten. Es muss abgeschafft werden.
Warum hast du dich dann mit Hilfe des UG am Vater bedient?! Das passt nicht zusammen. Ist das UG etwa nicht böse, wenn es zu deinem Nutzen ist?
(28-09-2014, 13:13)Dzombo schrieb: dass die zukünftigen Neustecher ihrer Exen zwar deren Finanzpflicht gemäß bestehender gesetzlicher Regelung zu übernehmen haben, sich aber ansonsten aus dem Leben IHRER Kinder rauszuhalten hätten.
Das habe ich nicht behauptet.
Der Neustecher kann sich gar nicht aus dem Leben ihrer Kinder raushalten. Deswegen muss er die Konsequenz ziehen, und sich zwischen Frau mit Kind und weder Kind noch Frau entscheiden. Frau mit Kind und Unterhalt vom Vater ist unanständig.
(28-09-2014, 13:13)Dzombo schrieb: Der Kerl, der mit meiner Ehefrau zusammen ein Kind in diese Welt gesetzt hat. Der hätte sich jederzeit um auch SEIN Kind kümmern dürfen und auch können. Das tat er aber nicht.
Das glaube ich dir.
(28-09-2014, 13:13)Dzombo schrieb: Nicht mal, als ich ihm anbot, es so zu machen, wie es sich die Hasser wünschen. Ich zahle den KU für ihn weiter und er kann Beziehung mit seinem Kind leben.
Warum bin ich ein Hasser? Wen hasse ich?
Du hättest das Angebot vorher machen müssen, nicht erst nachdem er erzürnt auf euch zugekommen ist. Dann wäre es vllt etwas geworden. Der Kerl wollte sein Kind nicht treffen. Dazu hättest du ihn aber, als er dich noch nicht zum Feind erklärt hat, überreden können.
(28-09-2014, 13:13)Dzombo schrieb: Er wollte erst vom KU befreit werden und sich dann um sein Kind kümmern.
Wie kommst du darauf? Er wollte sich nicht um sein Kind kümmern. Er wollte nur vom KU befreit werden.
(28-09-2014, 13:13)Dzombo schrieb: Aber er kommt einfach nicht. Er hat sich verpisst! Das müssen sein für mich nach wie vor Sohn, die Kindsmutter dazu und ich als ihr neuer Stecher jetzt allein erst mal verarbeiten.
Wieso "jetzt"? Das ist doch schon seit 2008 klar.
(28-09-2014, 13:13)Dzombo schrieb: Da wir ja hofften, er würde sich melden.
Wieso hofftet ihr das? Er hat dein Angebot abgelehnt. Du hast den Sohn adoptiert. Jetzt ist er das Problem los. Aus seiner Sicht gibt es keinen Grund, sich zu melden. Hätte er es dir im Gegenzug zur Befreiung vom KU zugesagt, sähe es anders aus. Das hättet ihr möglicherweise erreicht, wenn ihr mit dem Angebot auf ihn zugekommen wärt, und zwar bevor ihr heiratetet. Aber ihr habt abgewartet, bis er sich bei euch meldet, nachdem ihr ihn vier Jahre lang abkassiert habt.
(28-09-2014, 13:13)Dzombo schrieb: Ruhig Dzombo, ruhig. Du fährst nicht zu dem Kerl hin und haust ihm eine rein. Auch wenn er noch so ein D-sack ist, der wegen Geld sein Kind sitzen gelassen lässt.
Kannst du dir vorstellen, dass der Kerl lieber das Geld einem Penner in den Hut geworfen hätte, als es seiner Exe und dessen Neustecher zu geben?
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@DNO...

Du meinst, ich hätte mich erst bei ihm vorstellen sollen, damit er dann entscheiden kann, ob ich mit seiner Ex darf oder nicht? So mit Hausbesuch und gucken, ob ich für seinen Sohn auch ein Bett und genügend zu essen im Kühlschrank habe?

Wieso sprichst Du von Lebenspartnerschaft? Das trifft doch auf Gleichgeschlechtliche zu. Ich bin ein Mann und meine Frau ist eine Frau und Mutter. Wenn, dann bittschön eheähnliche Gemeinschaft, was eine Einstandspartnerschaft impliziert.

Was die Adoption betrifft. Da waren alle einverstanden. Das ist notariell beurkundet. Und der Sohn sprach erstens für sich selbst, dann ohne mich mit dem Jugendamt, ohne mich mit dem FamRichter. Der sprach dann wiederum mit uns allen nochmal zusammen und dann war das Ding durch. Der Exvater hat jetzt 200 Märker wieder mehr in der Tasche. Und dem Papier nach einen Sohn weniger. Jetzt braucht er nur noch seinen übrig gebliebenen Sohn zur Adoption freigeben und dann kann er tun und lassen, was ihm Spaß macht. Warum also soll ich jemanden bestrafen wollen, der Spaß hat am Leben? Verstehe ich jetzt nicht so ganz.

Ich sagte auch, dass ich über den Exvater NICHT schlecht reden werde, da ich ihn NICHT persönlich kenne. Da hast Du was vermehrt.

Ich habe mich nicht mit nicht mittels UG Exvater bedient, sondern ihn mittels UG von KU entlastet. Haste wieder was vermehrt.

Ich habe auch vieles nicht behauptet. Trotzdem wurde behauptet, ich hätte es behauptet. Und ich hatte mich für Frau mit Kind entschieden und auch dafür, den damals Nochvater alsbald von KU-Zahlung zu befreien. Er hat keinen KU-Stress mehr. Umgang wollte er eh nie. Mir gefiel seine Ex. Und ihr Sohn nannte mich Kumpel. Ergo alles i. O..

Zum Rest deiner grotesken Behauptungen sagen ich jetzt nichts weiter.
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Die Unterhaltsgestaltung des mittlerweile 15jährigen Vollteenager sieht aktuell so aus:

Er muss sich darum nicht mehr sorgen. Diese Sorge habe ich ihm abgenommen. Natürlich überweise ich den ihm zustehenden KU nicht innerhalb der Ehe von meinem Konto auf das Konto seiner Mutter, ähm meiner Ehefrau natürlich. Weil das aber Geld ist, dass in der Praxis für den Alltag verbraucht wird, bleibt davon nix über. Für "sein" später muss aber auch gesorgt werden. Da braucht er dann halt Geld, mit dem er unterwegs sein kann.

Also befahl ich seiner Mutter, dass sie ihm spätestens ab dem Tag unseres Zusammenzuges ein eigenes Konto einzurichten hat, auf dem dann Monat für Monat das ihm zustehende, staatliche Kindergeld eingezahlt wird. Das heißt. Seit 02/2009 wandert die KG-Summe per Dauerauftrag Monat für Monat auf das eigene Konto des heute 15Jährigen. Einzige Einschränkung. Er kann bei Bedarf nur einen exakt festgelegten Betrag maximal mit seiner EC-Karte abheben und darüber nach freier Wahl verfügen. Braucht er mehr, muss er das mit uns verhandeln.

Das die allermeisten vor allen Mütter das für ihre Kinder nicht auch so händeln, liegt für MICH einfach nur daran, dass ihnen NICHT gelernt bzw. vermittelt wurde, welche Zweckgebundenheit das KG EIGENTLICH besitzt. Wie sollte das auch gehen? Das KG wird ja als feste Rechengröße in Sachen Einkommen benutzt. Dabei gibt es das KG vom Staat dafür, weil ihm ein potentieller Steuerzahler für die Zukunft zugeführt wurde. Falls es zur komplikationsfreien Geburt des potentiellen Steuerzahlers überhaupt KOMMT.

Der jetzt 15Jährige besitzt ergo mit Stand September 2014 über die stattliche Summe von 67 Monate a 184 €.

Ich verwalte sie nur zeitbegrenzt. Bis er 18 ist. Dann kann er über sein Geld tatsächlich FREI verfügen. Da kann er sich meinetwegen ein Auto kaufen und seinen Exvater mal besuchen und mal fragen, wie es ihm denn so ergangen ist ab der Zeit seit seinem Ja zur Adoption.
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Auf wessen Namen läuft das Konto denn?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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(29-09-2014, 20:34)Dzombo schrieb: Du meinst, ich hätte mich erst bei ihm vorstellen sollen, damit er dann entscheiden kann, ob ich mit seiner Ex darf oder nicht? So mit Hausbesuch und gucken, ob ich für seinen Sohn auch ein Bett und genügend zu essen im Kühlschrank habe?
Quatsch! Soll ich davon ausgehen, dass du mich veräppeln wolltest, und nicht darauf eingehen? Ich weiß es nicht, daher antworte ich.
Der Ex war raus aus der Nummer. Das war eine Sache zwischen dir und deiner Frau. Es ging darum, mit dem Ex eine friedliche Kommunikation zu ermöglichen, damit du ihn überreden kannst, mit seinem Sohn in Kontakt zu treten. Dass das Geld, was er an seine Ex gab, für ihn ein Problem war, war klar, denn er hatte schon bei ihrer ersten Ehe versucht, das Problem loszuwerden. Hilfreich wäre es gewesen, wenn du ihn schon 1998 angesprochen hättest, und ihm das Geld zurückgegeben hättest. Das Problem war, dass du damals das Geld von ihm gebraucht hast. Aber auch das hättest du ihm sagen können. Du hättest ihm möglicherweise dabei helfen können, das Geld von der ARGE erstattet zu bekommen.
Wenn er damals nicht darauf eingegangen wäre, hättest du schon damals Ehe und Adoption vorschlagen können. Das hätte auf jeden Fall den Zusammenstoß von 2012 verhindert, und vllt den Kontakt zwischen Vater und Sohn emöglicht.
(29-09-2014, 20:34)Dzombo schrieb: Wieso sprichst Du von Lebenspartnerschaft? Das trifft doch auf Gleichgeschlechtliche zu.
Bei Juristen schon. Möglicherweise aber auch nur bei einem Teil der Juristen. Für mich ist Lebenspartnerschaft der Oberbegriff für Erwachsene, die zusammen leben, egal ob mit oder ohne Papier.
(29-09-2014, 20:34)Dzombo schrieb: Warum also soll ich jemanden bestrafen wollen, der Spaß hat am Leben? Verstehe ich jetzt nicht so ganz.
Weil er sich nicht um seinen Sohn kümmern will.
(29-09-2014, 20:34)Dzombo schrieb: Ich sagte auch, dass ich über den Exvater NICHT schlecht reden werde, da ich ihn NICHT persönlich kenne. Da hast Du was vermehrt.
Verstehe ich nicht. Ich habe dich richtig zitiert, und bemerkt, dass du trotzdem schlecht über ihn geredet hast. Allerdings hattest du auch Grund dazu.
Du hast auch schon vor zwei Jahren, als Game Over, mal so und mal so geschrieben. JahJahChildren hat sich nur ein Extrem rausgepickt, und ist dann auf dich losgegangen, weil er den Rest ignoriert hat.
Ich weiß nicht, woran das liegt. Es ist einfach so. Ich nehme es zur Kenntnis, und komme damit klar.
(29-09-2014, 20:34)Dzombo schrieb: Ich habe mich nicht mit nicht mittels UG Exvater bedient, sondern ihn mittels UG von KU entlastet. Haste wieder was vermehrt.
Du und deine Frau (mit der du damals noch nicht verheiratet warst) habt vier Jahre lang von dem Ex Geld bekommen, was er euch nicht freiwillig gegeben hat.
Ich finde das unanständig. Aber nach meiner Umfrage, finden dein Verhalten bisher drei von elf Leuten in Ordnung. Wir haben eine Meinungsverschiedenheit. Du bist mit deiner Meinung nicht allein, und ich nicht mit meiner.
(29-09-2014, 20:34)Dzombo schrieb: Zum Rest deiner grotesken Behauptungen sagen ich jetzt nichts weiter.
Eine Sache ist da aber noch wichtig.
Kannst du dir vorstellen, dass der Kerl lieber das Geld einem Penner in den Hut geworfen hätte, als es seiner Exe und dessen Neustecher zu geben?
Ich frage nach "verstehen", nicht nach "gutheißen". Man kann auch Dinge verstehen, die man ablehnt. Und genauso meinte ich, dass dein Sohn möglicherweise verstehen (und ablehnen) kann, warum sein Ex-Vater keinen Kontakt mit ihm haben will.
(30-09-2014, 07:52)Dzombo schrieb: Natürlich überweise ich den ihm zustehenden KU nicht innerhalb der Ehe von meinem Konto auf das Konto seiner Mutter, ähm meiner Ehefrau natürlich. Weil das aber Geld ist, dass in der Praxis für den Alltag verbraucht wird, bleibt davon nix über.
So macht man das innerhalb einer Familie, Patchworkfamilie, Lebensgemeinschaft, usw., die ihr seit 2008 seid.
(30-09-2014, 07:52)Dzombo schrieb: Also befahl ich seiner Mutter, dass sie ihm spätestens ab dem Tag unseres Zusammenzuges ein eigenes Konto einzurichten hat, auf dem dann Monat für Monat das ihm zustehende, staatliche Kindergeld eingezahlt wird.
Sehr schön! Damit bist du ja gemäß meiner Umfrage bei "Das Geld sparen, und es dem Kind, wenn es 18 Jahre alt wird, geben.". Ob das Kindergeld verbraucht wird und der Unterhalt gespart wird, oder ob der Unterhalt verbraucht wird und das Kindergeld gespart wird, kommt am Ende aufs Gleiche raus.
Schade, dass das der Ex nicht gewusst hat! Verdammt schade!
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Mir ergibt sich der TATSÄCHLICHE Sinn deiner Frage nicht.

Du müsstest schon Klartext reden. Obwohl ich mir denken könnte, worauf deine Frage abzielt letztendlich.
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@DNO...

Höre auf zu kiffen und wenn nicht, lies dabei nicht gerade tfq!

1998 heiratete ich meine 1. Ehefrau. Das war die, die einem fremden Mann ein Kuckuckskind unterjubeln wollte. Was ich verhindert habe.

Das betreffende Kind hier ist das Kind zwischen meiner JETZIGEN Frau und dem leiblichen Vater bis 2013. Das nach Positivbescheid in Sachen Adoption auf dem Papier mein rechtlich, gleichgestelltes 3. Kind insgesamt wurde.

Die im Vorabsatz genannte Frau und Mutter, eben meine seit 2012 Ehefrau, lernte ich erst Ende 2008 kennen.

Wie ich ergo bereits 1998 den Exvater des Kindes meiner JETZIGEN Frau hätte um das bitten sollen, was Du dir da ausgedacht hast, erschließt sich jedenfalls mir im Sinn NICHT wirklich.

Ich gehe jetzt mit meinen Hunden nonverbal Gassi. Vielleicht kriegst Du es ja hin, bis 12 Uhr mittags, nachvollziehbar zu erklären die Wortpaste, die Du mal wieder von Dir gegen hast.

Mir erscheint es eher so, dass Du hier ein Spaßspiel betreibst. Für so was aber ist tfq nicht erschaffen wordenIdea
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Ich meinte 2008. Weiß der Deubel, warum ich 1998 geschrieben habe. Das passt dann auch zu den vier Jahren bis 2012. Weiter unten habe ich dann auch noch einmal 2008 geschrieben.
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(30-09-2014, 07:52)Dzombo schrieb: Also befahl ich seiner Mutter...

Und ich dachte immer, Männer, die so im 21. Jahrhundert mit ihren Frauen kommunizieren, seien eine Erfindung böswilliger Feministinnen
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