13-01-2015, 14:15
(13-01-2015, 12:10)webmin schrieb: Während einer Mediation wird nicht geklagt, basta!
Kann er haben. Ruhen des Verfahrens §251 ZPO beantragen:
"Das Gericht hat das Ruhen des Verfahrens anzuordnen, wenn beide Parteien dies beantragen und anzunehmen ist, dass wegen Schwebens von Vergleichsverhandlungen oder aus sonstigen wichtigen Gründen diese Anordnung zweckmäßig ist."
Das Aufenthaltsbestimmungrecht im jetzigen Zustand zu beantragen wird erfolglos sein, da stimme ich deiner Anwältin zu. Viel wichtiger ist es, sofort mit Ordnungsgeldanträgen unterstützt dem Bruch der bestehenden Vereinbarung zu begegnen und den Umgang jetzt zu sichern. In diesen Punkten scheint mir deine Anwältin bei weitem nicht ihren Job zu machen. Das sind alles Dinge, die sofort und mit einstweiligen Anordnungen beantwortet werden müssen. Wenn der Umgang mal ausgesetzt wurde und zwei Wochen vergehen ohne deutliche Reaktion, wird dir das bereits als Hinnahme untergeschoben.