14-01-2015, 18:54
(13-01-2015, 18:46)Zala schrieb: So viele Umgangsverweigerungen wie Du hinnehmen musstest da frag ich mich schläft Deine RAtin? Warum hat sie nicht sofort was unternommen. Mich beschleicht das Gefühl Du bist für sie eine sichere Geldquelle.@zala Da ich mich nur oberflächlich ausgedrückt hatte: Die bisherigen Umgangsverweigerungen(Herbstferien, Weihnachten +Ferien) waren leider nicht vom §89 gedeckt, da sie in im Rahmen der Lösungsorientierten GAin entstanden sind.
Das Gericht ist darüber informiert worden.
Ob jetzt eine richterliche Billigung vorliegt, weiß ich nicht.
Jedenfalls wurde die Entscheidung mittels eines Anschreibens meiner RAin in den "Schoß" des Richters gelegt.
Nun kommt heraus, dass wir gar keinen vollstreckungsfähigen Beschluss haben und meine RAin krampfhaft versucht einen zu bekommen, hingegen einiger Meinungen aus dem Umfeld der Väterzsene, benötigt man selbst keine, denn wir gehen ja nicht zum Gerichtsvollzieher, sondern beantragen direkt vor Gericht ein Ordnungsgeld, diese prüfen dann selbst ob er vollstreckungsfähig ist.
Dieses streitet meine RAin vehement ab.
Das kommende WE ist vom §89 gedeckt.
@p
Zitat:Das sind alles Dinge, die sofort und mit einstweiligen Anordnungen beantwortet werden müssen.Sofort ist klar, nur wie kann es per eA beantwortet werden?
Der Umgang ist doch schon durch den Beschluss angeordnet worden, eine erneute Anordnung bedarf es nicht, da sie zum gleichen Ergebnis führt.
Auch Meinung meiner RAin