14-01-2015, 22:33
(14-01-2015, 21:17)webmin schrieb: Die GAin ist zwar OK und mit Sicherheit nicht zu meinem Nachteil aber das GA läuft schon seit September
Mir ist der tatsächliche Status deiner Umgangsregelung fürs letzte halbe Jahr immer noch nicht klar, aber klar ist jetzt, dass dir mit Verzögerungs- und Zermürbungstaktik in Kombination mit einem Richter "Nichtentscheid" der Umgang sabotiert wird. Jetzt ist daran nichts mehr besser zu machen, denn die sich gegenseitig selber blockierenden Helferinstanzen hocken alle schon in deinem Fall drin.
Du hast geschrieben, der der Richter hätte den Umgang per einstweiliger Anordnung geregelt. Wurde diese Regelung eindeutig gebrochen oder war das nur eine Minimalregelung, die Ferien hingegen eine davon unabhängige Absprache? Wenn gebrochen, was hindert deine Anwältin daran, Ordnungsgeld zu beantragen? Versuche, das strukturierter, mit Vorgeschichte und Voraussetzungen darzustellen. Wenn du wie jetzt einen neuen Thread machst, solltest du die Vorgeschichte erneut mitliefern.