Mmmh.
Wenn ich es jetzt recht sehe, dann ist mit Vollstreckungstitel und Androhung von Ordnungsgeld aufgrund eines Prozessvergleichs noch immer nicht das Kind beim Vater.
Dazu bedarf es dann offenbar einer Zwanksvollstreckung aus einem Herausgabebeschluß.
Ich frage mich dann schon, was aus dem Umgangsvergleich(oder Umgangsbeschluß) 'vollstreckt' wird, wenn das Ziel Umgang und Aufenhalt beim Vater ist und nicht nur die Vollstreckung einer Sanktion gegen die Mutter, so sehr das die Mütter-Basher hier freuen mag.
Mit der bloßen Androhung, der Feststetzung und Eintreibung von Ordnungsgeldl ist das kind ja wohl noch immer nicht so beim Vater, wie Prozeßvergleich oder ggf. Beschluß das bestimmen.
Was nützt Vater ein Umgangstitel in der Tasche, wenn daraus lediglich 'vollstreckt' wird, der Mutter - am Ziel vorbei - harmlos 'eine Parkkralle ans Auto' geschraubt werden kann - oder so ähnlich. Das ist mE irreführend.
Nach meinem Verständnis wäre es dann doch eher sinnvoll, gleich einen Herausgabebeschluß anzudrohen - wenn es ums Kind geht.
webmin hat aufgrund Alters ein schlechtes Gedächtnis, ich, weit älter, verstehe vieles nicht oder will es - altersstarrsinnig - nicht verstehen.
.
Wenn ich es jetzt recht sehe, dann ist mit Vollstreckungstitel und Androhung von Ordnungsgeld aufgrund eines Prozessvergleichs noch immer nicht das Kind beim Vater.
Dazu bedarf es dann offenbar einer Zwanksvollstreckung aus einem Herausgabebeschluß.
Ich frage mich dann schon, was aus dem Umgangsvergleich(oder Umgangsbeschluß) 'vollstreckt' wird, wenn das Ziel Umgang und Aufenhalt beim Vater ist und nicht nur die Vollstreckung einer Sanktion gegen die Mutter, so sehr das die Mütter-Basher hier freuen mag.
Mit der bloßen Androhung, der Feststetzung und Eintreibung von Ordnungsgeldl ist das kind ja wohl noch immer nicht so beim Vater, wie Prozeßvergleich oder ggf. Beschluß das bestimmen.
Was nützt Vater ein Umgangstitel in der Tasche, wenn daraus lediglich 'vollstreckt' wird, der Mutter - am Ziel vorbei - harmlos 'eine Parkkralle ans Auto' geschraubt werden kann - oder so ähnlich. Das ist mE irreführend.
Nach meinem Verständnis wäre es dann doch eher sinnvoll, gleich einen Herausgabebeschluß anzudrohen - wenn es ums Kind geht.
webmin hat aufgrund Alters ein schlechtes Gedächtnis, ich, weit älter, verstehe vieles nicht oder will es - altersstarrsinnig - nicht verstehen.
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