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Wohnkosten und Selbstbehalt beim Kindesunterhalt
#7
(20-11-2012, 16:05)sorglos schrieb:
(20-11-2012, 15:20)Camper1955 schrieb: Und hier schon die erste Entscheidung, die Unterkunftskosten von 360 € warm pulverisiert.
Das ist eine rein sozialrechtliche Entscheidung. Zwar von Interesse. Aber....

Die ständige Vermischung von Unterhaltsrecht und Sozialrecht ist nicht sehr hilfreich.

Jetzt verstehe ich Dich aber nicht. Auch der DFGT geht vom Sozialrecht aus. Wenn nun im Sozialrecht ein abweichende Regelung steht, dann muss entweder der Unterhalt verkürzt werden, oder weil die Wohnkosten höher sind, als 360 € warm, gibt es (ergänzendes) ALG II.

Abgesehen davon hat ein Unterhaltspflichtiger ja die volle Beweislast.

Das Urteil eines Sozialgerichtes dass die angemessenen Wohnkosten höher sein dürfen, als in den UHL vorgegeben dürfte meines Erachtens Beweis genug sein. Siehe dazu einfach mal die Position 21.5.2 der UHL

(20-11-2012, 14:26)Camper1955 schrieb: Sollte das Bundesverfassungsgericht sich der Argumentation anschließen ist der Regelsatz rückwirkend an 01.01.2001 verfassungswidrig.

Zitat:Nein das ist Unsinn. Das weckt falsche Hoffnungen und ist ein vergeblicher Nebenschauplatz. In den Urteilen zu der Regelsatzhöhe vom 09.02.2010 hat das BVerfG eine Rückwirkungssperre für den 1.1.2010 eingebaut. Rückwirkender rückwirkend ist gar nichts zu machen.


Sorry, war auch der 01.01.2011 gemeint.
01.01.2001 wäre wirklich vollkommener Blödsinn.

lg

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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RE: Massive Erhöhung des Kindesunterhalts beschlossen - von Camper1955 - 20-11-2012, 16:51

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