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Ex ist schwanger, Zukunftsangst
#1
Exclamation 
Hallo ich bin Daniel, bin 21 jahre alt und meine ex ist ca in der 10. Woche Schwanger,
Bin momentan sehr am boden zerstört habe enorme zukunfts und existenz angst
Ich weiß nicht mehr wirklich was ich machen soll ...
Dufte bisher zu keinem einzigen fa termin mitkommen Sad
Höchstwarscheinlich bin ich der vater.
Hab sie heute wegen Vaterschaftstest angeschrieben sie ist total ausgeflippt,
Aber ich will da gerne noch mal auf nummer sicher gehen
Mir wäre sehr wichtig das gemeinsame sorgerecht zu bekommen
Was ich gelesen hab soll das ja aufantrag auch wenn sich die mutter weigert möglich sein
Die mutter meines kindes ist psychisch sehr angeschlagen hat ein ausgeprägtes borderline syndrom große probleme menschen an sich ran zu lassen
Momentan lebt sie wieder bei ihren eltern die ein scbweres alkohol problem haben
und ich mache mir insgesamt etwas sorgen.um das kind...

Wie gehe ich am besten vor?

Ist es förderlich ihr mit einem einschreiben sie in kenntniss zu setzen das ich bereit wäre einen vaterschaftstest zu machen und die vaterschaft bis dahin nicht anerkennen werde??

Wie mach ich das mim sorgerecht soll ich ihr direkt eine frist setzen zum jugendamt gehen und nen antrag auf gemeinsamessorgerecht beantragen??

Wie stehen die chancen das ich alleinsorgerecht bekomme??

Soll ich das alles vor oder nach der geburt klären??

Wie siehts finanziell aus ich.bekomme netto ca 1600-2000€ je nachdem welche arbeitsschichten ich habe
Bleibt mir die nächsten 3 jahre wirklich nur ca 1100€ zum wohnen und essen??

Weiß momentan echt nicht mehr weiter, wúrde mich sehr freun wenn ihr mir helfen könnt
Grüße daniel
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#2
Schreib die Ex an und biete an einen Vaterschaftstest zu machen. Lehnt sie das ab, kannst du eine Vaterschaftsfeststellungsklage einreichen. Anerkennen würde ich ohne Vaterschaftstest garnichts.

Beim Jugendamt kannst du eine einseitige Sorgeerklärung abgeben, das ist aber erstmal nichts anderes als die Erklärung, dass du die Sorge auch gerne haben möchtest. Lehnt die KM gemeinsame Sorge ab, musst du vors Gericht, Jugendamt nutzt da nichts.

Mit Alleinsorge würde ich aktuell noch nicht anfangen, damit signalisierst du allen, dass du keine friediche Lösung in Betracht ziehst.

Es ist sinnvoll, vor der Geburt abzuklären was eben abzuklären ist. Vielleicht ist das Kind gar nicht von dir und du brauchst dir keine Sorgen machen.

Was macht deine Ex denn beruflich?
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#3
Hallo d-reez und Willkommen hier,

"Hab sie heute wegen Vaterschaftstest angeschrieben sie ist total ausgeflippt"

Ist sie nachweislich/belegbar ausgeflippt? An dieser Stelle ist vorteilhaft, dass du glaubhaft nachweisen kannst, dass sie einen freiwilligen Test abgelehnt hat - denn sollte dann evtl später vom Gericht einer veranlasst werden, weil du die Vaterschaft ohne Test nicht anerkennst, kannst du versuchen, die Kosten des Tests auf die KM abzuwälzen, selbst wenn sich herausstellt, dass du der Vater bist. Ein privater Test kosten so um die € 200, einer von Gericht knapp das 10fache meines Wissens.

Sorgerechtsthemen stehen vorerst nicht an. Deine Ex ist ja erstmal nur schwanger.

Unterhalt: Mindestens für 3 Jahre zahlst du KU und BU, i.d.R. BU auch weit darüber hinaus. Gegen deine EX hast du einen Selbstbehalt von 1050. Also wie du selbst schreibst, bleiben dir mit Glück die 1100. Aber versteife dich nicht darauf, dass nach 3 Jahren nur noch für das Kind zu zahlen ist. Wenn ich schon Borderline höre, höre ich die Nachtigal trapsen. Ob die fit sein wird, für sich alleine zu sorgen, kannst du besser beurteilen. Von daher ist die Frage von Jessy "Was macht deine Ex denn beruflich?" schon von Interesse.

Gruß - JJC
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#4
Dachte als vater kann man die vaterschaft nicht einklagen?? Wer muss dan die kosten dafür tragen??

Ich dachte durch den beschluss im jahr 2011 des bundesgerichtshof hab ich ein anfecht auf ein gemeinsames sorgerecht
Und wenn ich meine sorgerechtserklärung abgebe und ihr schriftlich eine frist setze hilft das nix??
Muss ich dennoch vor gericht oder??

Meine ex ist gelernte drogistin und momentan harz 4 empfängerin
Ich vermhte auch das sie sich absichtlich schwängern hat lassen.... da ich ihr zu sehr vertraut hab und
sie nicht wirklich das bedürfniss hat zu arbeiten
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#5
Hallo! Nicht "denken" und auch nicht hören, was da draußen "erzählt" wird.
Nimm Dir eine halbe Stunden Zeit und ließ die FAQ im Forum.
Dann nimm Dir weitere Zeit und ließ durch, was Dir in den nächsten Tagen hier geraten wird.
Es sieht danach aus, dass Du Hilfe brauchst, beim Durchsetzen Deiner Interessen. Also ließ hier gut durch!
Den Vaterschaftstest wirst Du wohl einklagen müssen. Alleine schon, weil Du Gewissheit brauchst.
Und das Wort "Anrecht" solltest Du aus Deinem Wortschatz streichen. Da haben schon viele gedacht, sie hätten ein Anrecht auf irgendwas. Du hast erst mal mit Sicherheit das Recht zahlen zu dürfen ;-)
Aber Kopf hoch. Ganz so schnell schießen die Preussen nun auch nicht und also alles der Reihe nach.
Vor allen Dingen Ruhe bewahren:
1. Ärgere Dich nicht über Dinge die schon passiert sind und Du nicht mehr ändern kannst.
2. Kümmere Dich erst dann um ein Problem, wenn es tatsächlich auftaucht.
Das gemeinsame Sorgerecht ist sicher wichtig, aber verbeiße Dich nicht JETZT in dieses Thema. Halt Dir die Keule irgendwie wohl gesonnen. Also : Kein Frontalangriff, nur weil sie sich blöd anstellt. Was erwartest Du auch schon bei einer solchen Karriere, die sie bislang hingelegt hat?
Lerne taktisch und strategisch klug vor zu gehen UND : DU gehst NICHT alleine zum Jugendamt! Auch wenn Du Dir noch so sehr was bestimmtest vornimmst. Die haben dort schon ganz Andere mit Manipulationen und Frechheiten weich gekocht.
Ab sofort bist Du übrigens Analphabet ! Herzlichen Glückwunsch ! Leider kannst Du deshalb nirgendwo Deinen Namen drunter setzen ! Tja,..... ohne jemanden vorher konsultiert zu haben.
Solltest Du in den Genuss anwaltlicher Beratung kommen - im Laufe der Zeit - dann solltest Du Dich parallel hier äußern, was Dir dort gesagt wurde ! Dann läßt sich schnell feststellen, ob der Anwalt auch auf Deiner Seite ist.
JETZT liegt NOCH alles in Deiner Hand. NOCH kannst Du Fehler verhindern. Tätowiere Dir das in Deine Augenlieder ;-)

Und such Dir beim nächsten Mal ne Keule die arbeiten geht und was taugt. ;-)
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#6
Es ist zwar nachweißlich das sie ausgeflippt ist haben übers handy geschrieben
sie hat mir mit ihrem letzten satz gesagt:
"Mach was du willst ich finds lächerlich von dir das du einen vaterschaftstest machen willst aber da musst du sowieso noch 7monate warten, hör endlich auf mich immer zu stressen und ich will jetzt meine ruhe!!! "
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#7
Hallo Daniel,

Diene Ausführungen klingen erst einmal ziemlich wirr.

Zu den finanziellen Aspekten wurdest Du ja schon aufgeklärt.

Nun zum Rest:

(23-11-2012, 13:40)d-reez schrieb: Dufte bisher zu keinem einzigen fa termin mitkommen Sad

Du schreibst, Du willst die Vaterschaft erst nach erfolgtem Test anerkennen. Das ist in Deiner Situation durchaus ratsam. Allerdings ist so ein Test erst nach der Geburt möglich (außer es wird eine Fruchtwasseruntersuchung gemacht, was beim Alter Deiner Exfreundin (vermutlich in Deinem Alter) eher unwahrscheinlich sein dürfte).

Also giltst Du bis zur Feststellung der Vaterschaft erst einmal nicht als der Vater. Dann wiederum kannst Du Deiner Exfreundin aber auch nicht verdenken, dass sie Dich nicht zum Frauenarzt mitgehen lässt. Entweder - oder. Du kannst Dir nicht bloß die Rosinen rauspicken.

(23-11-2012, 13:40)d-reez schrieb: Die mutter meines kindes ist psychisch sehr angeschlagen hat ein ausgeprägtes borderline syndrom große probleme menschen an sich ran zu lassen

Die Aussage, dass die Ex "Boarderline" hat, kommt hier so regelmäßig wie im umgekehrten Fall Missbrauchsvorwürfe. Es ist einfach: gähn!

Du kannst Dich ja mal selber fragen, wieso Du mit einer Frau, die Du so unmöglich findest, ein Kind gezeugt hast.

(23-11-2012, 13:40)d-reez schrieb: Wie gehe ich am besten vor? Sad

Biete Deine Exfreundin an, nach der Geburt einen Vaterschaftstest machen zu lassen. Mach ihr klar, dass so ein privater Test wesentlich billiger kommt als ein gerichtlich verordneter Test.

Wenn sie nicht zustimmt, wartest Du auf die Aufforderung zur Anerkennung der Vaterschaft und gehst dann den gerichtlichen Weg.

(23-11-2012, 13:40)d-reez schrieb: Wie mach ich das mim sorgerecht soll ich ihr direkt eine frist setzen zum jugendamt gehen und nen antrag auf gemeinsamessorgerecht beantragen??Sad

Das mit dem Sorgerecht kannst Du natürlich erst veranlassen, wenn Du als Vater eingetragen bist.

(23-11-2012, 13:40)d-reez schrieb: Wie stehen die chancen das ich alleinsorgerecht bekomme??Sad

Gleich null.

(23-11-2012, 13:40)d-reez schrieb: Soll ich das alles vor oder nach der geburt klären??

Vor der Geburt kannst Du sowieso nichts klären (siehe oben).
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#8
(23-11-2012, 15:47)d-reez schrieb: Es ist zwar nachweißlich das sie ausgeflippt ist haben übers handy geschrieben
sie hat mir mit ihrem letzten satz gesagt:
"Mach was du willst ich finds lächerlich von dir das du einen vaterschaftstest machen willst aber da musst du sowieso noch 7monate warten, hör endlich auf mich immer zu stressen und ich will jetzt meine ruhe!!! "

Na, das ist ja nun nicht ausgeflippt. Damit hat sie ja auch noch keinen Vaterschaftstest abgelehnt. Sie hat ja nur geschrieben, dass das Ganze eh erst in 7 Monaten geklärt werden kann und damit hat sie ja nun Recht.

Sie hat Dir deutlich zu verstehen gegeben, dass Du sie jetzt in Ruhe lassen sollst. Daran solltest Du Dich auch halten, sonst hast Du Ratz-Fatz auch noch eine Anzeige wegen Stalking am Hals.
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#9
Eines bitte nicht vergessen (wegen der Kosten): Biete SCHRIFTLICH an, einen Vaterschaftstest zu machen. Der private ist, wie schon erwähnt wurde, wesentlich billiger. Lehnt sie das ab und du erkennst die Vaterschaft dann logischerweise auch nicht an, wird sie in einem Vaterschaftsfeststellungsverfahren mit großer Wahrscheinlichkeit die Kosten trage müssen.

Im übrigen kann man die Vaterschaft sehr wohl "einklagen" - sofern der begründete Verdacht besteht, dass du der Vater bist. Und da die Ex ja letztendlich deine Kohle haben will, kommt sie um einen Test nicht rum, sofern du nicht so doof bist die Vaterschaft freiwillig ohne Test anzuerkennen.

Achja: Heb doch - vorsorglich - schon mal alles "Material" auf, das sie dir liefert, verschicke eigene Briefe nur mit Einschreiben. Du kannst ihr ja auch schon mal einen Termin zur Erziehungsberatung anbieten, etc. Immer schön schriftlich und offiziell.
Dann kann sie dir zumindest nicht im Nachhinein vorwerfen, du hättest dich um nichts gekümmert...
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#10
Das mit der vaterschaftsanerkennung war erst gestern thema
das mit frauenarzt ist schon seit anfang der schwangerschaft thema

Ich hab nicht gesagt das ich sie unmöglich finde sie hatte sich wirklich nach dem wir auseinander waren für die beziehung bemüht bis zu dem zeitpunkt als sie sich von einer freundin in usre beziehung und ihr verhalten reinreden lassen hat Sad
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#11
(23-11-2012, 16:10)Jessy schrieb: Du kannst ihr ja auch schon mal einen Termin zur Erziehungsberatung anbieten, etc. Immer schön schriftlich und offiziell.
Dann kann sie dir zumindest nicht im Nachhinein vorwerfen, du hättest dich um nichts gekümmert...

Das sollte er tunlichst unterlassen. Sie hat klar und deutlich erklärt, dass er sie in Ruhe lassen soll. Wenn er sie jetzt mit Briefen bombardiert, dann liefert er ihr Material, nämlich für einen Stalkingvorwurf.

In den nächsten 7 Monaten bis zur Geburt kann er erst einmal gar nichts machen außer zu versuchen, ihr nicht auf die Nerven zu gehen. Bevor er nicht als Vater feststeht, sollte er sich einfach nicht ungefragt reinmischen.
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#12
(23-11-2012, 15:47)d-reez schrieb: (...)
"Mach was du willst ..., hör endlich auf mich immer zu stressen und ich will jetzt meine ruhe!!! "
(...)
Klasse. Die Ansage. Smile

Also hör auf, sie immer so zu stressen und laß sie endlich in Ruhe, mach endlich (für Dich), was du willst.

Die meldet sich schon, wenn sie 'was braucht.
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#13
Die meldet sich wieder... dann würd ich das mit der Vaterschaftserkennung als Ausrutscher abtun und das Thema ignorieren.

Stecke deine Energie nicht in sie rein, sondern in dich, damit du später genug Kraft hast um für das Kind dazusein.
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#14
(23-11-2012, 16:24)Theo schrieb: In den nächsten 7 Monaten bis zur Geburt kann er erst einmal gar nichts machen außer zu versuchen, ihr nicht auf die Nerven zu gehen. Bevor er nicht als Vater feststeht, sollte er sich einfach nicht ungefragt reinmischen.

Dem schließe ich mich fast umfänglich an - in Bezug auf "nicht auf die Nerven gehen".

Spätestens 2 Monate vor Geburt werden die ersten Briefe eintrudeln. Da deine EX ALG II Bezieherin ist, wird sich das JC an dich wenden, denn du bist der Mutter soundsoviel (waren es 6 oder 8 Wochen) Wochen vor der Geburt bereits zu Unterhalt verpflichtet. Hinzu kommt dann evtl die Baby-Erstaustattung, die das Amt von dir wiederhaben will. Sie werden dir eine Überleitungsanzeige der Unterhaltsansprüche zuschicken und dich auffordern, dich nackig zu machen. Sie werden dir einen dicken Fragekatalog schicken, den zu angeblich ausfüllen musst. Das stimmt zwar nicht, sie tun es dennoch. Was du machen musst, sind deine letzten 12 Lohnzettel nebst letzter Steuererklärung (Steuererklärung machen/nicht alles absetzen/auf Bescheid warten/dem widersprechen und nachfordern - du schickst dann natürlich nur den ersten (falschen) Bescheid weiter) zu schicken. Um dieses Minimum wirst du nicht drum rum kommen. Dazu gehören auch Urlaubs und Weihnachtsgeld, Schichtzulagen, Überstunden, etc...

Also, du kannst jetzt sehr wohl etwas unternehmen. Wenn du mit Cheffchen reden kannst, suche nach Alternativen zu Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld und co. Verhandele neu um Geld. Mehr Freizeit (nicht weniger als Vollzeit aber auch nicht mehr arbeiten) für weniger Lohn wäre eine Option für dich. Solange du den Mindest KU bedienen kannst nach Düsseldorfer Tabelle, bist du relativ Safe.

Also, optimiere deine Einnahmen.

Dass deine EX ALG II bezieht, sieht erstmal blöd aus. Aber man kann es auch als Vorteil sehen. Deine Kohle wird nicht reichen, um sie und Kind von Hartz IV weg zu bekommen. Ergo wird sie sehr bald merken, dass jeder Cent, den sie, das JC oder ein JA aus dir rauspressen, 1:1 auf ihren Bedarf angerechnet wird. Sie sieht keinen Cent mehr von dem, was man dir aus den Rippen schneidet. Vielen (auch meiner) vergeht da das Interesse - es sei denn - sie macht es aus purer Rache, weil du sie zB zu sehr bedrängst/auf den Keks gehst. Auch ist das JC eine gute Firewall, um Ruhe in eine Elternebene zu bringen. Also Kopf hoch.
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#15
Ich habe nichts gesagt von "mit Briefen bombardieren". Aber aktuell gehen sie wohl beide davon aus, dass er der Vater ist, auch wenn er es nochmal bestätigt haben will.
Natürlich soll er sie nicht "nerven" - aber wenn er gar nichts macht, fällt ihm das garantiert noch auf die Füße!
Insofern wird ein offizielles Schreiben wegen Vaterschaftsfeststellung und im gleichen Schreiben ein Hinweis darauf, dass er gerne am Leben des Kindes teilhaben möchte, sicher nichts schaden.
So interpretiere ich zumindest den Eingangsthread bzgl. gemeinsamer Sorge oder gar Alleinsorge - der Wunsch, mehr als nur Zahlvater zu sein ist offensichtlich da, also sollte man sich auch frühzeitig um diese Seite der Angelegenheit kümmern, und nicht NUR darauf achten, sich finanziell abzusichern.
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#16
Wegen dem betreuungsunterhalt
Weiß obs was bringt wenn ich mit den stunden runtergehen z.b. nur noch 80% arbeiten??
werd jetzt erst mal paar wochen gras drüber wachsen lassen
Das mit termin mit erziehungsberatung usw hörd sich intressant an
weiß jemamd welche beratungen und stellen ich am besten.noch vor der geburt aufsuche
und welche erst nach der geburt??
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#17
Wie groß siehst du denn die Chance - wenn jetzt mal ein paar Wochen Ruhe einkehrt - dass dich deine Ex am Leben des Kindes teilhaben lassen wird?
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#18
du kannst dich an die kommunalen Beratungsstellen wenden. Also die Beratungstellen des Bezirksamtes. Die sind kostenlos und haben auch Schweigepflicht. Du kannst alleine hingehen oder darum bitten das die mit deiner Ex Kontakt aufnehmen für ein gemeinsames Gespräch. Da sind Psychologen, die sind besser als JA.
Vielleicht möchtest du Ultraschallbilder sehen oder auch bei der Geburt dabei sein. Ob sie das will und macht ist alleine ihre Entscheidung. Mit unterstützung der Beratung wäre sie zwar nicht rechtlich verpflichtet dich einzubinden aber moralisch gesehen könnte sie unter Druck gesetzt werden. Wenn sie nicht unverantwortlich und herzlos dastehen will wird sie sich eventuell auf dich zu bewegen.

Ich arbeite auch nur Teilzeit. Hätte ich den Mindestunterhalt nicht zahlen können mit Teilzeit dann wäre ich gezwungen worden Vollzeit zu arbeiten. Bei dem Betreungsunterhalt nicht, da ich schon vorher in Teilzeit gearbeitet habe. Daher kann es was bringen für dich mit den Stunden ein bischen runter zu gehen.
Das Jobcenter wollte die 50 Euro von mir haben die ich über den Selbstbehalt war. Das konnte ich noch mit anrechenbaren Aufwendungen verhindern. Die haben nicht versucht mich in Vollzeit zu zwingen. Betreuungsunterhalt ist nicht überobligatorisch.
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#19
D-Reez.
Ich bin zwar nur ein Spinner. Aber :
Deine Situation kenn ich gut. Ich denke, wenn jemand kurz nach der Schwangerschaft verlassen wurde, der auch Vater sein wollte, von einer Frau die keinen an sich ran lässt ( gehe davon aus, dass sie Dich verlassen hat und nicht umgekehrt ! ), sieht alles anders, als jemand der schon mal eine nackte hochschwangere Frau gesehen hat oder ein Neugeborenes Kind im Arm hielt. Meine Ex kam auch aus desolaten Familenverhältnisen. Denke das spielt auch eine Rolle.
Ich finde es gut, dass Dein ziel das gemeinsame Sorgerecht ist.
Drücke Dir die Daumen. Doch ich frage mich warum sollte eine Frau die keinen an sich ran lässt dem zustimmen.
Zu Deinen finanziellen Fragen, wie kommst Du darauf, dass es nur 3 Jahre werden ? Falls Du Weinachts / Urlaubsgeld bekommst und das fürs Kind und Deine Ex zu Seite legst, davon keinen Cent ausgibst und keine Lohnsteuernachzahlung bekommst könnten Dir tatsächlich theoretisch 1050 - 1100 € bleiben.
Ich drücke Dir die Daumen !
Mach Dich nicht verrückt und hör auf die anderen. Viele haben viel Erfahrung. Meine beste Freundin arbeitet beim Jugendamt, sie ist für die Begleitung der Jugentlichen zuständig. Hat nichts mit Kindesunterhalt oder Sorgerecht zu tun. Trotzdem habe ich mitbekommen, dass es sogar Jugendamtarbeiterin gibt die die Kinder alle 14 Tage gerichtlich durchgesetzt fürs Wochenende dem Vater überlassen müssen.
Ein anderes Thema ist, ich habe eine Arbeitkollegin, ich weiss, dass sie seit vielen Jahren geschieden ist und ein Kind hat.
Ich weiss auch dass ihr Exmann für sie Ehegattenunterhalt und für das Kind Kindesunterhalt gezahlt hat, obwohl er relativ wenig verdient hat. Heute sagte mir die Arbeitskollegin es ging zwar um ein anderea Thema ab wann man für die Eltern unterhaltspflichtig ist, ich zitiere " Wie soll man heutzutage von weniger als 1500 € Netto leben ? " Am liebsten hätte ich ihr eine ge.... :=)
p.s Sorry falls ich zu viel Unsinn schreibe, bin leider so, jemand muss so sein !
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#20
@d-reez

Zuerst einmal herzlich willkommen im Forum.

Was das finanzielle angeht. Dich kann einer zwingen, weiter in Schichten zu arbeiten. Je fürher Du davon runter gehst, um so besser.

1. runiniert Schichtarbeit sowieso auf Dauer Deine Gesundheit

2. leiden auch zukünftige Partnerschaften an dieser ständigen Schichtarbeit.

3.) bleibt Dir gerade von Nacht- Sonn- und Feiertagszuschlägen kein Cent mehr übrig, da dieser komplett für den Kindesunterhalt drauf geht.

Wenn Du in Tagschicht arbeitest dann hast Du genau so viel oder genauso wenig Geld übrig, wie in Wechselschicht.

Also das solltest Du zuerst anpacken und alles versuchen, von der Schichtarbeit weg zu kommen. Notfalls bei einem neuen Arbeitgeber.

lg

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#21
hallo d...

im hinblick auf das angestrebte gemeinsame sorgerecht solltest du der werdenden mutter deine unterstützung anbieten und dein interesse für das kind bekunden, des weiteren natürlich die bereitschaft deinen zahlverpflichtungen nachzukommen, sollte sich herausstellen, dass es dein kind ist.

und das ganze natürlich nachweisbar.
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#22
Habe mich jetzt mal beim sozial psychatrischen dienst um eine bratung für angehörige von psychisch kranken gemeldet
mal sehen ob die mir helfen können
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#23
Es wird Zeit für die Vasektomie. Ein Kind reicht Dir sicherlich.
www.das-maennermagazin.com/blog/vasektomie-der-maenner
www.das-maennermagazin.com/blog/bei-der-vasektomie-gibt-es-keine-nebenwirkung-und-die-frau-kann-nicht-schwanger-werden
Das Männermagazin www.das-maennermagazin.com 
Mein Blog www.detlef-braeunig.com
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#24
Tut mir echt leid, aber hier muss ich doch mal einhaken: Du hast dich an eine Beratungsstelle für Angehörige von psychisch Kranken gewendet, weil.... ?!?! Du vermutest, dass deine Ex Borderlinerin ist?!
Eigentlich dachte ich, es geht dir um das Kind und eine Patchworkfamilien-Beratung mit dem Ziel, deinem Kind ein guter Vater zu sein ohne dich von der Mutter über den Tisch ziehen zu lassen...
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#25
eine auseinandersetzung ist eben immer schöner, wenn man bestätigt bekommt dass der gegner bekloppt ist.

die werden wahrscheinlich sagen, dass sie keine ferndiagnosen stellen (können, wollen), natürlich auch zu recht.

aus eigener erfahrung kann ich sagen, dass das nichts bringt.

in meinem fall haben die sogar meiner ex bei einem treffen nahegelegt, sich behandeln zulassen. die ex hat das natürlich zunächst freundlich lächelnd und nickend überhört und später gegen mich eingesetzt.
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