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Umgangsantrag ohne VKH machbar, oder zu riskant?
#47
(09-12-2012, 13:24)StrengGeheimerInformant schrieb: Du brachtest die W-Wörter ins Spiel und meintest, das "warum" sollte dabei vermieden werden. Ich denke, es ist genau das Warum, dem sich der TO stellen sollte. Sonst kommt er imho keinen Millimeter weiter und das Spiel dürfte endlos so weiter gehen.
SgI

Das "warum?" interessiert weder einen Richter, noch seinen Anwalt. sofern er sich endlich mal dazu aufrafft, sich auch dort Hilfe zu holen.

Das interessiert nur einen Therapeuten. Der kann bei entsprechender Konstellation auch eine Rechtsposition daraus machen. Erst dann interessiert sich auch sein Anwalt, sofern er einen engagierten Anwalt kriegt, und ein Richter dafür.

Bis jetzt gilt er für die Gerichte eher als paranoid und querulatorisch, und damit überhaupt nicht fähig, den Umgang so wahr zu nehmen, wie es dem Kindeswohl dienlich ist.

@Game Over

Wenn Du es alleine durchziehen willst, vergiss es. Du brauchst einen "Dolmetscher", der Deine unendlich langen Ausführungen kurz und prägnant in juristendeutsch nieder schreiben kann.

Dann braucht eine Richter auch nicht erst aus 1000 Worten raus suchen, was Dir wichtig ist, sondern er sieht auf den 1. Blick, um was es Dir geht.

lg

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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RE: Umgangsantrag ohne VKH machbar, oder zu riskant? - von Camper1955 - 09-12-2012, 14:09
Dzombos Gutachtenverweigerung - von Dzombo - 18-09-2014, 05:44

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