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Umgangsantrag ohne VKH machbar, oder zu riskant?
#66
Moin Dzombo.

Unterhalt, Umgang, Sorgerecht...
Statt sauber zu trennen, ziehst Du auch noch das Adoptionsverfahren mit rein.

Da Du für Deinen leiblichen Sohn nicht sorgeberechtigt bist, also nicht erziehungsberechtigt, wird es im Umgangsverfahren kein Gutachten zur Erziehungsfähigkeit geben. Wenn überhaupt wird geprüft, ob der Umgang mit dem Kindeswohl vereinbar ist

Im Adoptionsverfahren werden mW andere Dinge gepruft.
.
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Umgangsantrag ohne VKH machbar, oder zu riskant? - von Skipper - 10-12-2012, 09:40
Dzombos Gutachtenverweigerung - von Dzombo - 18-09-2014, 05:44

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