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Verzwickte Berechnung von Volljährigenunterhalt
#18
Habe gerade gelesen, dass als Folge der Haushaltsersparnis nur der SB der KM gesenkt werden "kann".

Bin mir nicht sicher, wie ich jetzt weiter vorgehen soll.

Legitimation der KM vorlegen lassen und dann einen auf Interessenkonflikt machen? Da der Anwalt auch im Namen der KM schreibt, obwohl sie auch "Beklagte" im Sinne des "Unterhaltsmaximierungsprinzip" ist.
Oder direkt versuchen die unten aufgeführte Beispielberechnung durchzusetzen und geltend zu machen?

Unterliegt die KM auch der gesteigerten Erwerbsobliegenheit?
Sie arbeitet halbtags und hat noch eine minderjährige Tochter.


Berechnung, die ich versuchen werde der KM anzuhängen:
1.240,26 € netto
62,01 € berufsbedingte Aufwendungen
73,28 € Altersvorsorge ( 4% vom Brutto )

plus:
235,00 € Pflegegeld ( bekommt KM z.Zt. nicht, kann es aber beantragen, ist nicht meine Schuld wenn sie es nicht tut )
59,00 € Zinsen
plus fiktiv:
350,00 € Haushaltsführung
175,00 € Taschengeld ( Familienunterhalt, bei angenommenem Gehalt von 2.500 netto des Ehemannes )
650,00 € verminderter SB
Stkl. 4, anstatt 5 ( da sie Ihrem Mann steuerliche Vergünstigungen zugesteht )
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RE: Verzwickte Berechnung von Volljährigenunterhalt - von masku - 11-12-2012, 12:04

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