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Gewalt: Übereinkommen des Europarats
#1
Zitat:Übereinkommen des Europarats
zur Verhütung und Bekämpfung
von Gewalt gegen Frauen
und häuslicher Gewalt

Ich begrüße die Absicht, mittels europäischem Übereinkommen, gegen zwischenmenschliche Gewalt legislativ, judikativ sowie exekutiv vorzugehen.
Dies vorausgeschickt verstehe ich jedoch nicht, warum auf eine Definition des Gewaltbegriffes verzichtet wurde und Menschen männlichen biologischen Geschlechts ab Titel des Übereinkommens durchgehend sowohl sprachlich als auch inhaltlich diskriminiert, bzw. überzogen kriminalisiert werden.

Die Verwendung des Begriffes der Unverhältnismäßigkeit wird mehrfach wie ein notwendig erscheinendes Abstandsgebot bemüht, um Frauen und Mädchen unter 18 Jahren einen besonders hohen und uneinholbaren Opferstatus zu sichern, sowie daraus Maßnahmen abzuleiten, die Diskriminierungen von Männern rechtfertigen sollen. Bereits in der Präambel werden in Anerkennung von Tatsachen teilweise Dinge benannt, die mir mindestens als Tatsachenbehauptungen fragwürdig erscheinen, wenn nicht gar Falschbehauptungen.
Beispielhaft, weil nicht alleinstehend, aber aus Bequemlichkeit meinerseits, nur der folgende Absatz:

Zitat:in Anerkennung der Tatsache, dass Gewalt gegen Frauen der Ausdruck historisch gewachsener ungleicher Machtverhältnisse zwischen Frauen und Männern ist, die zur Beherrschung und Diskriminierung der Frau durch den Mann und zur Verhinderung der vollständigen Gleichstellung
der Frau geführt haben;
(S. 3)

Ist das wirklich so?
Wer oder welche Umstände genau zwingen Frauen in die Rolle der Mutter und Hausfrau und somit in finanzielle und soziale Abhängigkeiten?
Wer oder welche Umstände genau zwingen Männer in die Rolle des Familienernährers und somit in gleichwohl finanzielle sowie soziale Abhängigkeiten?
Wie kommen die Verfasserinnen und Verfasser dieses Übereinkommens auf die Idee von „Beherrschung und Diskriminierung ausschließlich der Frau durch den Mann“, zudem unter Vorsatz handelnd und mit dem Ziel der „Verhinderung der vollständigen Gleichstellung der Frau“ zu sprechen, wenn auch Männer gegenüber den Frauen familienrechtlich gerade nicht gleichgestellt sind und sich das Recht auf Betreuung gemeinsamer Kinder nicht einfach nehmen können, wie Frauen, die dies unverhältnismäßig (Begriffsverwendung hier zutreffend) häufig praktizieren?

Von der Definition des Gewaltbegriffes abzusehen erscheint den Verfasserinnen und Verfassern des Übereinkommens auch an anderer Stelle sehr genehm, nämlich dort wo die Geschlechterquote nicht wie in obigem Beispiel bei angenommenen 100% liegt (das gesamte Geschlecht Mann übet Gewalt gegen das gesamte Geschlecht Frau aus). Hinzu kommt der Verzicht der Tatsachenbehauptung, ersetzt durch eine Erkenntnisannahme, garniert mit dem Unverhältnismäßigkeitsbegriff:

Zitat:in der Erkenntnis, dass häusliche Gewalt Frauen unverhältnismäßig stark betrifft und dass auch Männer Opfer häuslicher Gewalt sein können;
(S. 4)

Spätestens jetzt wäre doch mal interessant zu wissen, 1. woher die gewonnenen Erkenntnisse kommen, 2. wo die angeführte unterstellte Unverhältnismäßigkeit nachgewiesen ist und 3. warum Männer Opfer lediglich häuslicher Gewalt sein können (was die Verfasserinnen und Verfasser offensichtlich nicht bestätigt sehen und somit gleich wieder in Frage stellen) und nicht auch Opfer anderer Gewaltformen, wie: struktureller, staatlicher, gesellschaftlicher, geschlechtlicher, rassistischer, aufgrund einer Behinderung usw.?

Zwar folgerichtig, dennoch grundsätzlich fragwürdig folgt der Präambel ein Kapitel 1, Artikel 1, der mich massiv an das Männer kriminalisierende und diskriminierende deutsche GewSchG erinnert.
Wer die Lektüre dann noch bis zum Artikel 3 durchhält, wird mit einer besonderen, bisher nicht bekannten Begriffsdefinition zu Frauen `beglückt´:

Zitat:f umfasst der Begriff „Frauen“ auch Mädchen unter achtzehn Jahren.
(S. 6)

Das ist ein neuer Rekord, galten Frauen doch, nach feministischer Opferinnen-Lesart, bisher immer als solche, ab 16 Jahren, von denen mindestens jede Vierte von Gewalt betroffen sei.

Zu befürchten ist, dass nach Ratifizierung und Inkrafttreten des Übereinkommens nicht nur die Propagandamaschinerie erst richtig Fahrt aufnimmt, sondern auch die positive Diskriminierung von Männern und deren ohnehin schon weit gediehene Kriminalisierung, denn in Artikel 4, Absatz 4 heißt es:

Zitat:Besondere Maßnahmen, die zur Verhütung von geschlechtsspezifischer Gewalt und zum Schutz von Frauen vor solcher Gewalt erforderlich sind, gelten nicht als Diskriminierung im Sinne dieses Übereinkommens.
(S. 6)

Wer möchte: http://www.coe.int/t/dghl/standardsettin...German.pdf

Bisher hat lediglich die Türkei dieses Übereinkommen ratifiziert, aber auch Polen ist derzeit auf dem Weg sich der Türkei zeitnah anzuschließen, immerhin begleitet von einigem Medienrummel, den ausgerechnet die Kirchen veranstalten. Da tragen also zwei extremistische Parteien einen Kampf um die institutionelle und staatliche Ausübung von Gewalt über den Köpfen der Menschen aus, dass mir speiübel wird. Das rasen auf der einen Seite Feministen mit ihren allmachtsphantastischen nichtdemokratischen neuen Gesellschaftsentwürfen Amok, gegen christliche Fundamentalisten, mit ihren gleichwohl nichtdemokratischen Uralt-Pamphleten.

Für Deutschland dürfte die Besetzung des nächsten Bundestages darüber entscheiden, ob und wann auch D dieses Übereinkommen unterzeichnet.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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