(11-01-2013, 11:58)cappucino31 schrieb: Ich werde aufjedenfall zu mehr unterhalt verpflichtet werden und will es auch so bezahlen , wie das JA es ausrechnet.
Warum willst Du das machen?
Klappt es mit dem Umgang etc.?
(11-01-2013, 11:58)cappucino31 schrieb: Das einzige, ich möchte bei der Abänderung einen zusatz schriftlich vermerken, das der titel begrenzt bis zu volljährigkeit zählt. da sich die gesetzeslage dann ändert( Mutter unterhaltspflichtig ,kindergeld zählt rein)
Geht dieses , vielleicht auch mit Notarielle Urkunde?
Solltest Du wirklich mehr zahlen wollen, wäre die zeitliche Begrenzung des Titel meiner Meinung nach kein Problem:
Du schreibst dem JA, daß Du grundsätzlich zu einer Mehrzahlung bereit ist und sie die Höhe der Summe ausrechnen sollen.
Wenn sie die Summe berechnet haben und Dir den entsprechenden Wisch zugesendet haben, gehst Du damit zum Notar und läßt den Titel auf den neuen Betrag MIT der eingetragenen Begrenzung auf Vollendung des 18. Lebensjahres ausstellen.
Fertig!
Unbedingt: Ich würde KEIN Wort dem JA gegenüber darüber verlauten lassen, daß Du eine Begrenzung haben willst!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Simon II