26-01-2013, 19:24
(26-01-2013, 14:54)sorglos schrieb: Ist das Kind denn mit Nebenwohnsitz bei dir gemeldet? Wenn nicht, dann wäre das ein tatsächlicher Grund dich zum Bürgeramt zu bewegen.
Und da?
Das Bürgeramt ist nicht dazu da, jemand den Umzug zu erlauben oder zu verbieten. Es stellt nur fest, dass er vollzogen wurde.
Schließlich ist man auch verpflichtet, seine neue Adresse zu melden.
Wenn das Bürgeramt die Ummeldung verweigert, heißt das noch lange nicht, dass der Bürger wieder zurück ziehen müsste.