01-02-2013, 20:40
Ich denke, Abs muß den Anspruch auf Ersatz gegen SEINE Kasse klären, wo er versichert ist
Es ist denkbar, wann auch unwahrscheinlich, daß er während des Umgangs arbeiten und das Kind zeitweilig zur Tamu geben muß.
Kann das Kind dort wegen Krankheit nicht betreut werden und kann er keinen Ersatz finden, dann muß er zuhause bleiben und selbst versorgen (können).
Schwierig wird es wohl, wenn er das Kind zum Zwecke der Versorgung zu sich nimmt, durch die Elternvereinbarung die mütterliche Kasse(wo das Kind versichert ist) ent-lastet wird, aber seine Kasse be-lastet werden soll.
Es ist denkbar, wann auch unwahrscheinlich, daß er während des Umgangs arbeiten und das Kind zeitweilig zur Tamu geben muß.
Kann das Kind dort wegen Krankheit nicht betreut werden und kann er keinen Ersatz finden, dann muß er zuhause bleiben und selbst versorgen (können).
Schwierig wird es wohl, wenn er das Kind zum Zwecke der Versorgung zu sich nimmt, durch die Elternvereinbarung die mütterliche Kasse(wo das Kind versichert ist) ent-lastet wird, aber seine Kasse be-lastet werden soll.