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Fragen zur Gesteigerten Erwerbsobliegenheit
#51
Moin Desaster,

hast Du schon mal von der Bedürfnispyramide nach Maslow gehört?
Gesundheit hat höchste Priorität!

Wohnung hast Du, Grundversorgung ist auch sicher gestellt.
Bevor Du an irgendetwas anderes denkst, sollte die Gesundheit wiederhergestellt sein und gesichert werden. Ohne sie sind alle aufbauenden Belange in Gefahr. Auch die Kinder.

Was hältst Du von folgenden Prioritäten:
1. Gesundheit/Kur
2. Leichten Job in Teilzeit oder mini suchen
3. Mit Hilfe der Freibeträge finanzielles Polster erarbeiten
4. Kinder/Umgang

Auch in der kleinsten Hütte kann man es sich mit seinen Kids gemütlich machen. Und wer sagt denn, daß man die gemeinsamte Zeit immer in der Wohnung verbringen muß? Kleiner Schrebergarten, Wohnwagen/Wohnmobil können auch ein lohnendes Ziel sein.

Dein gesundheitlicher Status zeigt Dir mE recht klar, daß Du mehr für Dich tun solltest, statt Erwartungen zu erfüllen. Mehr Wohlfühlpunkte sammeln.
Wink
.
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#52
Morgen zusammen.

@Wackelpudding: Einerseits Du hast Recht mit der Aussage, was den Zeitraum "wann" betrifft. Anderseits bin ich nie der Typus Mensch gewesen, der seine eigenen Belange an vorderster Stelle gestellt hat, sondern immer auf Seiten der "schwächeren" gehandelt oder sich dafür eingesetzt hat. Manche bezeichnen solche Menschen auch damit, mit der Aussage: Das sie zu gut(mütig) für diese Welt sind.

Es ist sicherlich keineswegs unsinnig mit dem Hausarzt zu reden, das habe ich auch selber schon in Betracht gezogen, was mir jedoch dabei Kopfzerbrechen bereitet, wäre die Tatsache, das man sich letztendlich daraus folgernd der Hilfe eines Psychologen betätigen müßte (was im Grund der Sache nichts schlimmes wäre), und einem dieses dann noch zum negativen Wohl der Kinder angerechnet wird. Das wäre allein für die Machenschaften der Jugendämter und Co. ein gefundenes Fressen, um letztendlich den Vater als "schizophren" abzustempeln und ihn damit zu unterstellen, das er dem "Kindeswohl" nicht gerecht werden kann. Das solche Umstände dieser ehemaligen "Beziehung" früher oder später Depressionen auf höchsten Niveau auslösen, ist nicht von der Hand zu weisen.

@Skipper:Mit der Jobsuche bin ich jeden Tag beschäftigt, und das nicht zu knapp. Ich war nie ein Mensch, der den ganzen Tag "faul" rumsitzen wollte.

Zitat:Auch in der kleinsten Hütte kann man es sich mit seinen Kids gemütlich machen. Und wer sagt denn, daß man die gemeinsamte Zeit immer in der Wohnung verbringen muß?

Da stimme ich Dir voll und ganz zu, und genauso praktiziere ich das im Grunde letztendlich jeden Sonntag auch. Als bei uns Schnee lag, haben wir zu dritt draußen rumgetollt, aber glaube mal ja nicht, das die Kindesmutter selber mal auf den Gedanken käme, mit den Kindern im Schnee zu spielen. Ich habe es seit die Kinder auf der Welt sind, noch nicht einmal erlebt, das sie überhaut mal mit den Kindern gespielt hätte.
Selbst meine Tochter möchte immer, wenn ich bei der Kindesmutter bin, das ich mit ihr spiele. Allein die Aussage eines Kindes "Ich habe Angst vor Mama", rüttelt doch schon in jedem normal denkenden Menschen die Alarmglocken.
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#53
(16-02-2013, 14:17)Desaster2005 schrieb: Es ist sicherlich keineswegs unsinnig mit dem Hausarzt zu reden, das habe ich auch selber schon in Betracht gezogen, was mir jedoch dabei Kopfzerbrechen bereitet, wäre die Tatsache, das man sich letztendlich daraus folgernd der Hilfe eines Psychologen betätigen müßte (was im Grund der Sache nichts schlimmes wäre), und einem dieses dann noch zum negativen Wohl der Kinder angerechnet wird. Das wäre allein für die Machenschaften der Jugendämter und Co. ein gefundenes Fressen, um letztendlich den Vater als "schizophren" abzustempeln und ihn damit zu unterstellen, das er dem "Kindeswohl" nicht gerecht werden kann.
Das sehe ich auch als das große Problem.
(16-02-2013, 14:17)Desaster2005 schrieb: Mit der Jobsuche bin ich jeden Tag beschäftigt, und das nicht zu knapp. Ich war nie ein Mensch, der den ganzen Tag "faul" rumsitzen wollte.
Es geht nicht darum, einen Job zu finden, sondern Einkommen zu haben. Es gibt genug Leute, die als Praktikant malochen.
Für Einkommen zu sorgen, bringt auch nur etwas, wenn das dann auch bei den Kindern ankommt. Wenn Exe und Kinder das, was der Mann zahlt, weniger vom Amt kriegen, bringt es nichts. Und wenn die Exe tatsächlich mehr Geld kriegt, das aber nicht für die Kinder ausgibt, bringt es auch nichts.
Kann man dadurch, dass man sich darum bemüht, Arbeiten zu dürfen, seinen Umgang mit den Kindern verbessern, zum Beispiel weil das Jugendamt das als Beleg sieht, dass ihm die Kinder wichtig seien?
(16-02-2013, 14:17)Desaster2005 schrieb: Allein die Aussage eines Kindes "Ich habe Angst vor Mama", rüttelt doch schon in jedem normal denkenden Menschen die Alarmglocken.
Es gibt offensichtlich einen Unterschied zwischen "Ich habe Angst vor Mama" und "Ich habe Angst vor Papa".
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#54
Desaster,

was die Mutter veranstaltet, das sollte Dich wenig interessieren, solange es keine Anzeichen für Lebensgefahr der Kids gibt.

Alle anderen Defizite können von Dir ausgeglichen werden - und umgekehrt.
Ich denke, Du solltes mehr DICH in den Fokus nehmen und entwickeln.

Jobsuche und optimale Betreuung der Kids sollten NICHT an erster Stelle stehen, sondern Deine Genesung, Stabilität, Sicherheit.
.
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#55
(16-02-2013, 00:05)Skipper schrieb: Deine Angaben sind nicht richtig und auch irreführend.
Man kann es auch kompliziert rechnen. Solange am Ende das Gleiche rauskommt, bevorzuge ich die einfache Rechnung.
(16-02-2013, 00:05)Skipper schrieb: Stufe 1: 20% auf den Betrag von 100€ bis 1000€
Das ist inzwischen von 1000 Euro auf 800 Euro gesetzt worden.
Irgendwo müssen die acht Euro mehr für den Grundbedarf ja herkommen. In diesem Fall kommen sie von denen, die 1000 Euro Einkommen haben. Die dürfen nämlich jetzt 20 Euro weniger davon behalten.
Arbeit lohnt sich jetzt etwas mehr. Fragt sich nur für wen. Für den Arbeiter jedenfalls nicht.
(16-02-2013, 00:05)Skipper schrieb: Stufe 2: 10% auf den Betrag von 1000€ bis 1200€, bis 1500€ mit Kind
Immer auf's Brutto bezogen!
Ich rechne das anders herum.
Wenn man so viel ans Jobcenter abgibt, dass das Jobcenter einem nichts mehr zahlt, darf man vom Rest alles behalten. Bei Leuten, die Kinder haben, zahlt einem das Jobcenter mehr. Also ist die Grenze, ab wo man den Lohn behalten darf, höher.
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#56
@Das Nerdliche Orakel: Punkt1: Die womögliche Unterstellung Der Jugendämter und Co. das ist ja letztendlich genau das, was wir gestern Abend/heute Morgen besprochen haben.

Punkt2: Das ist ja letztendlich gesehen das kontroverse dabei. Selbst wenn es bei den Kindern ankommt, heißt es noch lange nicht, das es dafür auch eingesetzt wird. Ein Recht auf eine Nachweispflicht hat man da nicht. Letztendlich kann die Kindesmutter es für ihren eigenen Lebensstil benutzen, ohne das da jemand auf den Gedanken käme, sie mal zu kontrollieren.

Punkt3: für kontraproduktiv denkende Menschen ist ist das letzte Wort der Schlüsselpunkt. Ich sage nur mal so dazu: Männer können ja auch nach Einschätzung etlicher Gruppierungen nicht vergewaltigt werden. Anscheinend legen die eine Vergewaltigung grundsätzlich immer die sexuelle Gewalt des Mannes zur Frau zugrunde. Obwohl es sogar Präzidenzfälle gibt, das auch auch im Umgekehrten stattfinden kann. Sowas wird dann unter dem Deckmantel des "Tabus" verschleiert.

Eines steht auf jeden Fall fest: sollte ich jemals nocheinmal erleben, das die Kindesmutter in meiner Gegenwart (und das hält sich eh nicht davon ab) die Hand gegen meine Kinder erhebt, werde ich, soweit ich das im Voraus abschätzen kann, entsprechend dazwischengehen. Und es ist mir dabei völlig egal, ob ich dadurch den "Schlag von ihr" kassiere, der dem Kind gegolten hat, wichtiger ist, das es die Kinder nicht abbekommen.

Es ist schon armseelig, das es ein § im BGB gibt, der genau diese Erziehungmethoden untersagt, aber keiner den Anstand besitzt, das zu rügen.

Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 4 - Familienrecht (§§ 1297 - 1921)
Abschnitt 2 - Verwandtschaft (§§ 1589 - 1772)
Titel 5 - Elterliche Sorge (§§ 1626 - 1698b)

§ 1631 Inhalt und Grenzen der Personensorge

(1) Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen.
(2) Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.
(3) Das Familiengericht hat die Eltern auf Antrag bei der Ausübung der Personensorge in geeigneten Fällen zu unterstützen.

02-11-2000

Bemerkung:
Als 1998 Teile des Kindschaftsrechts reformiert wurden, gab es eine abermalige Änderung des
§ 1631 Abs. 2 BGB: "Entwürdigende Erziehungsmaßnahmen, insbesondere körperliche und seelische Misshandlungen, sind unzulässig."
Damit war weiterhin das Schlagen von Kindern erlaubt, nur die Grenze zur Misshandlung darf nicht überschritten werden. Die Misshandlung von Kindern ist aber strafrechtlich sowieso verboten. So erfolgte mit dieser Gesetzesänderung keine Klarstellung und folglich hat sich auch das Erziehungsverhalten überhaupt nicht verändert.
Mit der nun verabschiedeten Formulierung macht der Gesetzgeber deutlich, was er will: Kinder in Deutschland dürfen nicht mehr geschlagen werden. Niemand soll sich in Zukunft noch darauf berufen können, dass der Staat ihm das Schlagen seines Kindes erlaube.

Folgen bei Wiederholungen:

Bei wiederholtem Auftreten derartigen elterlichen Fehlverhaltens kommen Eingriffe des Familiengerichts in das Elternrecht gemäß §§ 1666, 1666a BGB bis hin zu Beschränkungen oder Entzug des Sorgerechts in Betracht und strafrechtlich stellen solche Verfehlungen
– spätestens seit dem Erscheinen des Gesetzes – stets Körperverletzungen bzw. Nötigungen dar.

Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 4 - Familienrecht (§§ 1297 - 1921)
Abschnitt 2 - Verwandtschaft (§§ 1589 - 1772)
Titel 5 - Elterliche Sorge (§§ 1626 - 1698b)

§ 1666
Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls

(1) Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen
gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage, die Gefahr abzuwenden, so
hat das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr
erforderlich sind.
(2) In der Regel ist anzunehmen, dass das Vermögen des Kindes gefährdet ist, wenn der
Inhaber der Vermögenssorge seine Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind oder seine mit der
Vermögenssorge verbundenen Pflichten verletzt oder Anordnungen des Gerichts, die sich auf
die Vermögenssorge beziehen, nicht befolgt.
(3) Zu den gerichtlichen Maßnahmen nach Absatz 1 gehören insbesondere

1.
Gebote, öffentliche Hilfen wie zum Beispiel Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe und
der Gesundheitsfürsorge in Anspruch zu nehmen,
2. Gebote, für die Einhaltung der Schulpflicht zu sorgen,
3.
Verbote, vorübergehend oder auf unbestimmte Zeit die Familienwohnung oder eine
andere Wohnung zu nutzen, sich in einem bestimmten Umkreis der Wohnung
aufzuhalten oder zu bestimmende andere Orte aufzusuchen, an denen sich das Kind
regelmäßig aufhält,
4.
Verbote, Verbindung zum Kind aufzunehmen oder ein Zusammentreffen mit dem Kind
herbeizuführen,
5. die Ersetzung von Erklärungen des Inhabers der elterlichen Sorge,
6. die teilweise oder vollständige Entziehung der elterlichen Sorge.
(4) In Angelegenheiten der Personensorge kann das Gericht auch Maßnahmen mit Wirkung
gegen einen Dritten treffen.
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#57
DNO,

die aktuelle Grenze des Freibetrages in Stufe 1 ist 1000€ !

Dein Verständnis des SGB II ist unzureffend.
Was der Einkommensbezieher an Einkommen erhält, das be-hält er auch.
Da wird nix abgegeben. Im Gegenteil.

Nach SGB II gibt's was dazu, wenn das anrechenbare Einkommen den Bedarf nicht deckt.
.
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#58
Ich habe da zB dies gefunden
Zitat:Freibeträge beim Arbeitslosengeld II
Ein Grundfreibetrag von 100 Euro gilt für alle Einkommen aus Erwerbstätigkeit. Jeder, der Sozialgeld oder ALG 2 bezieht, kann anrechnungsfrei100 Euro verdienen, ohne Anrechnung auf die Leistung. Bei einem Bruttoeinkommen, zwischen 101 Euro und 799 Euro, bleiben zusätzlich 20 Prozent (also maximal 140 Euro) anrechnungsfrei. Damit erhöht sich das Haushaltseinkommen um maximal 240. Bei Einkommen über 800 Euro sind nochmals 10 Prozent anrechnungsfrei. Beispiel: 900 Euro Bruttoeinkommen aus Erwerbstätigkeit = Freibetrag von 100 Euro (Grundfreibetrag) plus 140 Euro (20 Prozent von 700 Euro) plus 10 Euro (10 Prozent von 100 Euro), also insgesamt 250 Euro. Dieser Betrag wird vom Nettoeinkommen abgezogen und nicht berücksichtigt. Das Haushaltseinkommen erhöht sich also um genau diese 250 Euro. Für Alleinerziehende liegt die Obergrenze bei einem Bruttoeinkommen von 1.500 Euro.
Wer für 900 Euro malocht, kriegt 250 Euro mehr als einer, der das nicht tut. Das kannst du drehen wie du willst.
(16-02-2013, 15:29)Skipper schrieb: Was der Einkommensbezieher an Einkommen erhält, das be-hält er auch.
Da wird nix abgegeben. Im Gegenteil.

Nach SGB II gibt's was dazu, wenn das anrechenbare Einkommen den Bedarf nicht deckt.
Ob man vom Jobcenter weniger kriegt, oder ob man das kriegt, was jeder ohne Einkommen auch kriegt, und die Differenz zurückzahlt, ist in der Bilanz dasselbe.
Diese offensichtliche Verarschung kannst nicht schönreden.

Auf jeden Fall kriegt Desaster2005 viel weniger als das, was sein sogenannter Bedarf ist. Dass er, so wie viele andere, insbesondere Malocher, damit rundkommt, ist für mich kein Grund dafür, ihm nur so wenig zu geben. Was kann er tun, um mehr zu kriegen?
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#59
@Das Nerdliche Orakel: Ich hab mir Deinen Link grade selber mal zu Gemüte geführt. Letztendlich wenn diese 100,00 € zusätzlich anrechnungsfrei sind, ist es letztendlich egal, wo sie herkommen. Ob sie aus einer Tätigkeit hergehn oder es sich um eine Familienunterstützung handelt, es eine Schenkung sei... wie auch immer. Solange sie den Satz von 101,00 € nicht überscheiten, sollte man damit nicht einmal in der Pflicht sein, sich dafür zu rechtfertigen, wie und wo das Geld herkommt, selbst wenn es auf dem Kontoauszug erscheinen würde. Das was Du letztendlich als 382,00 € bei mir angesetzt hast, stimmt, jedoch wird allein durch die Tatsache der Mietkaution als sogenanntes Zinsfreies Darlehen der Betrag gemindert, um genau 37,40 €. Was letztendlich den Auszahlbetrag von 344,60 € begründet.

@Skipper: heute kam die neue Berechnung der Arge per Post an, seit der neuen Bewilligung legen die jetzt 382,00 € zugrunde, und nicht mehr wie zuvor 374,00€. Der letztendliche Auszahlungsbetrag bleibt trotz alledem bei 344,60 €.
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#60
(14-02-2013, 22:02)Desaster2005 schrieb: Da ich einige gesundheitliche Einschränkungen habe (Gutachten der Genossenschaften) und ebenfalls verdammt schlechte Sehkraft, die es mir verbietet eine Fahrerlaubnis zu besitzen (Wurde durch einen Augenarzt bestätigt) bin ich im Bereich der Jobsuche von eh her ziemlich eingeschränkt. Ebenfalls liegen dem JA diese Unterlagen komplett vor.

@Desaster2005

Hast Du schon einen Antrag auf Feststellung einer Behinderung/Schwerbehinderung gestellt?

Wenn nicht, dann nachholen

www.versorgungsaemter.de

Da steht alles drin und in den meisten Bundesländern geht so ein Antrag auch online. Wenn nicht, dann einfach anfordern.

Das Jugendamt darüber informieren, dass ein Antrag läuft. Und schon ist Schluss mit gesteigerter Erwerbspflicht.

@all

Nicht umsonst habe ich meinen Behinderungsantrag und meinen Rentenantrag hier ins Netz gestellt.

lg

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#61
(16-02-2013, 17:30)Desaster2005 schrieb: Das was Du letztendlich als 382,00 € bei mir angesetzt hast, stimmt, jedoch wird allein durch die Tatsache der Mietkaution als sogenanntes Zinsfreies Darlehen der Betrag gemindert, um genau 37,40 €. Was letztendlich den Auszahlbetrag von 344,60 € begründet.
Wie ist das möglich? Dir steht doch 382 Euro zu. Davon kannst du doch nicht ein zinsfreies Darlehen abbezahlen.
Andere Leute, machen zigtausend Euro Schulden, legen eine eidesstattliche Versicherung ab, und machen dem Gläubiger eine lange Nase.
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#62
Ich sehe das ähnlich wie Du DNO, ich bin eigentlich der Meinung das es genau so bei einem Darlehen aussehen müßte:

382,00 € Regelbedarf + 37,40 € Darlehensbegleichen mit 10% (400,00 € Gesamtkaution) = 419,40 € Gesamt

Somit sollte der Auszahlungsbetrag 382,00 lauten und nicht 344,60 €. Ich habe auch zu dem Thema allesamt nur widersprüchliche Stellungnahmen gelesen, und somit scheint es mittlerweile Gang und Gebe zu sein, das Darlehen grundsätzlich nur noch abgerechnet, anstatt auf Grund eines Mehrbedarfs aufgerechnet werden.

Nachvollziehen kann ich mir das Aufgrund oder gerader weil menschlicher Logik trotzdem nicht.

Hier mal etwas zu dem Thema:
http://www.kanzlei-blaufelder.com/hartz-...bstottern/

Es wird grundsätzlich immer von "Aufrechnen" gesprochen.
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#63
Aller Anfang ist ja schwer, aber was du hier schreibst ist schon arg abenteuerlich.
Du bist seit Jahren ALG-Empfänger und stellst dich doch so derart ungeschickt und tapsig mit der Materie an, dass du nicht einmal weißt, wo und wie Bewerbungskosten erstattet werden?!

Und obwohl deine Ex angeblich so furchtbar ist, vereinbarst du mit ihr "einvernehmlich", wie du schreibst, so einen popligen Umgang!?

Scheint mir doch alles recht unglaubwürdig.
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#64
Wenn das Jobcenter die Raten für ein Darlehen bezahlt, frage ich mich, warum nicht jeder ein Darlehen nimmt.
Das Ganze System von "Wer weniger kriegt als XXX kriegt die Differenz geschenkt" ist bescheuert. Weil es keine Heinzelmännchen gibt, läuft das auf Zwangsarbeit hinaus.
Das einzig Sinnvolle wäre ein Grundeinkommen für jeden. Und das muss so niedrig sein, dass es bezahlbar ist. Und wer arbeitet muss deutlich mehr in der Tasche haben, als jemand, der nicht arbeitet. Das derzeitige System zersetzt die Grundlage der menschlichen Gemeinschaft.
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#65
(16-02-2013, 18:19)iglu schrieb: Du bist seit Jahren ALG-Empfänger und stellst dich doch so derart ungeschickt und tapsig mit der Materie an, dass du nicht einmal weißt, wo und wie Bewerbungskosten erstattet werden?!
Das ist leider oft der Fall. Viele Leute machen keine Einkommensteuererklärung, und verpassen dadurch ein paar tausend Euro.
(16-02-2013, 18:19)iglu schrieb: Und obwohl deine Ex angeblich so furchtbar ist, vereinbarst du mit ihr "einvernehmlich", wie du schreibst, so einen popligen Umgang!?
Der Kerl ist einfach zu nett. Sonst hätte er mit dieser Frau wohl keine Kinder.
(16-02-2013, 18:19)iglu schrieb: Scheint mir doch alles recht unglaubwürdig.
Mir nicht. Ich kenne viele Leute, die sich so über den Tisch ziehen lassen.
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#66
@iglu: Nichts gegen Dich persönlich, ich kenne Dich in keinster Weise.

Wenn man jedoch die Sachlage eines Schicksales nicht kennt, sollte man sich besser da heraushalten, anstatt einem Menschen noch zusätzlich zu Nahe zu kommen, und ihm der Ungläubigkeit zu bezichtigen. Es geht in keiner Weise um die Kostenerstattung irgendwelcher Bewerbungskosten über die Jobcenter.

Es geht eher um die Angelegenheiten der Bewerbungskosten Aufgrund der gesteigerten Obliegenheit der Jugendämter.

Das was Du als einvernehmlich abstempelst, ist lediglich die Ruhe vor dem Sturm. Spiele zum Schein mit, Sammle Beweise, Beobachte und schlage zu, wenn niemand mit rechnet weil man sich in Sicherheit wiegt.

@DNO: da stehe ich voll und ganz hinter Deiner Ansicht. - Viele Köche verderben den Brei - Das gesamte System ist in den Bereichen zum einen viel zu unübersichtlich und zum Teil lückenhaft. Viele Änderungen die die Bundesanstalt herausgibt, werden nicht mal zur Kenntnis genommen. Das ist schon mehr als nur einmal vorgekommen. Letztendlich sagen sich scheinbar die Argen, wir machens nach altem Schemata, wer nichts gegen unternimmt, der muß es halt akzeptieren.



OT: bin mal kurz eine Weile weg, ich muß mal für jemanden einen Computer auf die Schnelle neu aufsetzen.
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#67
Nachdem was du hier bislang schreibst, ist nur die Schlussfolgerung zulässig, dass du nichts aber absolut gar nichts durchschaust.

Du hast schon längst verloren. Es wird keinen "Sturm" geben.
Du kannst höchstens noch ein bisschen Schadensbegrenzung betreiben, aber das traue ich dir ehrlich gesagt nicht zu.

Ich weiß, dass ich jetzt die Spaßbremse bin, aber vielleicht hilft es dir so langsam mal in die Puschen zu kommen.
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#68
(16-02-2013, 18:42)Desaster2005 schrieb: OT: bin mal kurz eine Weile weg, ich muß mal für jemanden einen Computer auf die Schnelle neu aufsetzen.
Hoffentlich hast du den "jemand" dann gleich verpflichtet, dir im Gegenzug beim Umzug zu helfen. Ansonsten hast du echt ein Prioritätenproblem.
Kümmere dich mehr um "dein System" als das allgemeine große System.

(16-02-2013, 18:24)Das Nerdliche Orakel schrieb: Wenn das Jobcenter die Raten für ein Darlehen bezahlt, frage ich mich, warum nicht jeder ein Darlehen nimmt.
Mensch, DNO, du kennst dich nicht nur an diesem Punkt nicht so besonders mit den Regeln des SGBII aus. Solche Darlehen gibts nur auf Antrag und nur für "unabweisbare Bedarfe" z.B. für eine Wohnungskaution.

(16-02-2013, 18:24)Das Nerdliche Orakel schrieb: Das einzig Sinnvolle wäre ein Grundeinkommen für jeden. Und das muss so niedrig sein, dass es bezahlbar ist. Und wer arbeitet muss deutlich mehr in der Tasche haben, als jemand, der nicht arbeitet. Das derzeitige System zersetzt die Grundlage der menschlichen Gemeinschaft.
Dein allgemeines Politisieren ist zwar durchaus diskussionswürdig, hilft aber im Einzelfall eher wenig.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#69
solange man im bezug ist, muss man die darlehen des jobcenters auch nicht tilgen. aber das nur nebenbei. es möge helfen.
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#70
(16-02-2013, 22:46)sorglos schrieb:
(16-02-2013, 18:42)Desaster2005 schrieb: OT: bin mal kurz eine Weile weg, ich muß mal für jemanden einen Computer auf die Schnelle neu aufsetzen.
Hoffentlich hast du den "jemand" dann gleich verpflichtet, dir im Gegenzug beim Umzug zu helfen. Ansonsten hast du echt ein Prioritätenproblem.
Guter Hinweis! Ich habe diese Umgangsform auch erst lernen müssen.
(16-02-2013, 22:46)sorglos schrieb: Mensch, DNO, du kennst dich nicht nur an diesem Punkt nicht so besonders mit den Regeln des SGBII aus. Solche Darlehen gibts nur auf Antrag und nur für "unabweisbare Bedarfe" z.B. für eine Wohnungskaution.
Das war blöd formuliert. Ich meinte: Das Jobcenter zahlt keine Raten, weil sonst jeder ein Darlehen nehmen würde.
Ich hatte damals ein Problem mit der Krakenkasse. Die wollten, dass ich bei ihnen Schulden von über 1000 Euro anerkenne, damit sie mich wieder aufnehmen. Das Jobcenter hat mir empfohlen, das zu unterschreiben und abzustottern, und die sagten mir auch, dass ich das nur dürfte, weil das ein "unabweisbarer Bedarf" sei, und wenn ich das nicht täte, das Jobcenter keine Krakenkassenbeiträge zahlen, und der Schuldenberg würde wachsen.
Ich habe das damals anders geregelt gekriegt. Eine andere gesetzliche Krakenkasse hat mich entgegen der gesetzlichen Regelung aufgenommen.
(16-02-2013, 23:25)iglu schrieb: solange man im bezug ist, muss man die darlehen des jobcenters auch nicht tilgen. aber das nur nebenbei. es möge helfen.
Im Klartext: Beim Antrag für das Darlehen für den "unabweisbaren Bedarf" unterschreibt man, dass man Raten zahlen würde. Und dann klagt man dagegen, und zahlt nicht.
Wer nicht lügen will, kriegt nicht das, was einem zusteht.
Weiterhin gibt es keinen Grund "unabweisbare Bedarfe" zu vermeiden. Ob man die alte Kaution zurück kriegt, spielt keine Rolle. Wenn nicht, hat man eben wieder einen "unabweisbaren Bedarf".
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#71
@DNO

Wieso lügen? Man beantragt ja nicht Raten zahlen zu dürfen.
Wenn der Bescheid über den Abzug der Rate vom Regelsatz kommt, legt man einfach Widerspruch ein.
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#72
Moin.
Gesetz und Rechtsprechung erscheinen eindeutig:
Urteil des SG Köln vom 28.09.2012
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esg...&id=156250

Die Raten auf das Darlehen dürfen 10% der Regelleistung betragen und mit dieser verrechnet werden.
.
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#73
@Skipper und DNO: habe gestern was interessantes gefunden, das sich die Erklärungsversuche der Kindesmutter bis auf das Rauchen genauso darstellen:

KG Berlin erlaubt Übernachtungen beim Vater nach der Trennung trotz beengter Wohnverhältnissen und ungünstiger Schlafgelegenheit vom 10. November 2011

" Unser Kind übernachtet nicht bei Dir. Es muss erst einmal nach der Trennung zur Ruhe kommen. Außerdem rauchst Du zu viel und Deine Wohnung ist zu klein!"

So oder so ähnlich erleben es viele Väter unmittelbar nach der Trennung, gerade wenn die Kinder noch recht klein sind, verweigert die Mutter häufig Übernachtungen beim Vater, obwohl er bis zur Trennung die Kinder regelmäßig betreute und auch Abends ins Bett brachte.

Das Kammergericht Berlin stützte nun die Rechte der Väter gerade bei der Frage der Übernachtungen.

Das Berliner Kammergericht hat Anfang diesen Jahres entschieden, dass einem Umgang mit Übernachtung nicht entgegensteht, dass die Wohnverhältnisse insgesamt, und damit auch die Schlafverhältnisse beengt sind.

Im vorliegenden Fall wollte die Kindsmutter vermeiden, dass das Kind beim Vater am Wochenende übernachten darf. Sie behauptete, die Wohnung des Vaters sei zu klein und es ist zweifelhaft, ob er als Harzt IV Empfänger in eine größere Wohnung umziehen darf. Bereits im erstinstanzlichen Verfahren wurden sowohl vom Gericht als auch vom Verfahrensbeistand dargelegt, dass die Mutter die Kinder offensichtlich gegen den Vater beeinflusst und sich dem Umgang ohne ersichtlichen Grund widersetzt. Ihr Argument, dass sich im Wohnzimmer nur eine Schlafcouch befinde, überzeugte das Gericht zurecht nicht. Entscheidend sei vor allem, dass vor dem Hintergrund des verfassungsrechtlich geschützten Umgangsrechts und der außerordentlichen Bedeutung, der der Verbesserung der Beziehungen des Kindes zum anderen Elternteil zukommt, eine (noch) fehlende Schlafgelegenheit einem Umgang mit Übernachtungen nicht entgegenstehen kann.

Auch ein weiteres Argument der Mutter konnte nicht überzeugen. Der Umgang in seiner Wohnung würde für eines der Kinder, das unter Asthma leidet, Gesundheitsgefahren mit sich bringen, da es in der Wohnung des Vater nach kaltem Rauch riechen würde. Hier hielt das Gericht fest, dass, wenn man diesen Einwand überhaupt ernst nehmen würde, diese Gefahr für den Umgang insgesamt gelten würde, und nicht nur für die Übernachtungen. Diese Gefahr wurde aber von der Mutter nicht behauptet. Letztlich ist dies jedoch obsolet, da der Vater im Beschluss verpflichtet wurde, während der Umgangszeiten das Rauchen in geschlossenen Räumen zu unterlassen.

(KG Berlin, Beschluss v. 10.01.2011, Az.: 17 UF 225/10)

Fazit: Väter sind häufig grundlosen Anschuldigungen der Kindsmutter ausgeliefert, die nur bezwecken, das Kind vom Kindsvater zu entfremden. Hier hilft letztlich nur konsequentes Handeln, um sich entschieden für seine Rechte als Vater einzusetzen. Manchmal ist der Weg bis zum Kammergericht erforderlich. Dieser Fall zeigt, dass es sich letztlich lohnt, seine Rechte auch vor Gericht durchzusetzen.
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#74
Moin.
Eröffne zum Umgangsrecht besser einen gesonderten Thread.

Trotzdem hier die erneute Anregung, zunächst DEINERSEITS gute Voraussetzungen für zuverlässigen Umgang zu schaffen. Und damit meine ich nicht eine größere Hütte.
.
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#75
@Desaster2005

Sorry, was andere Gerichte an Entscheidungen fällen, geht Deinen Richter nichts an. Der muss sich lediglich an die Gesetze halten und die kann er auslegen, wie er sie sieht.

Du kümmerst Dich viel zu sehr um andere Entscheidungen, als um Deine Person.

Lass Dich nicht verrückt machen. Geh Deinen Weg und schau erstmal, dass Du den Status eines Behinderten/Schwerbehinderten bekommst.

lg

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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