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Fragen zur Gesteigerten Erwerbsobliegenheit
#32
Ein Mißverständnis.
Nirgends sehe ich ALG II als Einkommen iSd SGB II.

Ich fragte Dich nach Deinem (Erwerbs-)Einkommen und erhielt eine ausweichende Antwort, statt einer klaren Aussage: Einkommen = 0€

Also nacktes Hartzen ohne Aufstockung.

Sieh zu, daß Du irgendeinen Job annimmst, der Dich nicht groß streßt und Dir Netto min. 750€ Netto (2+225€ KU + etwa 300€), etwa 950€ Brutto einbringt. Mit Zufluß(Netto + Aufstockung) - Abfluß(Miete - Strom - Unterhalt) hättest Du dann ca. 650€ zum Leben für Dich.

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Meine Frage nach dem engagierten Vater war ironisch gemeint aufgrund der dürftigen Monatsangaben zum Umgang.

Ein paar Stunden hier Umgang, ein paar dort sind in der SGB II-Bedarfberechnung schlecht bis gar darstellbar.
Besser wäre daher, zusammen zu fassen und die Kinder in größeren Zeitscheiben und mit Übernachtung zu Dir zu nehmen.

Was steht einem Standardumgang entgegen? Alle zwei Wochen drei Tage und längere Strecken für Urlaub, vorausschauend schon mit den Schulferien in Deiner Region synchronisiert?

Damit könntest Du größeren Wohnraum begründen und kommst den Wünschen und Interessen der Kids und vor allem ihrem Schutz vor der defizitären Mutter entgegen.
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RE: Fragen zur Gesteigerten Erwerbsobliegenheit - von Skipper - 15-02-2013, 19:07
RE: Fragen zur Gesteigerten Erwerbsobliegenheit - von karlma - 17-02-2013, 22:54

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