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Fragen zur Gesteigerten Erwerbsobliegenheit
#33
@ Du bekommst gleich nach Bearbeitung noch etwas per pm.

Was das mit dem Wohnraum betrifft, da werde ich noch "klagen" dürfen, wie mir scheint. Es war von Anfang an festgelegt, das ich eine 3 oder 4 Raum Wohnung benötige, wegen der Kinder, jedoch wurde mir lediglich nur eine 2 Raum Wohnung (oder alternative gar keine) genehmigt. Das wußte die Arge auch, und ich war noch mit einem Zeugen dort. Die Kindesmutter weigert sich, die Kinder bei mir schlafen zu lassen, mit der Begründung, das Mädchen schläft eh nicht bei Dir (Weil zu dem Großeltern wird sie ja auch nie gebracht oder geholt, lediglich nu der Junge, der dann auch da schläft), und auch damit: Wo sollen die Kinder denn bei Dir schlafen.

Die Arge beruft sich darauf, das es wohl was gibt, das besagt, das Kinder bis zu 3 Jahren Lebensalter kein eigener Wohnraum genehmigt wird. So ist es hier schon öfters gehandhabt worden, wie ich teilweise lesen durfte. Das die Kinder zu der Zeit, als ich die Erstausstattung und damit auch die Wohnung genehmigt bekommen habe,im Grunde fast bis auf wenige Monate gen 4 Jahre gingen, hat keinen interessiert.

Ich habe selbst zig mal das Jugendamt darüber in Kenntnis gesetzt, was die Arge da veranstaltet. Erst jetzt hat das Jugendamt eingesehen, das sie da nun Nachdruck erteilen. Jugendamt und meiner einer sind sind zumindest in dem Falle einig, das die Arge scheinbar vorsätzlich eine Umgangsvereitelung in Kauf nimmt, um Kosten zu sparen. Die gehen wohl davon aus, das der Kindesvater in erster Linie eh kein Interesse an den Kindern hat.

Obwohl die Arge von vorn herein Kenntnis über eine Umgangswahrnehmung hatte.
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RE: Fragen zur Gesteigerten Erwerbsobliegenheit - von Desaster2005 - 15-02-2013, 19:29
RE: Fragen zur Gesteigerten Erwerbsobliegenheit - von karlma - 17-02-2013, 22:54

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