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Fragen zur Gesteigerten Erwerbsobliegenheit
#58
Ich habe da zB dies gefunden
Zitat:Freibeträge beim Arbeitslosengeld II
Ein Grundfreibetrag von 100 Euro gilt für alle Einkommen aus Erwerbstätigkeit. Jeder, der Sozialgeld oder ALG 2 bezieht, kann anrechnungsfrei100 Euro verdienen, ohne Anrechnung auf die Leistung. Bei einem Bruttoeinkommen, zwischen 101 Euro und 799 Euro, bleiben zusätzlich 20 Prozent (also maximal 140 Euro) anrechnungsfrei. Damit erhöht sich das Haushaltseinkommen um maximal 240. Bei Einkommen über 800 Euro sind nochmals 10 Prozent anrechnungsfrei. Beispiel: 900 Euro Bruttoeinkommen aus Erwerbstätigkeit = Freibetrag von 100 Euro (Grundfreibetrag) plus 140 Euro (20 Prozent von 700 Euro) plus 10 Euro (10 Prozent von 100 Euro), also insgesamt 250 Euro. Dieser Betrag wird vom Nettoeinkommen abgezogen und nicht berücksichtigt. Das Haushaltseinkommen erhöht sich also um genau diese 250 Euro. Für Alleinerziehende liegt die Obergrenze bei einem Bruttoeinkommen von 1.500 Euro.
Wer für 900 Euro malocht, kriegt 250 Euro mehr als einer, der das nicht tut. Das kannst du drehen wie du willst.
(16-02-2013, 15:29)Skipper schrieb: Was der Einkommensbezieher an Einkommen erhält, das be-hält er auch.
Da wird nix abgegeben. Im Gegenteil.

Nach SGB II gibt's was dazu, wenn das anrechenbare Einkommen den Bedarf nicht deckt.
Ob man vom Jobcenter weniger kriegt, oder ob man das kriegt, was jeder ohne Einkommen auch kriegt, und die Differenz zurückzahlt, ist in der Bilanz dasselbe.
Diese offensichtliche Verarschung kannst nicht schönreden.

Auf jeden Fall kriegt Desaster2005 viel weniger als das, was sein sogenannter Bedarf ist. Dass er, so wie viele andere, insbesondere Malocher, damit rundkommt, ist für mich kein Grund dafür, ihm nur so wenig zu geben. Was kann er tun, um mehr zu kriegen?
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RE: Fragen zur Gesteigerten Erwerbsobliegenheit - von Das Nerdliche Orakel - 16-02-2013, 17:13
RE: Fragen zur Gesteigerten Erwerbsobliegenheit - von karlma - 17-02-2013, 22:54

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