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Fragen zur Gesteigerten Erwerbsobliegenheit
#66
@iglu: Nichts gegen Dich persönlich, ich kenne Dich in keinster Weise.

Wenn man jedoch die Sachlage eines Schicksales nicht kennt, sollte man sich besser da heraushalten, anstatt einem Menschen noch zusätzlich zu Nahe zu kommen, und ihm der Ungläubigkeit zu bezichtigen. Es geht in keiner Weise um die Kostenerstattung irgendwelcher Bewerbungskosten über die Jobcenter.

Es geht eher um die Angelegenheiten der Bewerbungskosten Aufgrund der gesteigerten Obliegenheit der Jugendämter.

Das was Du als einvernehmlich abstempelst, ist lediglich die Ruhe vor dem Sturm. Spiele zum Schein mit, Sammle Beweise, Beobachte und schlage zu, wenn niemand mit rechnet weil man sich in Sicherheit wiegt.

@DNO: da stehe ich voll und ganz hinter Deiner Ansicht. - Viele Köche verderben den Brei - Das gesamte System ist in den Bereichen zum einen viel zu unübersichtlich und zum Teil lückenhaft. Viele Änderungen die die Bundesanstalt herausgibt, werden nicht mal zur Kenntnis genommen. Das ist schon mehr als nur einmal vorgekommen. Letztendlich sagen sich scheinbar die Argen, wir machens nach altem Schemata, wer nichts gegen unternimmt, der muß es halt akzeptieren.



OT: bin mal kurz eine Weile weg, ich muß mal für jemanden einen Computer auf die Schnelle neu aufsetzen.
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RE: Fragen zur Gesteigerten Erwerbsobliegenheit - von Desaster2005 - 16-02-2013, 18:42
RE: Fragen zur Gesteigerten Erwerbsobliegenheit - von karlma - 17-02-2013, 22:54

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