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Fragen zur Gesteigerten Erwerbsobliegenheit
#70
(16-02-2013, 22:46)sorglos schrieb:
(16-02-2013, 18:42)Desaster2005 schrieb: OT: bin mal kurz eine Weile weg, ich muß mal für jemanden einen Computer auf die Schnelle neu aufsetzen.
Hoffentlich hast du den "jemand" dann gleich verpflichtet, dir im Gegenzug beim Umzug zu helfen. Ansonsten hast du echt ein Prioritätenproblem.
Guter Hinweis! Ich habe diese Umgangsform auch erst lernen müssen.
(16-02-2013, 22:46)sorglos schrieb: Mensch, DNO, du kennst dich nicht nur an diesem Punkt nicht so besonders mit den Regeln des SGBII aus. Solche Darlehen gibts nur auf Antrag und nur für "unabweisbare Bedarfe" z.B. für eine Wohnungskaution.
Das war blöd formuliert. Ich meinte: Das Jobcenter zahlt keine Raten, weil sonst jeder ein Darlehen nehmen würde.
Ich hatte damals ein Problem mit der Krakenkasse. Die wollten, dass ich bei ihnen Schulden von über 1000 Euro anerkenne, damit sie mich wieder aufnehmen. Das Jobcenter hat mir empfohlen, das zu unterschreiben und abzustottern, und die sagten mir auch, dass ich das nur dürfte, weil das ein "unabweisbarer Bedarf" sei, und wenn ich das nicht täte, das Jobcenter keine Krakenkassenbeiträge zahlen, und der Schuldenberg würde wachsen.
Ich habe das damals anders geregelt gekriegt. Eine andere gesetzliche Krakenkasse hat mich entgegen der gesetzlichen Regelung aufgenommen.
(16-02-2013, 23:25)iglu schrieb: solange man im bezug ist, muss man die darlehen des jobcenters auch nicht tilgen. aber das nur nebenbei. es möge helfen.
Im Klartext: Beim Antrag für das Darlehen für den "unabweisbaren Bedarf" unterschreibt man, dass man Raten zahlen würde. Und dann klagt man dagegen, und zahlt nicht.
Wer nicht lügen will, kriegt nicht das, was einem zusteht.
Weiterhin gibt es keinen Grund "unabweisbare Bedarfe" zu vermeiden. Ob man die alte Kaution zurück kriegt, spielt keine Rolle. Wenn nicht, hat man eben wieder einen "unabweisbaren Bedarf".
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