06-03-2013, 15:48
(05-03-2013, 12:59)webmin schrieb: Man könnte ja anstatt dessen ein schriftliches Protokoll anfertigen.
Oder noch besser: Ein Hörspiel!
Dies ist nicht verboten.
Als Quelle nennt man die Aufzeichnung, die man aber nicht veröffentlicht.
Man hat mich erhört. Aber schon bevor ich es erwähnt hatte.
Wikimannia in Youtube "Scheidungsmanager"
Nicht wirklich gut, aber besser wie gar nichts.