21-03-2013, 00:21
(20-03-2013, 23:07)24601 schrieb: Ich muss doch handfeste Beweise haben, auf Vermutung zu klagen ? Alles was ich geschrieben habe kann ich nicht nachweisen.Fakt ist doch, dass Deine Vaterschaftsanerkennung höchstoffiziell auf dem Tisch liegt, und dass die KM diese noch nicht durch ihre Unterschrift bestätigt bzw. anerkannt hat.
Dieser Sachverhalt ist unbestreitbar, und mehr musst Du für Deine hier im Thread genannten Zwecke auch nicht belegen.
Versprechen kommt von sich versprechen!
(Aussage der Ex lange vor Kind + Ehe. - Oh Mann, war ich blöd!)
(Aussage der Ex lange vor Kind + Ehe. - Oh Mann, war ich blöd!)