13-03-2013, 14:13
Wenn sie zur ARGE geht, Geld will, aber den Vater nicht nennt, wird sie unter Druck gesetzt. Ich sehe keinen Weg ausser der Gang zur ARGE. Je nach deinem Einkommen wirst du vielleicht ohnehin nicht viel zahlen können, 2x Kindesunterhalt gehen ja vorab weg. Da du jetzt Mindestunterhalt zahlst, wirst du in der niedrigsten Einkommensstufe sein. Wo ist da noch Platz für §1615l BGB, zu dem auch die Krankenversicherung gehört?