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Brief von der Polizei
#1
Hallo

Habe euch via Google gefunden und möchte mich zunächst mal vorab bedanken, weil die Sachen die ich bisher gelesen habe, geben mir etwas Mut!

Ok...ich versuchs mal zusammenzufassen.

Ich hatte im Oktober letzten Jahres eine Gerichtsverhandlung wegen Unterhaltszahlungen, im Grunde sollte es ein Versuch zur gütlichen Einigung sein. Lange Rede, kurzer Sinn, der Unterhalt wurde festgesetzt und meine Ex hatte im Anschluss den Titel den Sie haben wollte.

Bis etwa 2 Wochen VOR dieser Verhandlung war ich arbeitslos und konnte dementsprechend keinen Unterhalt zahlen, zu dem Zeitpunkt der Verhandlung hatte ich mich aber gerade selbstständig gemacht. Ich habe dies damals auch dem Richter kundgetan und der fand es positiv, denn mit solchen Krachern wie Zeitarbeit usw....kriegt man niemals den Unterhalt für 4 Kinder zusammen.

Nun liegt es in der Natur der Dinge das man als Selbstständiger in der Anfangszeit (in der ich mich immer noch befinde) keinen Gewinn erzielt, auch wenn viele Umsatz=Gewinn gleichsetzen. Ist natürlich Blödsinn, weil die Waren die ich verkaufe krieg ich nicht geschenkt und die Margen im InetHandel sind sehr gering. Bekommt man da sein Existenzminimum zusammen, ist man quasi König.

Jetzt habe ich heute eine Vorladung der Polizei erhalten, ich soll mich am 19 diesen Monats dort melden und Stellung nehmen zu dem Vorwurf der Verletzung der Unterhaltspflich. Ich wär fast vom Stengel gefallen, dachte ich bis dato doch maximal das mir der Gerichtsvollzieher nen Besuch abstattet. Und mir fiel gleich der Satz meines Anwaltes ins Gedächtnis der mir xmal gesagt und versichert hatte das wegen Unterhaltszahlungen bzw. Nichtzahlungen niemand in den Bau geht.....solang er natürlich nicht irgendwo heimlich Geld bunkert, was bei mir ja nicht der Fall ist.

Ich kann sämtliche Eingänge belegen und auch wenn ich in den letzten 5 Monaten um die 15000 Euro Umsatz getätigt habe, habe ich doch Aussenstände von 18000 Euro gehabt....ergo habe ich bis dato einen Verlust von 3000 Euro gemacht. Wie gesagt, das ist machbar das zu drehen und Verluste sind normal. Darum geht es ja auch nicht.

Was ich vermute ist das meine Ex meinen Account bei Ebay gefunden hat (was nicht schwer ist, braucht man nur meinen Namen googlen und schon findet man mich dort als gewerblichen Händler) und allein anhand der Bewertungen und meines Angebotes davon ausgeht das ich jetzt auf Pfeffersack umgeschult hab und auffer Kohle hocke. Weil Bauernschlau war sie immer schon.

Ach so...das tut jetzt zwar nix zur Sache, aber ich hab meine Kinder über ein Jahr nicht gesehen und weiss bis dato nichtmal ihre aktuelle Adresse.....gut, das wird niemand interessieren, aber als Mann muss man sich wohl alles gefallen lassen.

Ich denke schon das ich hingehen werde und die Fragen beantworte....allein weil "Aussage verweigern" für mich was von verheimlichen hat und ich hab nix zu verbergen.....Oder wie seht ihr das?

Bitte Feedback und vielen Dank fürs Lesen!
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#2
Keine Aussage bei der Polizei! Auch aus vermeintlich harmlosen Äußerungen kann Dir ein Strick gedreht werden!
Versprechen kommt von sich versprechen!
(Aussage der Ex lange vor Kind + Ehe. - Oh Mann, war ich blöd!)
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#3
(13-03-2013, 17:02)madarama schrieb: Ich kann sämtliche Eingänge belegen

Wenn die meinen, Dir etwas vorwerfen zu müssen, müssen die es beweisen. Du brauchst nichts vorzulegen. Termin wahrnehmen mußt Du, nötig sind nur Angben zur Person. Und mach keine Einlassungen zur Sache. Sie werden jedes Wort gegen Dich zu benutzen versuchen. Du ahnst nicht, wie sie alle gut gemeinten und gedachten Äußerungen gegen Dich umdrehen.

(13-03-2013, 17:02)madarama schrieb: Ach so...das tut jetzt zwar nix zur Sache, aber ich hab meine Kinder über ein Jahr nicht gesehen und weiss bis dato nichtmal ihre aktuelle Adresse.....gut, das wird niemand interessieren, aber als Mann muss man sich wohl alles gefallen lassen.

Nein, musst Du nicht. Aber die Einschüchterung funktioniert schon ganz gut. Du hast Recht auf Information und Recht auf Umgang. Lässt sich einklagen und mit einem einigermaßen tragenden Umfeld auch durchsetzen.
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#4
Grundsätzlich darf man als unterhaltspflichtiger Mann niemals selbständig sein oder Mitinhaber einer Firma. Die Gläubiger haben Anspruch auf Einsicht in die monatliche BWA und in die Bilanz sowieso. Damit wird jede Quittung und Ausgabe rausgestrichen mit der Begründung, weil das Privatentnahmen sind und damit wird das Einkommen nach oben gejubelt und dann der Unterhalt entsprechend höher festgelegt. Ein fataler Kreislauf.

Meine Beiständin vom Jugendamt ging mir ein Jahr damit regelrecht auf den Sack und hat mich psychisch so unter Druck gesetzt, dass ich keine Aufträge mehr akquirieren konnte und somit Insolvenz anmelden musste. Damit war auch der Vorwurf, dass ich mich arm rechnen würde ganz flott vom Tisch. Meine Buchhaltung war 1a sortiert und beim Insolvenzverwalter dauerte es 3 Minuten und dann war es das gewesen. Meine BWA hat das Jugendamt nie bekommen. Meine Begründung: Ist für Sachunkundige unbrauchbar!

Ich habe einiges ausprobiert und die Lösung ist ganz einfach: Man geht als Angestellter arbeiten und verdient seinen Unterhalt nach der eigenen Leistungsfähigkeit. Bei mir sind es 1.000,- € brutto und schon bin ich damit fertig.

Briefe vom Jugendamt beantworte ich überhaupt nicht mehr. Die gehen gleich ungelesen in den Müll. Jugendamt und Co. sollen gefälligst den Klageweg gehen. Das kostet Geld, aber eben nicht meins.

Bei der Kriminalpolizei war ich auch mal gewesen und ich habe mit dem älteren Herrn nett geplaudert. Viel gesprochen, aber keine Infos. Ich habe seine Zeit regelrecht gestohlen. Für solche Geschichten nehme ich mir gerne sehr viel Zeit.
Das Männermagazin www.das-maennermagazin.com 
Mein Blog www.detlef-braeunig.com
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#5
Moin.

Anderer Ansatz:
SOFORT zum Jobcenter und aufstockende Leistungen beantragen!
Titulierter bzw. beschlossener KU wird bereinigend vom Einkommen abgezogen und dann wird auf Deinen Regelbedarf + Freibeträge aufgestockt.

Mit Aufstockung und nach Abzug von Standardabgaben, Miete, KU sollten Dir ca. 700 € zum Leben bleiben. Auch Kosten des Umgangs(Lebenshaltung, Fahrten) werden angerechnet!
.
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#6
(13-03-2013, 17:02)madarama schrieb: allein weil "Aussage verweigern" für mich was von verheimlichen hat und ich hab nix zu verbergen.....Oder wie seht ihr das?

Typischer Spruch der Staatsmacht. Natürlich haben wir viel zu verbergen und man sollte es dem Gegner richtig schwer machen, an Informationen zu kommen, auch wenn sie Anspruch darauf haben. Beweise müssen die lieben Polizisten gefälligst selbst sammeln. Die kriminalistische Arbeit soll ja auch Spass machen.
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#7
Oweia....soviel Feedback in so kurzer ZeitSmile Danke

Nun, die Entscheidung mich selbstständig zu machen war natürlich AUCH damit begründet das ich u.U. bessere Verdienstmöglichkeiten hätte....wobei mir natürlich klar ist, das mehr als 1000 Euro bzw. kurz drunter nicht bleiben würde/wird.

Das ist auch nicht das Problem, auch mit der Tatsache für seine Kinder aufzukommen geh ich komplett konform. Auch wenn ich 100% überzeugt bin das von dem Geld nullkommanix bei den Kids ankäme, denn ich kenn meine Ex. Aber auch das tut nix zur Sache.

Was die Bilanzen-Einsicht angeht so bin ich als Kleinunternehmer bis vor kurzem dazu nicht verpflichtet gewesen, da ich aber Umsatzmässig in die Ust.-Ausweisung gerutscht bin, sieht das jetzt anders aus.

Bin ich einfach nur treudoof wenn ich glaube es macht nen besseren Eindruck bei der Polizei offen zu sein und das was offen zu legen ist, auch offen zu legen? Irgendwie fühlt sich das so ein bisschen an, als würd ich mit Absicht was verbergen.

Und was ich mich frage....wenn ich da die Aussage verweigere, wie geht es dann im worst case weiter? Und ja, die Einschüchterungstaktik funktioniert glänzend.....oder sagen wir sie funktioniert "noch" denn auch ich werd ja mit jeder Aktion der Dame ´n Stück schlauer.....ärmer wahrscheinlich auch.

Bedeutet das nun im Kontext das ich meine Selbstständigkeit aufgeben soll?
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#8
Jobcenter?!
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#9
(13-03-2013, 17:15)karlma schrieb: Termin wahrnehmen mußt Du
Warum nur geben in Internetforen Schreibende so oft völlig falsche Ratschläge, ohne auch nur über die geringste Sachkenntnis zu verfügen ?Huh
Auch noch so gut gemeinte Ratschläge von Leuten, "die ja nur helfen wollen", können böse Folgen nach sich ziehen.

(13-03-2013, 17:02)madarama schrieb: Ich denke schon das ich hingehen werde und die Fragen beantworte....allein weil "Aussage verweigern" für mich was von verheimlichen hat und ich hab nix zu verbergen.....Oder wie seht ihr das?
Völlig falsch !
Rechtfertigungsdrang ist ein denkbar schlechter Ratgeber ...

Gemäß § 161a StPO musst Du lediglich einer richterlichen oder staatsanwaltlichen Vorladung nachkommen !
siehe auch:
http://www.ruisingersteiner.de/blog/143/...e-leisten/

Warum solltest Du denen die Arbeit abnehmen oder Dich gar unbemerkt selbst belasten ?
Nee, nee, lass die mal schön machen, falls (!) die glauben, was gefunden zu haben und der Staatsanwalt Dich eingeladen hast, gehst Du bitte nur mit Anwalt dorthin.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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#10
(13-03-2013, 18:13)Pistachio 00 schrieb: .. so oft völlig falsche Ratschläge ...

Ratschläge eines versierten Strafrechtsanwalts zum Verhalten bei Vorladung zur Vernehmung als Beschuldigter.

http://www.ra-langhanki.de/prax-vernehm.htm
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#11
(13-03-2013, 17:35)madarama schrieb: wenn ich da die Aussage verweigere, wie geht es dann im worst case weiter?
Du verweigerst ja nicht die Aussage, sondern Du ignorierst lediglich eine polizeiliche Einladung - das ist ein nicht unwesentlicher Unterschied.
Dann werden die Beamten ermitteln, sollte sich ein Verdacht auf eine Straftat erhärten, geht der Fall zur Staatsanwaltschaft, das heisst aber auch noch nicht, dass Dir eine Anklage droht.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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#12
(13-03-2013, 17:35)madarama schrieb: Bin ich einfach nur treudoof wenn ich glaube es macht nen besseren Eindruck bei der Polizei offen zu sein und das was offen zu legen ist, auch offen zu legen? Irgendwie fühlt sich das so ein bisschen an, als würd ich mit Absicht was verbergen.

Bedeutet das nun im Kontext das ich meine Selbstständigkeit aufgeben soll?

Zum 1. Absatz
Nein. Du bist nicht doof, denn Du hast den Weg hierher gefunden. Einem Polizisten traut man schon von Natur aus nicht. Du bist ein mutmasslicher Straftäter und da hält man einfach die Klappe. Ende!

Zum 2. Absatz
Selbständigkeit ist etwas kritisches. Man unterstellt Dir krumme Geschäfte zu machen, ausser Du zahlst alles und in voller Höhe. Die Zeit wird Dir zeigen, dass die Selbständigkeit überhaupt keinen Spass macht, wenn die Gegenseite Dich drangsaliert und abzocken will. Besonders schlimm ist die Behauptung wohlhabend geworden zu sein, wenn man um jeden Auftrag kämpfen muss und knapp bei Kasse ist.
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#13
(13-03-2013, 18:16)Nathan schrieb:
(13-03-2013, 18:13)Pistachio 00 schrieb: .. so oft völlig falsche Ratschläge ...

Ratschläge eines versierten Strafrechtsanwalts zum Verhalten bei Vorladung zur Vernehmung als Beschuldigter.

http://www.ra-langhanki.de/prax-vernehm.htm

Wenn Du schon lediglich anwaltliche Webseiten als Grundlage eines sachunkundigen Ratschlages benutzt, solltest Du wenigstens vorher bis zu Ende lesen können:
Zitat:Werden Sie einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit beschuldigt, besteht eine Pflicht zum Erscheinen nur dann, wenn die Ladung zur Vernehmung ausnahmsweise von der Staatsanwaltschaft, der Steuerfahndung oder von einem Richter kommt.
Mannomann ...
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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#14
Du musst überhaubt nicht zur Polizei. Wenn du Pech hast, nehmen sie dir Fingerabdrücke. Blos nicht hingehen! Sie werden versuchen dich zu linken, dass tun sie ja schon bei einer "normalen" Verkehrskontrolle.
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#15
@Pistacchio

Du hast mich offenbar völlig missverstanden.
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#16
(13-03-2013, 18:13)Pistachio 00 schrieb:
(13-03-2013, 17:15)karlma schrieb: Termin wahrnehmen mußt Du
Warum nur geben in Internetforen Schreibende so oft völlig falsche Ratschläge, ohne auch nur über die geringste Sachkenntnis zu verfügen ?

Sorry!
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#17
(13-03-2013, 18:34)Jigsaw schrieb: Wenn du Pech hast, nehmen sie dir Fingerabdrücke.
Und schwupps, der nächste völlig realitätsferne Hinweis.

@madarama
Bezüglich eines möglichen Leistungsanpruchs als "Aufstocker" findest Du u.a. hier sachdienliche Hinweise:
http://www.elo-forum.org/existenzgruendu...endigkeit/
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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#18
(13-03-2013, 18:50)Pistachio 00 schrieb:
(13-03-2013, 18:34)Jigsaw schrieb: Wenn du Pech hast, nehmen sie dir Fingerabdrücke.
Und schwupps, der nächste völlig realitätsferne Hinweis.

/

Nein, das ist leider überhaubt nicht realitätsfern.
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#19
Schau mal hier Pistazie:

http://www.tarneden-inhestern.de/Erkennu...nwalt.html

Zitat:

Anlass für die erkennungsdienstliche Behandlung ist zumeist ein Strafverfahren. Häufig soll die erkennungsdienstliche Behandlung schon vor Abschluss des Strafverfahrens erfolgen.

Selber keine Ahnung, aber die anderen hier schulmeistern.
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#20
Hmm...naja, was die Transparenz angeht bzw. meine Einkünfte so liegt auf der Hand das meine Ex davon ausgeht das lt. meinem Account (der nun mal offen liegt und *sehr* transparent ist) ich mittlerweile in Geld bade....ich sag ganz gerne, erklär mal nem Blinden das er nix sehen kann.....die ist halt auf dem Trip das Umsatz=Einkommen....jeder der bis 3 zählen kann, weiss das dem überhaupt nicht so ist. Und genau diese "Bauernschläue" von Ihr ist imho Antrieb gewesen mich bei der Schmiere anzuzeigen.

Was die Arge angeht, so habe ich da vor ein paar Tagen Unterlagen hingeschickt die belegen das ich in den letzten Monaten sehr wohl noch Anspruch auf Leistungen hatte, auch wenn die Dame von der Arge der Meinung war, ich hätte Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit.

Herrje, was für ein Chaos....
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#21
(13-03-2013, 19:14)madarama schrieb: Hmm...naja, was die Transparenz angeht bzw. meine Einkünfte so liegt auf der Hand das meine Ex davon ausgeht das lt. meinem Account (der nun mal offen liegt und *sehr* transparent ist) ich mittlerweile in Geld bade....ich sag ganz gerne, erklär mal nem Blinden das er nix sehen kann.....die ist halt auf dem Trip das Umsatz=Einkommen....jeder der bis 3 zählen kann, weiss das dem überhaupt nicht so ist. Und genau diese "Bauernschläue" von Ihr ist imho Antrieb gewesen mich bei der Schmiere anzuzeigen.

Was die Arge angeht, so habe ich da vor ein paar Tagen Unterlagen hingeschickt die belegen das ich in den letzten Monaten sehr wohl noch Anspruch auf Leistungen hatte, auch wenn die Dame von der Arge der Meinung war, ich hätte Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit.

Herrje, was für ein Chaos....

Selbstständige rechnen sich für das JA und die Arge grundsätzlich arm.
Kaum ein Mitarbeiter wird in der Lage sein eine vernünftige Gewinnrechnung zu verstehen. Das beste ist, du beendest die Selbstständigkeit und machst Hartz 4.
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#22
@Pistachio:

§ 81b
Soweit es für die Zwecke der Durchführung des Strafverfahrens oder für die Zwecke des Erkennungsdienstes notwendig ist, dürfen Lichtbilder und Fingerabdrücke des Beschuldigten auch gegen seinen Willen aufgenommen und Messungen und ähnliche Maßnahmen an ihm vorgenommen werden.
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#23
@ madarama:

Du musst da zwei Dinge auseinanderhalten:

1. der grundlegende Fehler war wohl, die Exe einen vollstreckbaren Titel erreichen zu lassen. Jetzt bist Du Schuldner, und die Unterhaltsschulden laufen auf und werden nicht weniger. Da musst Du auch wieder alleine rausfinden.

2. weil du keinen Unterhalt bezahlt hast, hat Exe Strafantrag nach § 170 StGB gestellt. Zu diesem Paragraphen gibt es hier eigen Threads.
Deine Sorge sollte zunächst dieses Strafverfahren sein. Und hierzu ist folgendes wichtig: der Staatsanwalt muss dir nachweisen, dass du hättest zahlen können, aber nicht gezahlt hast.
Du erledigst dem Staatsanwalt die Arbeit, wenn du irgendwelche Belege vorlegst. Er muss sich Belege suchen, die beweisen, dass du Geld hast - nicht du musst beweisen, dass du keines hast.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#24
(13-03-2013, 19:30)Jigsaw schrieb: @Pistachio:
§ 81b
Soweit es für die Zwecke der Durchführung des Strafverfahrens oder für die Zwecke des Erkennungsdienstes notwendig ist,
Eben !!!
Wie kommst Du auf die krude Idee, das ausgerechnet Ermittlungen in einem Verfahren nach § 170 StGB eine solche Notwendigkeit zu Erkennungsdienstlicher Behandlung begründet ?
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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#25
(13-03-2013, 19:18)Jigsaw schrieb: Das beste ist, du beendest die Selbstständigkeit und machst Hartz 4.
Keinesfalls. Unbedingt selbständig bleiben + zusätzlich Aufstocken. Da ist am meisten aus dem Staat herauszuholen. Und so eine "amtliche Armutsermittlungsbescheinigung" namens Bescheid hat immer wieder eine durchaus beruhigende Wirkung auf gierige Zeitgenossen. Am amtlichen Existenzminimum kommt auch der Staatsanwalt nicht vorbei.

Dein Kernproblem gäbe es nicht, wenn du spätestens am Tage der Titelerstellung direkt zum Jobcenter gegangen wärst. Bei beengter Lage sollte man das eh bereits an dem Tag tun, wo man die Klagezustellung erhält.

Jedoch evtl. über die Form der Selbständigkeit nachdenken. Die Gefahr der Prüfung aus Belegebene, die Leutnant befürchtet, besteht nur bei Einzelunternehmer oder "beherrschender Stellung" im Unternehmen.....Das MoMiG hat hier durchaus Verbesserung gebracht.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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