16-03-2013, 13:24
(16-03-2013, 10:38)Petrus schrieb:das liegt meiner Meinung nach nicht an der Intention des Gesetzgebers, sondern daran, dass Väter lieber labern, verkomplizieren oder Blumen verschicken, als zu klagen oder Strafanzeigen/-anträge einzureichen.(15-03-2013, 22:31)Ibykus schrieb: Vorsicht! Das gemeinsame SR steht einer Täterschaft nicht entgegen!Lol - ich will hier nicht zu weit ausholen - aber, wenn es nicht gerade um offensichtliche, extreme und sofort angezeigte Fälle geht, dient der STGB zur Entziehung Minderjähriger nur dazu, gegen Väter repressiv zu werden.
Auch ein zur Mitsorge berechtigtes Elternteil kann sich wegen Entziehung Minderjähriger strafbar machen.
Petrus schrieb:@Ibykus - kannst Du mich bitte mal per PN kontaktieren.aktiviert!