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Besuch vom GV
(24-02-2016, 10:01)Austriake schrieb: Das war der Dieter Nuhr. Aber ansonsten stimmts.

Du hast natürlich recht. Mein Fehler.

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(24-02-2016, 11:18)hans2000 schrieb: @p:
Ich werde weiter oben als Fräulein bezeichnet.
Das ist nicht OK.
Bitte denjenigen verwarnen.

Die Ausdrucksweise, der Schreibstil, das Nicht-Akzeptieren-Wollen von Regeln und Standards, das endlose Herumlabern und doch-noch-zum-Guten-wenden-wollen - du bist niemals ein Mann.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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Was besagen eigentlich die Forenregeln bezgl Beleidigungen ?
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(24-02-2016, 14:04)hans2000 schrieb: Was besagen eigentlich die Forenregeln bezgl Beleidigungen ?

Gute Frage und guter Einwand. Keine Beleidigungen, Regel Nr.1. Also bitte ab jetzt zurück zum Thema, den Rest könnt ihr per PN regeln.


Nicht themenbezogene Diskussion in Quasselecke verschoben, für hier geht es weiter:

http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...?tid=10906
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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Weiter im Text....

Habe KM per Anwalt anschreiben lassen bezüglich Zwischenzeugnisse der Kinder, Auskunftspflicht usw blabla:

   

Zwischenzeitlich kam die Postdame und wollte für einen unfrankierten Brief 3,45€ - hab ich natürlich abgelehnt. Selbige ist dann wutentbrannt wieder davon gezogen.

Mein Kleiner hat mich überraschenderweise letzte Woche per Whatsapp angeschrieben. Nun stellt sich gerade heraus, dass er von den Pfingstferien bis zu den Sommerferien - ganztags - in ein psychatrisches Krankenhaus (sowas ähnliches) gehen soll, da "die" sagen er hätte Depressionen. Man muss dazu sagen, dass die Kinder haben vor ca 1/2 Jahr ihren Grossvater verloren, der "Kleine" ist 14.

Jetzt muss ich mal kucken, dass ich den behandelten Arzt/Stelle ausfindig machen kann um dann mal vorzusprechen.

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Sehr geehrter Anwalt,

vielen herzlichen Dank für ihr höchst fachkundiges Schreiben vom XX.XX.XXXX. Ich bin mir nur nicht sicher, ob Sie mich meinen. In meinem Schreiben standen ganz andere Fragen. Zur Verdeutlichung:

1. Ich habe gar keine Einsichtnahme in die Zeugnisse von XYZ verlangt, sondern Kopien. Sollten Sie oder ihre Mandantin derartige Schwierigkeiten mit ihrem Kopierer oder einem Fotohandy haben, dass meine Anwesenheit vonnöten ist, bin ich dazu gerne bereit zu einem günstigen Stundensatz von 150 EUR p.h. plus MwSt.

2. Nach Unterhalt habe ich gar nicht gefragt. Sie dürfen mir aber gerne welchen bezahlen. Sogar ohne Anzeige, nicht dass Ihnen noch Aufwand entsteht.

Ihr sich darniederwerfender

Fridolin Sonnig


Hast du denn noch das gemeinsame Sorgerecht? Ohne Sorgerecht kein Arztgespräch. Sei vorsichtig, überleg dir ob du da jetzt noch mit Problemen der Kinder zu tun haben willst. Helfen kannst du nicht, es wird dir nur weitere Vorwürfe einbringen.

Wie willst du dich beim Thema Unterhalt verhalten?
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(29-04-2016, 12:42)p__ schrieb: Hast du denn noch das gemeinsame Sogerecht? Ohne Sorgerecht kein Arztgespräch. Sei vorsichtig, überleg dir ob du da jetzt noch mit Problemen der Kinder zu tun haben willst. Helfen kannst du nicht, es wird dir nur weitere Vorwürfe einbringen.

Wie willst du dich beim Thema Unterhalt verhalten?


Seltsamerweise hat die KM bis jetzt noch kein einziges Mal auch nur versucht an das alleinige Sorgerecht zu kommen. Wundert mich selber ganz. So gesehen muss SIE ja nachweisen, dass sie die ALLEINsorge hat. Ich nehme aber gerne das Scheidungsurteil zum Doc mit.

Mir gehts generell darum mich über den Arzt mit der ganze Sache über das Kind zu informieren und ich will ihm (dem Kind)  damit zeigen, dass ich da bin - nicht nur auf dem Display. Ich habe das auch als kleinen Hilferuf verstanden. Ich bin allerdings sehr vorsichtig da ich ja weiss, dass die KM die Kinder wieder dafür leiden lassen wird wenn wieder Kontakt da ist. Mir sind schliesslich meine Kinder wichtig und nicht meine Rachegelüste.



Beim Thema Unterhalt muss ich erst mal mit meinem Anwalt reden. Aber so wie es ausschaut kommt mich eine 170er Verurteilung billiger als Unterhalt zzgl. Mehraufwand und -kosten für alle Beteiligten - ausser mich.


Nach der ersten 170er meinte mein Anwalt, dass nun endgültig der Geldhahn zu ist da ich ja unterhalb der Pfändungsgrenze leben muss.
Jetzt kommt es nur darauf an ob diese Grenze eingedrückt werden kann und mit welchen Voraussetzungen.

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Alleinsorge braucht sie gar nicht, sie hat ja alles was sie will. Dich zu entsorgen würde ihr nur den Nachteil bescheren, dass wieder ein schriftlicher Beweis vorliegt, dass sie dich ausschalten will. Das kratzt am Schein und der Lüge "der Vater will nicht".

Wenn du wirklich kein Einkommen hast, lass es auf die Anzeige ankommen. Aber lass dich diesmal nicht wieder für dumm verkaufen.
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(29-04-2016, 12:21)Blumentopferde schrieb: Nun stellt sich gerade heraus, dass er von den Pfingstferien bis zu den Sommerferien - ganztags - in ein psychatrisches Krankenhaus (sowas ähnliches) gehen soll, da "die" sagen er hätte Depressionen.

Mann oh Mann.
Hier wurden dir mehrfach Tipps gegeben.
Du hast vollkommen in allen Punkten Recht, Kind in Psychatrie, und keiner hat Schuld.
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Du hast dich in keinster Weise mit meinem Fall beschäftigt und bist nur am nöhlen und "Ratschläge" verteilen, hauptsache der Unterkiefer wird bewegt.
Da ist weder inhaltlich noch sachlich irgendein nutzen deinerseits.

Nimm dein Leben und mach damit was du willst. Da ich offensichtlich nicht in dein Weltbild passe, erlaube ich dir in aller Öffentlichkeit mich und mein Umfeld komplett zu ignorieren. Damit haben wir eine win-win-Situation.
Danke für dein Verständnis.

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Du bist hier nicht offen für Kritik.
Und Kind muss dieses ausbaden.
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Persönliche Ebene gelöscht. Argumente ja, Kritik ja, persönliche Ebene ist zu unterlassen.
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@hans2000

Wenn jemand zu Boden geht braucht er keinen Schubser sondern jemanden, der sich seiner Probleme annimmt und sich in das Thema hineinversetzen kann.

Es ist äußerst schwierig, die einzelnen Facetten von Trennungsvätern nachvollziehbar darzustellen.
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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(03-05-2016, 00:09)CheGuevara schrieb: @hans2000

Wenn jemand zu Boden geht braucht er keinen Schubser sondern jemanden, der sich seiner Probleme annimmt und sich in das Thema hineinversetzen kann.

Was schlägst du vor ?
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Es hilft enorm, wenigstens die letzten paar Postings zu lesen, da stehen nämlich bereits eine Reihe von Vorschlägen drin. Kann ich gerne wiederholen, wenn es zu mühevoll ist, nach oben zu scrollen:

1. Den gegnerischen Anwalt brieflich in einem Dreizeiler auf seine (absichtliche?) Fälschung des Antrages von B. hinweisen, wenn es B gut tut, dann auch witzig.
2. Sich das Vorhaben nochmal überlegen, den Ärzten hinterherzusteigen.
3. Bei eindeutiger Einkommenslosigkeit keine Angst vor der Anzeige haben und nichts tun, um sie abzuwenden.

Ich hoffe, man gestattet mir gnädig, die selbstverständlich zu jedem Punkt vorhandenen Begründungen nicht auch nochmal zu wiederholen und verweise dazu höflichst auf die bereits gemachten Aussagen in den obigen Postings. Verbindlichsten Dank!
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Meine Frage ging in Richtung CheGuevara ...
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(03-05-2016, 12:16)hans2000 schrieb:
(03-05-2016, 00:09)CheGuevara schrieb: @hans2000

Wenn jemand zu Boden geht braucht er keinen Schubser sondern jemanden, der sich seiner Probleme annimmt und sich in das Thema hineinversetzen kann.

Was schlägst du vor ?

Nicht mehr schubsen...
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos.     Franz Kafka
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(29-04-2016, 14:01)p__ schrieb: Wenn du wirklich kein Einkommen hast, lass es auf die Anzeige ankommen. Aber lass dich diesmal nicht wieder für dumm verkaufen.

EU-Rente halt

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Das sind sieben Buchstaben. Es kommt aber nicht auf Buchstaben, sondern auf die Zahlen an. Als Nichterwerbstätiger hast du jetzt 880 EUR Selbstbehalt. Ist deine EU-Rente höher, wirst du ohne Wenn und Aber verurteilt werden. Liegst du unter 660 EUR, dann nicht. Liegst du zwischen knapp 700 und 880 EUR, gibt es Risiken. Man kann dir eine Haushaltsersparnis unterstellen, man kann dir unterstellen dass du dich von einem leistungsfähigen Dritten finanzieren lässt etc. Das alles führt dazu, dass du trotz Unterschreitung des Selbstbehalts für teilweise leistungsfähig eingestuft wirst und somit verurteilt wirst.
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10% Haushaltsersparnis wegen Wiederheirat hamm se die letzten Male schon rausgekramt. Krankheitskosten werden nur mit Belegt, wenn überhaupt, annerkannt und so verrechnet, das n paar Eur im Monat zusammenkommen. Fahrtkosten Aufgrund der Behinderung müsste ich jede einzelne nachweisen uswusw.

Rente dürfte sowas um 890eur sein.

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Dann kann es durchaus passieren, dass du verurteilt wirst. Die 890 EUR liegen ja bereits über dem Selbstbehalt, knapp zwar, aber doch.
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In welchem Bereich wird sich so ein Strafmaß bewegen? Was kann einem in DE wegen ca 90eur passieren?

Gesendet von meinem GT-I9505 mit Tapatalk

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Da es die zweite Verurteilung in kurzem Abstand wäre, tippe ich auf drei bis sechs Monate Urlaub auf 8qm ohne Bewährung.
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sind p und CheGuevara identisch ??
Eure Vorschläge taugen nix.
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Verehrter Herr Hans, seit ihrem vorletzten Beitrag gab es keinerlei Vorschläge, sondern die Beschreibung möglicher Folgen für das Vorhaben des B. Hoffe, damit zum Verständnis beigetragen zu haben und freue mich auf weitere hochqualifizierte, inhaltsvolle und wohlbegründete Beiträge wie ihr "taugt nix".
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