13-02-2015, 14:36
Hier die Mail von meinem Anwalt von heute morgen:
Zitat:Sehr geehrter Herr BTE,
Im Hinblick auf den vergangenen Gerichtstermin darf ich Sie höflichst bitten mir mitzuteilen, ob Unterzeichner Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Ortsname einlegen soll oder nicht.
Letztendlich handelt es sich bei dem Urteil bzw. bei der richterlichen Verwarnung um ein äußerst mildes Urteil. Ich gehe nicht davon aus, dass dieses in der Berufung noch abgeschwächter würde. Das Gericht hat geschickterweise den streitigen Zeitraum vor Ihren Krankheitszeitraum verlagert um die Probleme, die durch die Krankheit entstanden sind, zu umgehen.
Des Weiteren ist das Gericht mit seiner Zahlungsverpflichtung für 12 Monate auf 50,00 € äußerst weit heruntergegangen. Die Geldstrafe würde deutlich höher ausfallen und müsste unter Umständen abgesessen werden.
Des Weiteren hätten Sie hier den Nachteil, dass Sie vorbestraft wären. Insofern würde ich Ihnen raten das Urteil anzunehmen, insbesondere, da in einem Berufungsverfahren kein günstigeres Ergebnis erzielt werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt