29-04-2016, 13:25
(29-04-2016, 12:42)p__ schrieb: Hast du denn noch das gemeinsame Sogerecht? Ohne Sorgerecht kein Arztgespräch. Sei vorsichtig, überleg dir ob du da jetzt noch mit Problemen der Kinder zu tun haben willst. Helfen kannst du nicht, es wird dir nur weitere Vorwürfe einbringen.
Wie willst du dich beim Thema Unterhalt verhalten?
Seltsamerweise hat die KM bis jetzt noch kein einziges Mal auch nur versucht an das alleinige Sorgerecht zu kommen. Wundert mich selber ganz. So gesehen muss SIE ja nachweisen, dass sie die ALLEINsorge hat. Ich nehme aber gerne das Scheidungsurteil zum Doc mit.
Mir gehts generell darum mich über den Arzt mit der ganze Sache über das Kind zu informieren und ich will ihm (dem Kind) damit zeigen, dass ich da bin - nicht nur auf dem Display. Ich habe das auch als kleinen Hilferuf verstanden. Ich bin allerdings sehr vorsichtig da ich ja weiss, dass die KM die Kinder wieder dafür leiden lassen wird wenn wieder Kontakt da ist. Mir sind schliesslich meine Kinder wichtig und nicht meine Rachegelüste.
Beim Thema Unterhalt muss ich erst mal mit meinem Anwalt reden. Aber so wie es ausschaut kommt mich eine 170er Verurteilung billiger als Unterhalt zzgl. Mehraufwand und -kosten für alle Beteiligten - ausser mich.
Nach der ersten 170er meinte mein Anwalt, dass nun endgültig der Geldhahn zu ist da ich ja unterhalb der Pfändungsgrenze leben muss.
Jetzt kommt es nur darauf an ob diese Grenze eingedrückt werden kann und mit welchen Voraussetzungen.