04-01-2017, 18:27
(04-01-2017, 17:39)hans2000 schrieb: Als ich meine Ex wegen Kindesunterhalt angezeigt habe, hat sie dem Staatsanwalt gesagt dass sie dauerhaft krank sei.
Ein Attest war nicht erforderlich.
Die Richterin war zufrieden.
Verfahren beendet.
In meinem Fall ganz ähnlich:
Ex behauptet Erwerbsunfähigkeit, Rentenversicherung sieht das nicht so und zahlt keine EU-Rente. Also verknackt der Richter den Ex.Mann (mich) zu lebenslangem nachehelichem Unterhalt.
Attest? Geschenkt, Gefälligkeitspapierchen.
Richter war zufrieden und hat entschieden, OLG hat den Unterhaltsbetrag ein wenig nach unten korrigiert.
Verfahren beendet.
Bibel, Jesus Sirach 8.1