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Verhandlung mit Jugendamt
#1
Es geht auch anders. Ich bekam die Unterlagen eines Kollegen auf den Tisch. Folgender Stand: 6.000,- € Unterhaltsschulden; Unterhalt für 2 Kinder nach Titel insgesamt 172,- €. Der Kollege war auf Hartz IV und hatte praktisch nie gearbeitet und nie etwas gezahlt. Er wurde fiktiv verurteilt. Nun arbeitet er als Bauhelfer - ziemlich harter Job - und verdient netto ca. 1.600,- €.

Ich habe das Jugendamt angerufen, damit der Kollege nicht gepfändet wird. Folgendes Ergebnis: Jugendamt hat auf Pfändung und Zwangsmassnahmen verzichtet, wenn der Unterhalt in voller Höhe plus Schuldentilgung von 150,- € gezahlt werden, macht also 322,- € pro Monat. Jugendamt verzichtet auf die Neuberechnung des Unterhaltes aufgrund des Einkommens von 1.600,- €. Das habe ich schriftlich vom Jugendamt bekommen.

Dieser Deal mit dem Jugendamt ist deshalb vernünftig, weil beide Seiten damit Leben können. Der Kollege kann nun wieder ein Konto eröffnen und das Jugendamt sieht recht ordentlichen Unterhalt. Ich muss dazu sagen, dass die Mitarbeiterin vom Jugendamt am Anfang des Gespräches mit Strafanzeige gegen den Kollegen drohte und als ich ihr sagte, dass ich selbst schon 2 Anzeigen hatte und dass das alles heiße Luft war, wurde sie ruhiger und kooperativ, bis sie dann auf meinem Vorschlag einging. Das zeigt letztlich auch, dass nur Sachkundige mit dem Jugendamt verhandeln sollten.

Nun hat der Kollege noch 15.000,- € Schulden bei einer Bank. Nun verhandelt ein Anwalt diese Summe auf 3.000,- € herunter. Wenn die Bank nicht einsteigt, dann geht der Kollege in die private Insolvenz und ich lasse seinen Lohn vom Jugendamt sofort pfänden und die Bank geht komplett leer aus. Ein schönes Druckmittel gegen die Bank. Da der Kollege noch unter 30 Jahre alt ist, lohnt es sich aufzuräumen.

Ich habe mir mal die Mühe gemacht, um nicht nur zu helfen, sondern mal zu sehen, ob auf Verhandlungen etwas zu erreichen ist. Die harte Tour kann man immer noch fahren. Bis jetzt sieht es aber ziemlich gut aus.
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#2
Nie gearbeitet, der Junge und das im zarten Alter von 30 Jahren..

Wie lange hält er den Job auf dem Bau durch? 6000 Euro Schulden mit 150 Euro pro Monat tilgen erfordert 40 Monate Durchhaltevermögen, danach geht die KU Zahlerei ja weiter..

Trotzdem die richtige Vorgehensweise.
Die Bank hätte dem Kandidaten nie 15000 Euro leihen dürfen.

Mit Schulden (plus Zins und Zinseszinseszins) machen für irgendwelche Dinge, die keinen Gegenwert haben (neues Auto, Schrankwand, Urlaub), fängt die Misere meistens an.

Leider lernt man(n) das nicht in der Schule.
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#3
Das blöde am verhandeln ist: Selbst verhandeln bringt nichts, da beißt man immer auf Granit. Aber sobald ein Vermittler reinspringt, bewegt sich plötzlich was. Vielleicht sollten wir uns doch ein bisschen von der orientalischen Basar-Kultur bereichern lassen... Big Grin
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#4
(05-04-2013, 11:16)MitGlied schrieb: Aber sobald ein Vermittler reinspringt, bewegt sich plötzlich was. Vielleicht sollten wir uns doch ein bisschen von der orientalischen Basar-Kultur bereichern lassen... Big Grin

Leider ist das so oder vielleicht auch eine gute Chance. Man muss die Sache auch realistisch sehen. Bei einem jungen Mann mit recht überschaubaren Unterhaltsschulden machen Verhandlungen Sinn. Wer jedoch hohe Unterhaltsschulden hat und im fortgeschrittenen Alter ist, kann man sich das schenken.
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#5
(05-04-2013, 11:15)Clint Eastwood schrieb: Nie gearbeitet, der Junge und das im zarten Alter von 30 Jahren...

Alle paar Monate nehme ich mal einen "Fall" an und versuche etwas zu bewegen. Sei es eine erfolgreiche Auswanderung oder eben eine Hilfestellung in der Höhle des Löwen und der Geldgeier. Bis jetzt hatte ich immer ein glücklichen Händchen, aber das setzt auch den starken Willen des Unterhaltsschuldner voraus. Ohne die aktive Mithilfe geht sowieso nichts.
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#6
Wenn die Schulden beim JA getilgt sind, werden bei 2 Kindern schnell 500 Euro KU fällig, eher 600 Euro. Ob er sich das denn noch gibt auf dem Bau für Restnetto 1100 oder1000 Euro? Irgendwie nicht nachhaltig die Überlegungen.
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#7
(05-04-2013, 11:25)Jigsaw schrieb: Irgendwie nicht nachhaltig die Überlegungen.

Sehr nachhaltig, denn er wird die virtuelle und reale Lebensweise kennenlernen. Da gibt es enorm viele Möglichkeiten.
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#8
Praktisch nie gearbeitet und denn Bauhelfer? Ehrlich ich würde bei dem Job nach ein paar Tagen wahrscheinlich umkippen.
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#9
Verhandeln kann man nur, wenn man etwas anzubieten hat, was hier der Fall ist. Wie man liest, wollte sowohl die Bank als auch das JA zunächst die vollen Forderungen durchdrücken - was das Standardvorgehen ist. Die Leistung besteht darin, Bank und JA gegeneinander auszuspielen und so einen Kompromiss herbeizuführen - ob das mit der Bank klappt, steht ja noch aus - da wird wohl ein Mitarbeiter am Jahresende auf einen Teil seines Bonus verzichten müssen Wink.

Ein schönes Ergebnis - der Kollege muss nicht in die Insolvenz, ist 3,5 Jahren seine Schulden los und hat noch ein bischen was für sich zum Leben übrig.
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#10
(05-04-2013, 11:29)Jigsaw schrieb: Ehrlich ich würde bei dem Job nach ein paar Tagen wahrscheinlich umkippen.

Ungefähr 3 Wochen enorme Schmerzen, aber dann geht es. Ist aber nichts für Männer ab 40. Man muss diese Arbeit realistisch einschätzen. Wer als junger Bursche Bauhelfer wird und bei der Stange bleibt, kann sich gerade auf dem Bau auch ohne Facharbeiterschein gut weiter entwickeln.
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#11
(05-04-2013, 11:32)Petrus schrieb: Bank und JA gegeneinander auszuspielen und so einen Kompromiss herbeizuführen

Absolut. Selbst wenn die Bank nicht mitspielt, sieht es nicht schlecht aus. Er kann den Unterhalt und die Unterhaltsschulden bedienen und die Bank sieht fast nichts. Eine private Insolvenz hat auch Vorteile.
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#12
Darf das JA eigentlich auf Unterhalt verzichten?
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#13
(05-04-2013, 11:41)Jigsaw schrieb: Darf das JA eigentlich auf Unterhalt verzichten?

Sie dürfen alles. Sie können sogar in diesem speziellem Fall das Gehalt pfänden, bis zu Pfändungsgrenze. da bleiben von 1.600 € nur noch ca. 1.000,- € übrig und wenn sie vor Gericht ziehen, sogar unter Umständen noch weniger.
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#14
Die Chance auf igendeine realistische Vereinbarung steigt, wenn bereits unbezahlbare Schulden da sind und der Verpflichtete nicht durch Worte, sondern durch längere, tatsächlich gelebte Unabzockbarkeit bewiesen hat, dass anders als durch freiwillige Vereinbarungen nur noch Kosten und ertragslose Mühe für die Unterhaltsabzocker entstehen. So ist auch meine eigene Erfahrung und es unterstreicht die Strategie, frühzeitig alles gegen die Wand zu fahren, statt jahrelang zu buckeln und zu leiden. "Wo nichts ist, hat der Kaiser sein Recht verloren". Das dreht die Machtverhältnisse um.

Ein Bauhelfer oder ein Garnix kann und wird jederzeit hinwerfen, wenn er gepfändet wird. Er hat nichts zu verlieren. Seine berufliche Entwicklung wird unter Unterhaltsdruck wahrscheinlich Richtung ALG 2 und nicht Richtung Bauingenieursstudium gehen. Da besteht eher die Gefahr, dass noch mehr Kinder kommen, für die kein Unterhalt bezahlt wird, wer eh ruiniert ist kann sich das leisten.
(05-04-2013, 11:41)Jigsaw schrieb: Darf das JA eigentlich auf Unterhalt verzichten?

Nein. Aber sie können so wie oben auf Zwangsvollstreckung verzichten. Die Schulden bleiben aber, durch geeignete Massnahmen verjährt oder verwirkt sich da auch nichts.

Das Jugendamt verschenkt nichts, sondern wechselt die Strategie. Und du kannst sicher sein, dass sie weiterhin wie die Spinne im Netz sitzten und wieder auf zuschlagen schalten, wenn sich etwas ergibt, das lohnender erscheint wie Kompromisse. Zum Beispiel eine Erbschaft des Verpflichteten oder ein Verpflichteter, dem es zu wohl geworden ist und damit unvorsichtig.
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#15
Unterhaltspflichtigen Müttern wird häufig und problemlos eine Leistungsunfähigkeit von UVK bescheinigt und dann auch von Unterhaltszahlungen befreit. Somit laufen dann auch keine Schulden auf. Zur Not halt einfach noch ein Kind bekommen, volle Elternzeit beanspruchen Wechselmodell boykottieren, Kind fremdbetreuen lassen und alles ist für Mutti dito.
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#16
Die werden nicht befreit, sondern es wird halt nichts geltend gemacht.
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#17
kommt doch auf´s gleiche raus. Kein Unterhalt zahlen und Schulden laufen auch nicht auf. Vätern wird dann das Hausmannurteil unter die Nase gerieben.
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#18
Kindesunterhalt ist irgendwo noch verkraftbar. Das Problem stellt sich erst als Desaster da, wenn Mutti auch noch Unterhalt haben will. Dann macht nichts mehr einen Sinn.
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#19
(05-04-2013, 13:20)Leutnant Dino schrieb: Kindesunterhalt ist irgendwo noch verkraftbar.
Das hängt von der Höhe ab und davon, wie die Beziehung zum Kind per Ordre Mufti durch die Behörden und Mutti gestaltet wird. Wer ein Kind in die Welt setzt muss sich um das Kind kümmern - das ist klar. Aber alles muss vernünftig und im Rahmen bleiben und die Vaterschaft muss gelebt werden können.
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#20
(05-04-2013, 13:26)Petrus schrieb:
(05-04-2013, 13:20)Leutnant Dino schrieb: Kindesunterhalt ist irgendwo noch verkraftbar.
Das hängt von der Höhe ab und davon

p. hats wunderschön beschrieben. Wer frech und mit der Brechstangenmethode agiert, kriegt oft nichts. Meine liebste Ex und ihre Anwältin Rita haben so agiert und sie haben seit Jahren ein wunderschönes Ergebnis hinsichtlich des Zahlungseinganges.
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#21
Von Kontakt mit den Kindern oder Umgang ist nicht die Rede? Kein Interesse?

Solange es "bloß um Geld" geht, ist es oft sehr einfach. Da muss man nur genügend Schulden aufgebaut haben, dann wird man zum systemrelevanten Gesprächspartner. Der Sachkundige kann dann die Gläubiger arbeiten lassen. Vorteil ist hier auch klar der niedrige Titel.
Jedoch, auch wenn der junge Kollege durchhält, ist die Strafanzeige noch lange nicht vom Tisch. Das werden sie euch nicht schriftlich gegeben haben. Verjährungsfristen sollte man daher mit im Blick behalten.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#22
(05-04-2013, 14:19)sorglos schrieb: Von Kontakt mit den Kindern oder Umgang ist nicht die Rede? Kein Interesse?

Darüber kann er mit dem Jugendamt nicht verhandeln wie über eine finanzielle Angelegenheit. Die können da nur ihre halbgaren Vermittlungsversuche zwischen Vater und Mutter anbieten oder den berühmten Satz, dass man sich ans Gericht wenden solle, man könnte nichts mehr tun. Wichtig ist denen ohnehin ausschliesslich Geld.
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#23
Ich weiss nicht, ob er Kontakt zu den Kindern hat. Interessiert mich nicht. Jedenfalls hat er noch nie ein Antwortschreiben ans Jugendamt verfasst. Er ist in solchen Sachen völlig schmerzbefreit.
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#24
@p Natürlich klar.
Jedoch mit Kontakt und daraus folgenden Umgangskosten könnte man hier nach Festzurren der Schuldensituation dem Staat eine doppelt lange Nase zeigen. Und sich wieder 4-500€ per Aufstockung zurückholen.

(05-04-2013, 14:34)Leutnant Dino schrieb: Ich weiss nicht, ob er Kontakt zu den Kindern hat. Interessiert mich nicht.
OK - hat sich jetzt überschnitten.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#25
(05-04-2013, 13:26)Petrus schrieb:
(05-04-2013, 13:20)Leutnant Dino schrieb: Kindesunterhalt ist irgendwo noch verkraftbar.
Das hängt von der Höhe ab und davon, wie die Beziehung zum Kind per Ordre Mufti durch die Behörden und Mutti gestaltet wird. Wer ein Kind in die Welt setzt muss sich um das Kind kümmern - das ist klar. Aber alles muss vernünftig und im Rahmen bleiben und die Vaterschaft muss gelebt werden können.
@Petrus: Du hattest den 2. Satz von Dino weggelassen. DAS ist das A und O!
Die Höhe des KU ist eigentlich klar. Wenn jedoch noch die Arge auf einen zukommt, weil die Ex ja auch noch was zu bekommen hat, dann fängt es an "unübersichtlich" für einen Vater zu werden.

Dieser mag ja evtl. die Verantwortung für seine Straftat nach 170StGB noch verantworten wollen/möchten.

Wenn dann allerdings noch die Ansprüche für eine unsägliche Ex hinzukommen, dann ist die Welt für ein eventuelles "Austicken" sehr offen!

Seit 1860 bin ich der Meinung, dass die Welt (zu wenige Kinder in Deutschland) ganz anders aussehen würde, wenn die Ex keinen TU/EU/BU/AU etc... für sich beanspruchen könnte!
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