06-06-2013, 08:39
(05-06-2013, 22:14)kay schrieb: Lt. Auskunft meiner Anwaltsschwester ist niemand zum Denunzieren verpflichtet!! Das wird nichts bringen.....
Das weisst Du schon, bevor Du es versucht hast?
Zitat:Die Polizei hatte dort naemlich schon nachgefragt aber die weigerten sich Auskunft zu erteilen. Spaetestens dann hatten sie Kenntnis und was machen muessen.....Das geht eben schon mal garnicht.
Gefunden hat man sie wahrscheinlich ueber die Anmeldung der Adresse oder bei der Krankenkasse. Genau wissen tue ich das aber nicht.
Genaues wirst du aber erfahren, wenn du Strafantrag stellst und als Nebenkläger auftrittst. Dann bekommst Du Einblick in die Ermittlungsakten - was zudem den Vorteil hat, dass man eine eventuell "unwillige" Staatsanwaltschaft auf Trab bringen kann.
Ich wiederhole meine Bitte stellvertretend für alle Väter, denen ähnliches Unrecht widerfährt: Stelle einen Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft gegen das Personal des Frauenhauses wegen Mittäterschaft und Beihilfe zur Kindesentführung!
Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1