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Pfaendung im Ausland
#1
Hallo,

ich hab unter "konkrete Faelle" ja schon mein Leid geklagt, und bin mir immer noch nicht ganz sicher, wie ich weiter vorgehen soll.

Ich gehe davon aus, dass meine Ex kurzfristig einen Titel fuer Kindes und Ehegattenunterhalt bekommen wird.

Im Moment macht sie alles um mich zu aergern und ich mache derzeit noch gute Miene zum boesen Spiel. Aber vermutlich nicht mehr lange.

Meine Idee ist, das ich jeden Monat brav meinen Kindern den Unterhalt zahle, aber von Ihrem Unterhalt alle Kosten fuer Ihre Schikanen abziehe (z.B. Gerichtskosten, die von ihr verursacht wurden). Rein rechtlich ist das natuerlich nicht ok, aber wenn ich das richtig verstehe, ist das eine ganz normale Schuld in Deutschland (vergleichbar mit einer offenen Telefonrechung) wohingegen der Kindesunterhalt international leicht pfaendbar ist. Der Ehegattenunterhalt ist somit nur mit erheblichem Aufwand und Risiko einzuklagen.

Ist die Einschaetzung richtig? Hat jemand insider-infos aus dem schoenen orangen Nachbarland?

Danke,
whatever
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#2
In der EU sind auch Zivilforderungen einfach einklagbar, allerdings nicht so einfach wie Kindesunterhalt.

Ausland bringt nur Vorteile, wenn:
- kein Kahlpfänden mit niedriegern Grenzen 850d usw.
- Es zählen die Pfändungsgrenzen des Landes in dem man lebt
- Adresse kann verschleiert werden, bzw. unbekannt
- Durch Sprachbarrieren, Vollstreckbarkeitserklärungen etc. entsteht ein erheblicher Aufwand für den Gläubiger

Dass man im Ausland mal eben frei entscheiden kann nur KU zu zahlen ist ein Gerücht, dazu gehören schon ein paar mehr Vorbereitungen
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#3
ok, danke.
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#4
Je mehr die Länder wie D ticken, also CH, A, NL, LUX, desto einfacher ist es für den Gläubiger.

F hat kein Melderecht wie D, also schwerer auffindbar.
Bei den Ländern im Osten ist die Sprachbarriere relativ hoch.
In Ländern im Osten/Südeuropa kann man gut die Höhe des offiziellen Gehalts variieren usw.
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#5
Wenn du im EU Ausland lebst und angibst nur bis zur Pfändungsgrenze zu verdienen, dann kannst du offiziell auch keinen KU zahlen (und inoffiziell bringt dir nichts), denn dann wird die Helfwerindustrie sich fragen, woher du dann das extra Geld hast und denken, dass du in der Wirklichkeit nebenbei dazu verdienst... und prompt werden sie auch die Alte informieren, damit sie dann Ehegattenunterhalt verlangt.
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#6
Wenn man im Ausland sein offizielles Gehalt so einrichtet, dass man das Pfändungsminimum+KU verdient (netto) und den KU abführt, bleibt man den EU eben schuldig. Es laufen Schulden auf.
Wenn der Nebenverdienst unbekannt bleibt, bleibt die Pfändung dieser Schulden erfolglos. Das wird die Ex aufgrund der Kosten und des Aufwands im Ausland nur einmal probieren.

Unterschied zu D: Hier wird es die Ex immer wieder probieren, bzw. die Einkommenssituation ist besser durchschaubar. Zudem besteht keine Sprachbarriere.

Aber einfach mal so viel verdienen und die Ex "bestrafen" wollen, kannst du vergessen.
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#7
weiterer Unterschied. Die Pfändung im Ausland ist viel teurer für sie Wink

rein zufällig gerade entdeckt. Hilft das was. Ich kenne mich bei Pfändung nicht aus.
http://www.wertheim24.de/news.php?nid=5211
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#8
Grundsätzlich wird da gepfändet, wo man gemeldet ist. Wenn das nicht funktioniert, ist das Repertoire der Häscher meist ausgeschöpft.

Danach kommts zur Taschenpfändung, wenn man erwischt wird, was wieder die Fahndung oder den bekannten Aufenthaltsort voraussetzt. Hier ist die Frage, wie ein Vollstreckungsgericht mit einem vermeintlichen Wohnsitz eines angeblichen Schuldners umgeht. Auf jeden Fall witds dann teuer.

EU Ausland (Schweiz ausgeschlossen, denn die Vollstreckungen funktionieren dort bestens), ist schon fast sicher - insgesamt KSÜ Staaten bei KU ausgeschlossen.

Wenn dann noch eine Sprachbarriere hinzu kommt, ist man sicher.

Ganz sicher sind (ziemlich unvollständige Liste):
- Kuba
- Thailand
- China
- Nordkorea (nicht zu empfehlen)
- Kambodga
- Laos
- Vietnam
- Philippinen
- Saudi Arabien etc
- Nordpol
- Mond
Und natürlich immer da, wo keiner weiss, dass man da ist.
https://t.me/GenderFukc
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