25-04-2013, 16:36
Wenn du im EU Ausland lebst und angibst nur bis zur Pfändungsgrenze zu verdienen, dann kannst du offiziell auch keinen KU zahlen (und inoffiziell bringt dir nichts), denn dann wird die Helfwerindustrie sich fragen, woher du dann das extra Geld hast und denken, dass du in der Wirklichkeit nebenbei dazu verdienst... und prompt werden sie auch die Alte informieren, damit sie dann Ehegattenunterhalt verlangt.