10-05-2013, 17:26
Hier übrigens das Schreiben, dass ich der RAin zu ihrer Information geschickt hatte:
http://www.väterwiderstand.de/index.php?...tid=1:news
Und nachstehend die Zurückweisung der beantragten Strafverfolgung der StA:
www.xn--vterwiderstand-5hb.de/dokumente/2013-04-26_Zurueckweisungsbeschluss_StA_B'feld.jpg.jpg
Seite 2:
www.xn--vterwiderstand-5hb.de/dokumente/2013-04-26_Zurueckweisungsbeschluss_S2.jpg
"Hierzu gehört auch die Weitergabe von Informationen ... "
Die StA vertritt also ernsthaft die Auffassung, eine RAin verfolge in einem Umgangsverfahren "berechtigte Interessen", indem sie präjudiziert und einen Zusammenhang zwischen den beleidigenden Unterstellungen ihrer Mandantin und Übernachtungsrecht konstruiert.
Dass sie in dem Strafverfahren behaupten darf, man habe ihre Mandantin krankenhausreif geschlagen, ist ja mit Blick auf 193 StGB noch nachvollziehbar.
Sie behauptet das aber in einem Umgangsverfahren!
Ob ich die StA darauf hinweisen sollte?
http://www.väterwiderstand.de/index.php?...tid=1:news
Und nachstehend die Zurückweisung der beantragten Strafverfolgung der StA:
www.xn--vterwiderstand-5hb.de/dokumente/2013-04-26_Zurueckweisungsbeschluss_StA_B'feld.jpg.jpg
Seite 2:
www.xn--vterwiderstand-5hb.de/dokumente/2013-04-26_Zurueckweisungsbeschluss_S2.jpg
"Hierzu gehört auch die Weitergabe von Informationen ... "
Die StA vertritt also ernsthaft die Auffassung, eine RAin verfolge in einem Umgangsverfahren "berechtigte Interessen", indem sie präjudiziert und einen Zusammenhang zwischen den beleidigenden Unterstellungen ihrer Mandantin und Übernachtungsrecht konstruiert.
Dass sie in dem Strafverfahren behaupten darf, man habe ihre Mandantin krankenhausreif geschlagen, ist ja mit Blick auf 193 StGB noch nachvollziehbar.
Sie behauptet das aber in einem Umgangsverfahren!
Ob ich die StA darauf hinweisen sollte?