04-05-2013, 11:52
Der Berechnung des JA musst du dich nicht fügen.
In einem JA-Titel den du unterschreiben sollst, steht das drin, was du für richtig hältst sonst unterschreibst du nicht.
Und wenn die sich weigern das zu titulieren, was du willst, lässt du dir die Weigerung schriftlich geben.
Wenn sie auch das verweigert, schreibst du Ort, Zeit, Namen der Trulla und den Sachverhalt vor ihren Augen auf und beschwerst dich über ihre Arbeitsverweigerung.
Du kannst auch zum Notar gehen und dort titulieren lassen.
Das darf auch nicht viel mehr als 20,- kosten.
Wobei die Anrechnung deiner Schulden aber tatsächlich ein Problem ist.
Die Aufstockung über ALG2 ist im Prinzip auch simpel.
Du füllst den Antrag inkl. der Anlage BeBe aus.
In dieser machst du den titulierten! und bezahlten Unterhalt als Abzug von deinem Gehalt geltend. Ebenso die Umgangskosten.
Wenn du danach zuwenig hast, bekommst du ne Aufstockung, inkl. der Freibeträge für Erwerbstätige.
Aber gib mal ein paar konkrete Zahlen.
In einem JA-Titel den du unterschreiben sollst, steht das drin, was du für richtig hältst sonst unterschreibst du nicht.
Und wenn die sich weigern das zu titulieren, was du willst, lässt du dir die Weigerung schriftlich geben.
Wenn sie auch das verweigert, schreibst du Ort, Zeit, Namen der Trulla und den Sachverhalt vor ihren Augen auf und beschwerst dich über ihre Arbeitsverweigerung.
Du kannst auch zum Notar gehen und dort titulieren lassen.
Das darf auch nicht viel mehr als 20,- kosten.
Wobei die Anrechnung deiner Schulden aber tatsächlich ein Problem ist.
Die Aufstockung über ALG2 ist im Prinzip auch simpel.
Du füllst den Antrag inkl. der Anlage BeBe aus.
In dieser machst du den titulierten! und bezahlten Unterhalt als Abzug von deinem Gehalt geltend. Ebenso die Umgangskosten.
Wenn du danach zuwenig hast, bekommst du ne Aufstockung, inkl. der Freibeträge für Erwerbstätige.
Aber gib mal ein paar konkrete Zahlen.