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Kann Ex wieder ins Haus einziehen?
#1
Hallo und schönen Abend zusammen.Kurz ein paar Daten zu mir.2006 getrennt,2008 geschieden.2 Kinder.Beide bei mir bis herbst 2008.Tochter dann zur EX gezogen.Lebe mit Sohn und Hund(Rüde)im Haus,welches zu Ehezeiten angeschafft wurde.EX und Ich hälftig im Grundbuch.Hütte ist abbezahlt und EX bekommt Nutzungsausfall bezahlt.Tochter möchte wieder zurück(ok) jedoch Mutti auch.Sie möchte keine Miete mehr irgendwo zahlen,es wäre ja auch Ihr Haus.Weder Sie noch Ich können den anderen ausbezahlen.Kann Sie wieder einziehenSad .Das die Hütte irgendwann verkauft werden muss ist klar,aber nicht zum Schleuderpreis.Irgendwelche Tipps? Mfg realist
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#2
Womit hatte sie denn ihren Auszug begründet?
Zahlst du an sie, für sie Unterhalt?
Könnte es denn jetzt unter einem Dach gut gehen?
Warum ist es dir wichtig auf das Geschlecht des Hundes hinzuweisen?
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#3
Servus @Bluter.Ex wollte mich aus der Wohnung klagen.Bei Gericht wurden auch die Kinder gehört die der Richterin erklärten das sie bei mir bleiben wollten.Richterin sprach mir und den Kindern die Wohnung zu.Meine Ex erhielt nie Unterhalt,davollzeit arbeit.Mit ihr unter einem Dach wieder?Dafür ist die Hütte zu klein um sich dauernd aus dem weg zu gehen.Würde nicht gutgehen.4.Männerhaushalt=kein Zickenterror.Mfg
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#4
Nein, sie kann nicht so einfach wieder rein. Genausowenig wie ein Vermieter und dem gehört die Wohnung sogar ganz. Zuweisung der Ehewohnung an dich, damit ist alles klar. Von baulicher Trennung (die "Einliegerwohnungslösung") rate ich ab. Das geht nicht gut. Wie stellt die Ex sich das vor? Gibts vielleicht noch weitere Gründe, will sie wieder was mit dir anfangen?
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#5
Servus@ P.Will Sie wieder was mit dir anfangen?Eher leg ich mein bestes stück in den Türrahmen und schmeiss die tür zu.Sie hatt es sich zum ziel gesetzt hier wieder einzuziehen und mich über kurz oder lang aus der Wohnung rauszukriegen.Bei der Wahl ihrer Mittel ist sie auch nicht zimperlich.Terror der feinsten Art.Würde die Hütte lieber heute als morgen verkaufen aber sie blockt ab.Mfg
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#6
Dann hast du nur zwei Möglichkeiten: Drinbleiben und dich verteidigen. Oder ausziehen und die Ex einziehen lassen, deinerseits was dafür verlangen.
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#7
(05-02-2009, 00:12)realist schrieb: Terror der feinsten Art.Würde die Hütte lieber heute als morgen verkaufen aber sie blockt
Am besten Du nimmst eine möglichst hohe Hypothek auf das Haus auf und vermietest danach so, dass die Mieteinnahmen gerade die Hypothekenrückzahlung decken.
Dann kannst Du Dich mit Deinem Sohn irgendwo gemütlich in ein neues eigenes Heim einquartieren. Das Haus läuft so nebenbei - das muss ja niemanden mehr interessieren. Und wenn die Ex den Mieter raushaben will, muss sie eben die Hypotheken übernemen, weil sonst das Haus weg ist Big Grin
https://t.me/GenderFukc
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#8
Miete Dir doch einen Radlader und fahre ein bißchen umher! Vor dem Richter kannst Du immer noch sagen, dass Du die Trennung nicht verkraftet hast Smile
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#9
(04-02-2009, 22:36)realist schrieb: Kann Sie wieder einziehenSad .

Eigentlich nicht, wenn Dir das Haus / Wohnung zugesprochen wurde.
Da der Ex aber das Haus (zu 50%?) mit gehört, steht ihr ja auch die Hälfte des Wertes zu.
Den mußt Du ihr auszahlen. Geld hast Du aber keines.

Nun gibt es 3 Möglichkeiten:
1. Das Haus verkaufen und aus dem Erlös 50 % auszahlen. Vorher natürlich alle Familienschulden davon tilgen, soweit vorhanden.
2. Wohnfläche durch 2 dividieren und mit ortsüblicher Kaltmiete multiplizieren. Das wäre ein monatlicher Auszahlungsbetrag an die Ex.
3. Ausziehen und der Ex das Haus überlassen und dann kann sie aus diesen 3 Punkten wählen.

Meine Erfahrung:
So ein Haus bringt über Jahre hinweg Streit ums Geld.
Ggf. ist es sinnvoll, den Verkauf anzustreben.
Darüber solltest Du aber mit der Ex reden, denn sie muß ja als Miteigentümerin einverstanden sein.
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#10
Der günstigste Weg an das ganze zu kommen, wäre vermutlich auf dem Weg der Teilungsversteigerung.

Solange du da drin sitzt und potenzielle Käufer auch nicht rein lässt, ist das mögliche Gebot zur Zeit sicher äusserst niedrig.
Zu diesem Preis könntest du es dann erwerben.

Geht natürlich nur, nur du zumindest diesen niedrigen Pries und die Finanzierung tragen kannst und deine Ex dich nicht überbietet.
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#11
(05-02-2009, 11:38)beppo schrieb: Teilungsversteigerung

Habe es vor Kurzem an anderer Stelle beschrieben:
Antrag auf Zwangsversteigerung zum Zwecke der Auflösung der Gemeinschaft
an das Amtsgericht
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#12
(05-02-2009, 12:13)Max schrieb: Habe es vor Kurzem an anderer Stelle beschrieben:
Antrag auf Zwangsversteigerung zum Zwecke der Auflösung der Gemeinschaft
an das Amtsgericht

Aber vorher kurz mal nachsehen ob noch Grundschulden eingetragen sind. Die werden nämlich bei einer Trennungsversteigerung nicht gelöscht, das heißt, der Erwerber darf sich nach der Versteigerung mit dem Inhaber der Beleihungspapiere noch einmal auseinandersetzen. Und das kann teuer werden.
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#13
Huch wo habe ich denn die löschbewilligungen gelassen? Ich bin aber auch ein dummerle haha
Ansonsten versuche doch mal über einen Anwalt mit Mentorenausbildung, der zudem Notar sein sollte das Haus auf die kinder zu übertragen
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