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(Wann) dem RA das Mandat entziehen?
#4
Schreibe doch der RAtte, dass er deinen Anwalt zukünftig nicht belästigen soll, sondern sich b.a.W. an dich wenden solle. Mit Kopie an die Exe, falls sie jemand anderen beauftragt oder dich selbst nerven möchte.

Und deinem eigenen RA musst du ja keine Kündigung schicken, sondern einfach das oben skizzierte Dankesschreiben.
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Nachrichten in diesem Thema
RE: (Wann) dem RA das Mandat entziehen? - von beppo - 05-06-2013, 22:23
RE: (Wann) dem RA das Mandat entziehen? - von blue - 05-06-2013, 23:03

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