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.......leider vor den Scherben meiner Ehe......
#1
hallo miteinander,

demnächst ist es leider so weit, werde zum anwalt gehen zwecks beratung für trennung/scheidung. eigentlich habe ich ihr angeboten einen mediator zu nehmen um uns einvernehmlich zu trennen, wichtig war mir nur die 50:50 regelung zwecks umgang mit unserem sohn. da sie nun erfahren hat, das ihr dadurch kein unterhalt zusteht, blockiert sie und will es rechtlich klären, ich solle nur so viel zeit mit meinem sohn bekommen, wie es mir rechtlich zustehe. habe ihr daraufhin angeboten die eigentumswohnung zu überlassen, leider scheint sie auf totale konfrontation zu gehen.
frage an euch, wie sind meine chancen als gut verdienender freiberufler, der sogar auf kinder spezialisiert ist, das abr zu bekommen, da ein wechselmodell nur sinn macht, wenn sich beide einig sind. würde dann meinerseits meiner "exfrau" 50:50 anbieten, da es für mich selbstverständlich ist, das die mutter genauso wichtig ist wie der vater.

freue mich auf eure beiträge
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#2
Ach, das ist ein leidiges Thema. Es kommt drauf an...

-auf die Konstellation
-darauf, wie viele oder wenige Fehler du machst.

Grundsätzlich wird ein Gericht den Zustand zementieren, der während der Ehe herrschte. Wenn die Mutter die Kinder während der Beziehung überwiegend betreute, wirst du ohne ihre Kooperation nie zu einem Wechselmodell kommen.
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#3
hey iglu,

meine frau ist seit 11. lebensmonat wieder berufstätig, sie verdient gut und ist akademikerin, d.h. seit der elternzeit ist unser kind ganztags im kindergarten betreut. wir haben keine gewöhnliche familienkonstellation, ich habe gute aufgstiegs/karrierechancen sausen lassen und mich für die freiberuflichkeit entschieden, um mehr zeit mit der familie zu verbringen. meine frau hingegen hat beruflich nichts aufgegeben.
wird ein 5 jähriger eigentlich gefragt wo er bleiben will, da er mehrmals gesagt hat, das er gerne bei mir bleiben würde?
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#4
Willkommen, übrigens!Wink

naja, das ist so im Grenzbereich. Du musst dir vor Augen halten, dass die gesellschaftliche Konvention lautet, dass ein Kind zur Mutter gehört. Das schlägt sich auch mal mehr mal weniger, aber in der Regel mehr, stark in der Rechtsprechung und in den Institutionen nieder. Ich stand zu Beginn meiner Trennung in einer ähnlich günstigen, eigentlich günstigeren Konstellation und hab es mir durch gravierende Fehler versaut.

Im Zweifel wird man schon Gründe finden, warum du überhaupt nicht geeignet bist dein Kind zu betreuen. Da das Kind eh schon ganztags fremdbetreut ist, wird man wohl auch in deinem Fall eher zur Mutter tendieren.
Du solltest auf jeden Fall vermeiden, ohne das Kind auszuziehen und dich auf nutzlose Zusagen zu verlassen.

Er wird wohl gehört werden, die Frage ist, welche Bedeutung dem beigemessen werde wird. Der kindliche Wille ist darüber hinaus vielen Konjunkturen unterworfen. Sobald Mutti ihm einen Hund verspricht, will er vielleicht doch lieber bei ihr bleiben. Es würde darauf ankommen, wie dezidiert und unumstößlich der Wille geäußert werden würde, wobei das in dem Alter in der Gesamtschau eher eine Fußnote ist.
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#5
vielen dank iglu,

darf ich fragen, was für gravierende fehler du denn gemacht hast, vielleicht kann ich sie dann vermeiden. übrigens 2x/woche ist er ab 13 uhr den ganzen tag bei mir, auch an we unternehmen wir sehr viel, dh er verbringt eindeutig mehr zeit mit mir. ich war es auch, der ihn in den letzten 2 jahren zu hause gepflegt hat, als er krank war, mutter hatte "Termine" beruflicher natur, die nicht aufschiebbar waren.
ist doch echt ärgerlich, eigentlich wäre alles so einfach, unterhalt während der trennung ist für mich kein problem, danach steht es ihr nach neuer rechtslage sowieso nicht mehr zu, da ich nur marginal mehr verdiene wie sie. anstatt sich freundschaftlich zu trennen und gemeinsam um das "gemeinsame" kind zu kümmern, wird das kind gleich als "waffe" mißbraucht!!!!!!!
eigentlich schäme ich mich, das wir das nicht gemeinsam gebacken bekommen, ohne dem kind diese tortur zuzumuten mit gericht, JA, gutachten,.....etc.
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#6
Zitat:darf ich fragen, was für gravierende fehler du denn gemacht hast, vielleicht kann ich sie dann vermeiden.

Zitat:Du solltest auf jeden Fall vermeiden, ohne das Kind auszuziehen und dich auf nutzlose Zusagen zu verlassen.

Sich zu schämen, dass man seinem Kind ein Vater sein will, ist nicht angebracht.
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#7
(23-06-2013, 18:23)papi schrieb: hey iglu,

meine frau ist seit 11. lebensmonat wieder berufstätig, sie verdient gut und ist akademikerin

Dann wird es wohl nur um den Kindesunterhalt gehen und der ist bezahlbar. Alles andere wird sich einpendeln. Warum nicht den Kindesunterhalt zahlen und das Wechselmodell praktizieren und später einen Versuch vor Gericht starten, um den KU auf 0 € zu stellen.
Das Männermagazin www.das-maennermagazin.com 
Mein Blog www.detlef-braeunig.com
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#8
Was @Dino sagt ist eine Option, wenn es der Dame ausschließlich um Geld geht. Meistens ist es aber komplexer, es ist eben auch eine Prestigefrage.

In meinem Fall wird mein Kind jetzt acht bis zehn Stunden am Tag fremdbetreut, damit sich jemand als "alleinerziehend" huldigen lassen kann. Manchmal finde ich es schade, dass es das Mutterkreuz nicht mehr gibt. Das könnte man als ironische Reminiszens durchaus wieder einführen.
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#9
(23-06-2013, 18:23)papi schrieb: hey iglu,

meine frau ist seit 11. lebensmonat wieder berufstätig, sie verdient gut und ist akademikerin

Die Geldgeilheit der [Unterschreitung des Mindestniveaus] kennt keine Grenzen..

(23-06-2013, 19:03)Leutnant Dino schrieb: Dann wird es wohl nur um den Kindesunterhalt gehen und der ist bezahlbar. Alles andere wird sich einpendeln. Warum nicht den Kindesunterhalt zahlen und das Wechselmodell praktizieren und später einen Versuch vor Gericht starten, um den KU auf 0 € zu stellen.

Das wäre eine listige Antwort darauf.

Dann auf jeden Fall darauf achten, dass Du

1. mehr als 50% der Zeit das Kind betreust (nachweislich!!)
2. mit ihm zu den Regeluntersuchungen gehst (nachweislich!!) und auch die anderen Arztbesuche abfackelst
3. du ihm regelmäßig Kleidung, etc. kaufst (Belege sammeln)
4. Du in der Kita häufiger auftauchst als die liebe Muddi

5. wer weiß noch was?!

Viel Glück, das wirst Du brauchen im Femastasen-Staat..
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#10
M. E. könnte nicht schaden, wenn Du darlegen könntest, dass Du auch ín frühen Jahren (1. - 3. Lj. des Kindes) zumindest die gleiche Bedeutung für das Kind gehabt hast, wie die Mutter (Bindungstheorie/Hauptbindung). Und laß das aktuell bloß nicht kippen, indem Du ausziehst ohne entsprechende Zeitanteile mit Deinem Kind gesichert zu haben.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#11
meines erachtens der wichtigste punkt:

ziehe nicht aus der gemeinsamen wohnung aus - beschlagnahme das wohnzimmer - fertig!

lass ihr über einen anwalt lediglich mitteilen, daß ihr ab sofort räumlich getrennt seid und sie im wohnzimmer nix mehr zu suchen hat. weiterhin kauf dir einen kleinen kleiderschrank fürs wohnzimmer, eigene telefonleitung etc. , alle gem. konten kündigen, alle policen lv,rv uv etc. mit deinem namen in deine sicherheit übernehmen.

versuche so viel wie möglich daheim zu sein und evtl. das kind nur 3 tage in kita wenns geht.

dann wirste sehen, wie madam reagiert!
bb
netlover
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#12
nochmals: keiner kann entscheiden...wieviel kind dem anderen zusteht! gib ihr das, was ihr "zusteht".....

deswegen: BLEIBE IN DER WOHNUNG - ABER TRENNE DICH INNERHALB DER WOHNUNG!!!!

was meinst du, wie das madam stinkt!

bring eine neue freundin mit und fertig! mach die madam etwas mürbe...

bb
netlover
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#13
hallo miteinander,

ich danke euch für die ratschläge, glücklicherweise bin ich noch nicht ausgezogen, hatte schon eine wohnung, aber als meine frau sich dann quer gestellt bzgl. wechselmodell, bin ich geblieben, wohl intuitiv richtig gemacht.
habe bald anwaltstermin und werde mal ausloten was geht.
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#14
Agiere besonnen und überlegt. Ich finde die Anweisungen von netlover nicht zielführend.
Bleibe in Deinen Gesprächen und Unterhaltungen mit ihr sachlich und provoziere nicht!
Versuche Dich demnächst als Elternbeirat im Kindergarten aufstellen zu lassen und rede viel mit den Erzieherinnen und Kinderpflegerinnen.
Usw usw.
Viel Glück!
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#15
Hör' nicht auf den Rat Deines Anwalts, 90% Wahrscheinlichkeit, dass er nur Dein Bestes = Dein Geld will.

Lies' die TrennungsFAQ durch und frage hier nach.
Anwalt ist nur gut, um TU/KU zu berechnen, ansonsten taugen die meisten nix..
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#16
Ich werde versuchen besonnen zu bleiben und die zeit mit meinem sohn genießen, nachdem sie den banktresor leergeräumt hat, fällt dies sehr schwer. aber egal, werde auch das beim anwalt zur sprache bringen. bin gespannt, ob ich chancen habe auf abr, falls sie kein wechselmodell will.
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#17
Hallo miteinander,

In 2 Wochen ist Gerichtstermin Bzgl. ABR und Ehewohnungszuweisung. Habe das Gefühl, das Frau mit Kind ausziehen will. Kann sie das und wie gehe ich da vor? Werde das auch mit meinem Anwalt besprechen, bin aber für Ratschläge von euch sehr offen und freue mich auf euren Rat. Kurze Zusammenfassung:

Leben noch in gemeinsamer Wohnung, Kind 5 Jahre alt, bin nicht aus Wohnung raus, da ich umgangsregelung vorher klären will, habe aber wie gesagt das Gefühl, das ex Auszug plant!
Wie soll ichvorgehen?
Vielen Dank
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#18
nochmal:

1. zieh nicht aus!
2. wenn deine ex auszieht - mit kind - lass sie! dann stellst du den antrag auf übertragung des abr mit EA! dann bekommst du es - wenn keine einigung über den verbleib des kindes zwischen den eltern getroffen wurde und deine ex ist dann als akademikerin (!) vom gericht als vermindert erziehungsfähig eingestuft!
3. es wird vom FG sowieso ein verfahrensbeistand für das kind gestellt. da das kind im vertrauten umfeld bleiben soll - gute chancen für dich
4. mache keine vorabvereinbarung über den ort nach der trennung - nix! lass sie ausziehen mit kind! wenn sie in ein anderes bundesland geht - ist der gerichtsort der letzte ort, wo das kind gewohnt hat, also sie muß reisen!
5. wenn sie weg ist und der abr/ea-antrag raus - dauert es ca 10 tage bis zum termin! bis dahin hat sich das kind nicht verwurzelt - keine sorge!
6. garnicht auf die ratten in schwarz wegen...ja das kind ist schon weg, andres bundesland...alles blahblah...

in welcher gegend wohnst du denn???

bb
netlover
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#19
Hey netlover,

Wohne in Ulmer Umgebung, ex fragt ständig wann ich ausziehe, unser Kind würde leiden, natürlich ist die Situation für ihn sch.........aber ohne Vater, zudem er eine tolle Bindung hat, leidet er sicherlich noch mehr. Habe die Schnauze voll von ex, spielt jedem die arme besorgte Mutter vor und erpresst mich mit unserem Sohn. Glaube langsam, das sie alles was sie von sich gibt auch glaubt! Habe bisher gut durchgehalten, habe alte Freundschaften wieder aufleben lassen, tue auch mal was für mich. Habe letztens antidepressiva in ihrer Tasche gefunden, weiß nicht wem die gehören? Habe ich was davon, falls ich bei ihr eine Depression nachweisen kann? Werde auf jeden Fall bis zum Gerichtstermin Zuhause bleiben und nicht ausziehen.
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#20
wenn ihr 4-5 zimmer habt....dann ok...ansonsten...oje...

euer kind versteht die situation....der ist auch unter druck - aber das hält er schon durch. geh mit ihm viel spazieren, lade kindergartenkinder ein...

vergiss das mit den depressionen...sage das höchstens dem verfahrenspfleger.

weise deine ex VOR dem kind darauf hin, daß dies auch DEINE bleibe ist! immer wieder! dann hört sie von alleine damit auf!....akademiggerin....

bb
netlover
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#21
Anfangs hatte ich Angst vor dem FG Termin inzwischen freue ich mich, hoffe es geht gut aus. Sie möchte, das er jedes 2. WE Fr. Auf Sa. bei mi übernachtet. Den Sonntag würde er dazu benötigen vor dem Kindergarten wieder "runterzukommen". Da ich unser Kind 2x unter der Woche den ganzen Nachmittag habe einschl. Zu Bett bringen, "dürfe" ich das auch weiterhin, aber ohne Übernachtung! Das heißt 1 Übernachtung in 14 Tagen!
Warum verstehen diese Frauen eigentlich nicht das Kinder auch ihre Väter brauchen! Inzwischen habe ich durch meine Hartnäckigkeit auch die Zusage der ex das mittwochs Übernachtung "gestattet" wird, arbeite mich langsam vorwärts, mal Schaum ob wir uns vor dem FG Termin einigen können.
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#22
Moin, moin aus dem Norden .

Sei froh, dass das Kind noch klein ist und der Kindeswille in diesem Alter nicht erheblich ist ( es sei denn, etwas Gravierendes wäre vorgefallen, was ja auszuschließen ist .. )

So hast Du jetzt noch die Chance, Übernachtungen über das gesamte Betreuungswochenende ( und irgendwann mal komplette Ferienumgänge -> nicht vergessen, das Kind kommt nächstes Jahr zur Schule ! ) durchzusetzen; alles Andere ist freundliche Dreingabe...

Lasse Dich auf keinen Fall auf einen Vergleich ein, insbesondere nicht, wenn das beteiligte Jugendamt mit so einem Müll kommt wie : " Das wird schon mit den Übernachtungen , " oder ähnlicher Mist.... Gern wird auch argumentiert, dass das Kind erst " zur Ruhe kommen muss ", um Dich von Umgängen auszuschließen.
Argumentiere, dass es am besten in einer stabilen und dauerhaften Vater-Sohn Beziehung zur Ruhe kommt .

Muddi hat genügend Zeit und Muße das Kind gegen Dich zu manipulieren, was bei einem 5-jährigen problemlos möglich ist..

Was Du jetzt in der Umgangsregelung versäumst, ist nicht mehr aufzuholen.. Scheue also ggf. nicht den Gang zum OLG.

Wenn Du Glück, einen guten Anwalt und ein vernünftiges OLG hast, kannst Du die Übernachtungsumgänge wie gewünscht und erforderlich
gegenüber der KM durchsetzen, sonst bist Du der Gear... te so wie ich.

( Mein manipuliertes Kind wollte schon mit 7 nicht bei mir übernachten und hat es bis heute - jetzt fast 10 - noch nicht einmal getan ... )
Da hatte Muddi ganze Arbeit geleistet - und konnte wunderbar auf volle Unterstützung von JA, FamGer und OLG vertrauen...

Schön, wenn Du Dich mit Deiner Exe vernünftig und freiwillig einigen könntest; vermutlich hat aber gerade jetzt der Krieg erst begonnen ... sei Dir dessen immer bewußt .. Alles was Du bislang von Deiner Exe berichtest hast, deutet auf eine extrem durchtriebene und hinterhältige Person hin, die ihre Intelligenz skupellos gegen Dich einsetzen wird. ... ( Hoffentlich irre ich mich, aber ich glaube nicht .. )

Gruß
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
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#23
arja: warum sollte die ex das gem. kind aus der vertrauten umgebung herausreißen dürfen?

1. papi soll den antrag stellen: das gem. kind verbleibt in der vertrauten umgebung (damit ist alles gesagt)
2. im gegenzug gewährt der KV der mutter großzügige umgangsregelungen wie folgt:

2 tage in der woche ÜF bei KM
2 WOe von FR-SO-15uhr

damit das kind die gewohnten bisherigen kind/elternbeziehungen beibehalten kann.

so - dann soll die ex mal dagegen argumentieren!

siehe auch auf google: aufenthaltsbestimmungsrecht beim vater

da wirste staunen!

bb
netlover
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#24
(05-09-2013, 10:06)netlover schrieb: arja: warum sollte die ex das gem. kind aus der vertrauten umgebung herausreißen dürfen?

Mag sein, das die Familiengerichte in Bayern anders urteilen. Bei uns sind FamGer und OLG nach wie vor auf einem ganz anderen Trip.
Umzug der KM als Hauptbeziehungsperson .. kein Problem .

Wenn die KM eine findige Anwältin hat, wird das argumentativ gelingen und dann setzt der schleichende Prozeß der Kindesentfremdung ein.. unter ehemals ähnlichen Voraussetzungen haben viele von uns hier dieselben Erfahrungen machen müssen.. Deshalb gilt : Nicht aufgeben und durch die Instanzen klagen ..

Gruß
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
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#25
dann kann papi alternativ beantragen:

1. für den fall, daß der gew. aufenthalt bei der mutter ist wird beantragt:

a) 2 tage die woche ÜF beim KV
b) 2 woe im monat von fr-so 15uhr wochenendumgang

somit liegt er fast über der 50% marke...

argument der betreuung prüfen, wenn LM bei KM!!!! beim KV kann das kind auch tagsüber vom KV betreut werden, während bei KM nur kindergarten in frage kommt! das sind auch gew. punkte!

bb
netlover
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