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BGH-Urteile im Familienrecht
#1
Hallo zusammen,

wie ist eigentlich ein BGH-Urteil im Familienrecht zu interpretieren? Muss sich der lokale Amtsrichter an solch ein Urteil in einem vergleichbaren Fall halten? Oder ist er davon völlig unabhängig?

Wenn der Amtsrichter gegen ein BGH-Urteil entscheidet, kann man dann vor das OLG gehen?

Danke und Grüße,

L.
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#2
(03-07-2013, 15:51)Lullaby schrieb: in einem vergleichbaren Fall

Ebendies wird gewöhnlich in Zweifel gezogen.
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#3
Heute morgen im Autoradio auf dem Weg zur Unterhaltsbeschaffung: Vater klagt vor dem BGH gegenüber seiner Tochter, die seit Beendigung der Schule 3 Jahre gejobt und Praktika absolviert hat.
Nun fällt ihr ein eine Ausbildung zu machen.
Der Vater wurde auf 218 Euro Unterhalt verknackt. Der Vater klagt vor dem BGH. Das Urteil wird noch heute erwartet. Ich musste schmunzeln.

2 Gedanken schossen mir durch den Kopf:
1. Aus Sicht des Vaters eine aussichslose Klage (Erstausbildung muss vom VATER bezahlt werden)
2. Warum hat der BGH die Klage überhaupt angenommen? Können die eine sinnlose Klage nicht ablehnen?

Heute abend wieder im Autoradio dann die "Überraschung": Tochter bekam Recht. Vater muss zahlen. Was sonst?

http://news.feed-reader.net/148305-bgh-u...ml#9060122

Hier ein kleiner Auszug:
Die Richter gaben damit einer heute 24-Jährigen Recht, die ihren in den Niederlanden lebenden Vater verklagt hatte. Sie hatte sich nach ihrer mittleren Reife mit mäßigem Notendurchschnitt drei Jahre lang Praktika absolviert und sich mit Aushilfstätigkeiten selbst finanziert. Als sie schließlich 2010 eine Ausbildung zur Verkäuferin begann, wollte der Vater nicht zahlen. Sie habe sich zu viel Zeit zwischen Schule und Ausbildung gelassen, lautete sein Argument. Die Vorinstanzen hatten den Mann zu einem monatlichen Unterhalt von 218 Euro verpflichtet.

Aber auch nach drei Jahren könne das Kind noch seine Verpflichtung erfüllt haben, sich „planvoll“ und „zielstrebig“ um eine Ausbildung zu bemühen, urteilte der BGH jetzt. Zudem sind nach Auffassung des BGH Bewerber mit einem schlechten Schulabgangszeugnis „verstärkt darauf angewiesen, durch Motivation und Interesse an dem Berufsbild zu überzeugen“. Dies könne auch durch vorgeschaltete Berufsorientierungspraktika oder über eine zunächst ungelernte Aushilfstätigkeit gelingen.

Ich musste wieder schmunzeln.
Der BGH ist nicht besser oder schlechter als die Vorinstanzen, sondern (wichtiger) Teil des Problems.
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#4
Es gibt in der BRD keine sog. "Grundsatzurteile"; aber die BGH-Urteile sind "richtungsweisend";
was natürlich den BRD-Richter nicht davon abhalten kann in die andere Richtung zu urteilen.
Lullaby; hast Du die BRD-Justiz noch nicht verstanden; gummiartig und systemhörig. Wobei
man fair sein sollte; Juristen und Künstler stellen sich immmer und jedem in vorauseilendem
Gehorsam zur Verfügung
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