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Testament
#1
so nachdem ja bekannt ist das ich an einer Krebserkrankung leide und leider wie man mir mitteilte auch an einer schweren Depression muss ich mir mal über meinen Nachlass Gedanken machen.

Ich habe keine Nachkommen außer mein 7 Jahre altes Kind welches mir von der Kindsmutter "abspenstig" gemacht wird.

Würde mein Testament gerne so verfassen das mein Kind im Falle meines Ablebens mein klägliches Restvermögen vererbt bekommt. Allerdings möchte ich dass das Kind erst an das Erbe kommt wenn seine Mutter ebenfalls [hartes Wort gelöscht]

Ist sowas machbar ? und wenn ja wie ?
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#2
Am sinnvollsten wäre es, sowohl erb- als auch steuerrechtlich, eine Stiftung zu gründen. Da das vererbbare Vermögen überschaubar zu sein scheint, könnte alternativ auch ein anderes Treuhandkonstrukt für Dich Frage kommen.

Erbrechtlich ist es immer schwierig, sowas hinzubiegen da die Ex im Zweifel immer miterbt.

Ich bedauere deine Situation; aber Mitleid ist jetzt wohl das letzte, was du brauchst.

Wenn alle Stricke reißen, übergib dein Restvermögen (Bar abgehoben ohne Verwendungszweck) an einen Freund, mit der Bitte um entsprechende Verwendung.
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#3
- Vorerben einsetzen, bis das Kind 18 ist.
- Geld frühzeitig verschenken, loswerden, "lebzeitige Verfügungen"

Die Ex erbt natürlich formal nichts, da sie aber auch die vermögensrechtliche Sorge über den Erben hat bis der 18 ist, hat sie Finger trotzdem drin. Das geht nur die nächsten 11 Jahre, dann ist das Kind volljährig und Herr seiner Angelegenheiten.
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#4
Du kannst im Testament völlig frei so ziemlich alles ganz genau verfügen. Einschränkungen gibt es nur hinsichtlich gesetzlicher Erbteilsansprüchen der Hinterbliebenen.
Für etwas grössere Vermögen, kann eine professionelle Vermögensverwaltung von dir angeordnet werden. Für kleineres Vermögen lohnt das wegen der Kosten nicht. Dann hilft vielleicht ein Freund oder Verwandter der automatisch strengen gesetzlichen Vorgaben unterliegt.
Du kannst darüber hinaus die Art, wie das Vermögen angelegt/verwaltet werden soll bis ins kleinste Detail im Testament vorschreiben. Ratsam ist, den Zeitpunkt der Auszahlung an das Kind, auf dessen 25. Geburtstag festzulegen.

Wichtig ist: unbedingt Alles handschriftlich verfassen und mit Orts- und Datumsangabe versehen.

Hilfreich finde ich diese Seite: http://www.testamentratgeber.com/?page_id=1202
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#5
Wichtig ist auch das Testament beim zuständigen Amtsgericht bzw. Nachlassgericht zu hinterlegen.

Bei deinem Ableben wird es so automatisch "gefunden". Woanders kann es vielleicht "verschwinden" und dann gilt die geseztliche Erbfolge (Kinder erben alles).

Am besten sind wie oben schon beschrieben Schenkungen zu Lebzeiten "mit der warmen Hand".
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#6
keine Angst ich bleibe Euch und dem Rest der Welt schon noch erhalten Wink
Will den Staat Bananistan ja noch richtig schön Geld kosten Big Grin
Und nein nein Mitleid brauche ich keines. Danke !

Es dreht sich mir nur darum das die Hexe nichts aber auch wirklich gar nichts mehr an Kohle von mir bekommt als den KU. Von daher wäre es für meine Seele ( wenn ich auf meiner Wolke sitze > wobei ich komme eher in die Hölle ) am beruhigsten wenn ich wüsste das Geld geht erst an das Kind wenn seine Alte "verreckt" ist. Kriegt das Kind das Geld zum Alter von z.b. lebt die KM ja noch. Und dann kann Sie das Kind genauso ausnehmen wie mich. Stichwort "Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber Ihren Eltern"

Und wie Ihr beschrieben habt. Sollte mit mir doch was sein vor dem 18ten Geburtstag des Kindes dann hat Sie Ihre Finger drin da SIE das Vermögen des Kindes verwaltet. Und das will ich unter allen Umständen vermeiden. Weil es ist das Geld des Kindes und nicht Ihres. Ist KU ja auch aber da kommt das wenigste beim Kind an. Das meisste geht für Ihr "Amusement" und Gleitcreme für Ihren neuen Lover drauf.

Ich habe mal was gelesen von einer sog. mündelsicheren Anlage.
Dort kann der "Vererber" wie Ihr auch beschrieben habt festlegen was mit dem Vermögen geschehen soll. Geht aber auch alles wieder über eine Institution. Und das will ich eigentlich nicht.

Habe folgenden Gedanken :
Das ich meine Schwester da mit ins Boot nehme.

Kann man da z.b. schreiben ?
Das im Falle meines Ablebens mein zum Todeszeitpunkt bestehendes Vermögen ( weiss ja nicht wieviel und ob da überhaupt noch was da sein wird ? ) nach einem bestimmten Schema ( z.b. 50% Aktien 50% Gold ) angelegt wird und dieses Vermögen bis zum 30ten Geburtstag des Kindes von meiner Schwester verwaltet wird. Das meine Schwester kein Zugriff auf das Geld haben soll und Sie verpflichtet ist das Vermögen zum 30ten Geburtstag des Kindes ( pardon der bis dahin erwachsenen Person ) zu übergeben. Und sollte meine Schwester vor dem Zeitpunkt wo mein Ex-Kind das Alter von 30 erreicht auch schon vorher ableben kriegt das Ex-Kind das Geld halt entsprechend früher.

1.) wird das Ex-Kind darüber informiert dass das so läuft wenn ich ablebe ?
2.) hat das Kind nicht bereits zum sofortigen Todespunktzeitpunkt von mir ein Anspruch auf einen Teil des Erbes ? ( Pflichtanteil )

Das mit dem handschriftlich und Angabe von Datum und Ort weiss ich.
Trotzdem vielen Dank für den Hinweis.

Ja ich weiss ich mache mich da zu verrückt. Aber Ihr müsst verstehen das Krieg herrscht. Absoluter Krieg und Hass. Und ich schwöre bei Gott das geht bis über den Tod hinaus. Sorry aber das muss mal raus !
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#7
Wie immer liegen deine Problem nicht in irgendwelchen rechtlichen Konstruktionen, sondern in dir selber.

So viel Zauber wegen Vererben ist schwachsinnig. Du hast erstklassige Tips bekommen, die alles umfassen was möglich ist. Schreib dein Testament entsprechend, ziehe ggf. einen Anwalt hinzu, hinterlege es und fertig, Thema erledigt. Die Tips hast du nicht gelesen, sondern fängst wieder an, von Gold zu träumen und immer neue Erklärungen über die teufliche Ex nachzuschieben. Das bist du nicht der da spricht, das ist die schwere Depression in dir, eine Krankheit die der Behandlung bedarf.
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#8
@nowayout
Ich kann mich nur dunkel an die Erbrechtsvorlesungen erinnern und stelle fest, dass ich nach Querlesen des 5. Buches BGB ziemlich unwissend bin.

Ich empfehle Dir, einmal das BGB aufzuschlagen und ab § 1922 zu lesen.

Wenn Du dann den Eindruck gewinnen solltest, nicht alles zu verstehen, was Du liest, dann würde ich an Deiner Stelle einen Notar aufsuchen und mich beraten lassen.

Das Erbrecht ist sehr kompliziert und folgt ganz bestimmten Grundsätzen. Danach besteht zwar "Testierfreiheit" (worauf @kovalsky schon hingewiesen hatte), aber längst nicht Alles wird nach dem Tode des Erblassers auch so geregelt, wie er verstanden werden wollte!!
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#9
(10-07-2013, 00:14)Scubainstructor schrieb: Wenn alle Stricke reißen, übergib dein Restvermögen (Bar abgehoben ohne Verwendungszweck) an einen Freund, mit der Bitte um entsprechende Verwendung.
Das würde ich machen - noch bevor ich an Stiftung denke.
Wenn du keine Freunde hast, denen du das anvertrauen kannst, hast du ein Problem, wo dir kein Jurist helfen kann.
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