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unterhaltspflicht für seit 36 Jahren getrennt lebenden Partner
#2
Moin.

Nach deutschem Recht bist du tatsächlich verpflichtet Auskunft zu geben, wenn eine Unterhaltspflicht bestehen könnte.

Tatsächlich gibt es aber nach 36 Jahren Unterbrechung keine Unterhaltspflicht.

Hinzu kommt, das dieses "Recht" nur auf deutschem Boden gilt und in Spanien nicht durchgesetzt werden kann.

Du musst also gar nichts tun.

Wenn du doch etwas tun willst, so schreiben ihnen, dass du ihr Schreiben nicht verstehst und dass sie es dir erläutern mögen.
Auf Spanisch!
Dann sind sie ein bisschen beschäftigt.

Es gibt jedenfalls keinen Grund, warum du dich als Spanier in Spanien von einer deutschen Behörde auf deutsch belästigen lassen solltest.

Gruss Beppo
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RE: unterhaltspflicht für seit 36 Jahren getrennt lebenden Partner - von beppo - 18-07-2013, 09:52

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