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unterhaltspflicht für seit 36 Jahren getrennt lebenden Partner
#8
(18-07-2013, 11:49)bolinhas schrieb: Nein ich bin nicht geschieden.

Ganz böser Fehler. Ein Versorgungs- und Zugewinnausgleich wurde also nicht durchgeführt. Der Verzicht auf alle Ansprüche kann vielleicht gekippt werden, schliesslich seid ihr nach wie vor verheiratet und nur getrennt lebend. Ob unter diesen Umständen so weitreichende Ausschlüsse überhaupt möglich sind, bezweifle ich. Die Frage ist dann, ob deine Rente in Spanien nach spanischem Recht pfändbar ist.

Ich weiss nicht, was jetzt besser ist, schweigen oder Auskunft geben. Rechtlich gesehen muss du Auskunft geben. Diue Frage, ob wirklich eine Unterhaltspflicht existiert hat damit aber nichts zu tun, das kommt erst später. Mit der Auskunft machst du dich aber angreifbar. Dann weiss die Gegenseite, wo sie angreifen muss, falls wirklich eine Unterhalts- oder Ausgleichspflicht herauskommt.

Wahrscheinlich würde ich schweigen, abwarten und darauf bauen, dass die praktische Durchsetzung von Ansprüchen in Spanien nach wie vor schwierig ist.
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RE: unterhaltspflicht für seit 36 Jahren getrennt lebenden Partner - von p__ - 18-07-2013, 17:12

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